EuGH zu Gentechnik – Strenge Regeln auch für neue Verfahren

 

Eine wissenschaftliche Mitarbeiterin wendet das CRISPR/Cas9-Verfahrens in einem Labor des Max-Delbrück-Centrums für Molekulare Medizin an. (dpa/picture alliance/Gregor Fischer)
Das CRISPR/Cas9-Verfahren – angewendet in einem Labor des Max-Delbrück-Centrums für Molekulare Medizin. (dpa/picture alliance/Gregor Fischer)

Neuere #Gentechnikverfahren fallen nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (#EuGH) unter die geltenden #EU-Regeln. Nach dem Urteil gelten auch durch sogenannte Mutagenese veränderte Arten, zum Beispiel bestimmtes Saatgut, grundsätzlich als genetisch veränderte Organismen.

Sie unterliegen damit Zulassungs-, Kennzeichnungs- und Überwachungspflichten. Betreffen dürfte das insbesondere Organismen, die durch die Mutagenese-Methode Crispr-Cas9 entstanden sind.

Mit #Mutagenese werden Verfahren bezeichnet, die es ermöglichen, das Erbgut lebender Organismen ohne Einführung artfremder Gene zu verändern. Mutationen werden stattdessen durch ionisierende Strahlen oder erbgutverändernde Chemikalien herbeigeführt. Ältere Mutagenese-Verfahren, die als sicher gelten, sind von den Regeln ausgenommen.

Wie die Luxemburger Richter nun mitteilten, sind die mit dem Einsatz neuerer Verfahren verbundenen Risiken vergleichbar mit den Verfahren, die bereits unter Auflagen stehen. Es lasse sich dadurch die gleiche Wirkung erzielen wie mit der Einführung eines fremden Gens in einen Organismus. Die dabei entstehenden Gefahren seien größer als bei den älteren Mutagenese-Verfahren.

Den vorliegenden Fall hatte ein französisches Gericht an den EuGH nach Luxemburg verwiesen. Französische Umwelt- und Agrarverbände hatten beanstandet, dass für Organismen, die durch Mutagenes entstanden, in Europa die Ausnahme von den EU-Regeln galt.

Quelle: Deutschlandfunk vom 25.07.2018

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