Die britische Regierung hat Pläne für das #Aufenthaltsrecht von EU-Bürgern nach dem #Brexit vorgelegt.
Wie das Innenministerium in London mitteilte, haben EU-Bürger bis Mitte 2021 die Möglichkeit, sich um einen dauerhaften Aufenthalt zu bewerben. Sie müssten lediglich Wohnsitz und Identität nachweisen und Auskunft über Vorstrafen geben. Nur, wer bereits fünf Jahre in #Großbritannien gelebt hat, erhält direkt eine Niederlassungserlaubnis. Betroffen sind schätzungsweise 3,5 Millionen EU-Bürger. Wer nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU am 29. März 2019 ins Land kommt, darf bleiben, muss sich aber bei der Einreise registrieren lassen.
Quelle: Deutschlandfunk vom 22.06.2018
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