BEVÖLKERUNGSSTATISTIK – Migrationshintergründe

Wer sind Personen mit/ohne Migrationshintergrund? Die Frage lässt sich nicht allein statistisch beantworten, sondern führt in politische Hintergründe.

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Reichstag Innenhof

Am 1. August veröffentlichte das Statistische Bundesamt auf der Basis des Mikrozensus (1-Prozent-Stichprobe) von 2017 eine umfängliche Auswertung zur „Bevölkerung mit Migrationshintergrund“. Einen Tag später titelte die Süddeutsche Zeitung begeistert auf Seite 1:

Fast jeder Vierte hat ausländische Wurzeln
In Deutschland gab es noch nie so viele Menschen mit Migrationshintergrund

Was ein „Migrationshintergrund“ ist, erklärte die SüZ nicht. Dabei kommt das Wort im Sprachgebrauch erst seit dem Jahr 2000 vor und in der Statistik seit 2005. Die heutige amtliche Definition lautet:

Eine Person hat einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurde.

 

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Dieser Personenkreis umfasst im Wesentlichen vier Gruppen:

  1. In Deutschland lebende Ausländer (Stand 2017: 11,4 Millionen; das entspricht gut der Hälfte aller Personen mit Migrationshintergrund)
  2. Eingebürgerte Ausländer (seit 2000: 2,2 Millionen)
  3. Aussiedler bzw. (ab 1.1.1993) Spätaussiedler, also Angehörige der deutschen Bevölkerung/Minderheit in Ostmitteleuropa und der früheren Sowjetunion (1950‒1999: 4 Millionen; seit 2000: 508.000)
  4. Alle Deutschen, deren Vater und/oder Mutter mit ausländischer Staatsangehörigkeit geboren wurde (seit 2000 ein Viertel der neugeborenen Deutschen).

„Migrationshintergrund“ haben zum Beispiel syrische Asylbewerber, französische Prüfer am Europäischen Patentamt in München, die rumäniendeutsche Schriftstellerin Herta Müller (Literaturnobelpreis 2009) oder eine durch Heirat mit einem Deutschen eingebürgerte Spanierin sowie deren in Deutschland geborenen und aufgewachsenen Kinder. Was ist diesen Personen gemeinsam? Die Migrationserfahrung, den Wechsel des Lebensmittelpunktes vom Heimatland in ein Land mit anderer Kultur und/oder Sprache, hat nur die erste Generation der Ausländer, Eingebürgerten und Aussiedler, aber nicht deren hier geborenen Kinder. Trotzdem bekommen diese den Migrationshintergrund sozusagen „vererbt“. Andererseits gibt es Millionen Deutsche, die mehrere Jahre lang im Ausland gelebt, studiert oder gearbeitet haben, also Migrationserfahrung besitzen, aber in der Statistik keinen Migrationshintergrund bekommen, weil ihre Eltern von Deutschen abstammen. Angesichts solcher Widersprüche stellt sich die Frage: Wozu wurde in die deutsche Bevölkerungsstatistik das ‒ in anderen Staaten unbekannte ‒ Merkmal „mit/ohne Migrationshintergrund“ eingeführt?

Migrationshintergrund 1

Der Begriff „Migrationshintergrund“ entstand in der Zuwanderungsdiskussion der 1990er Jahre, in deren Mittelpunkt zwei Migrantengruppen standen: Erstens die ‒ wie man damals sagte ‒ „Asylanten“, deren Zustrom 1992 mit 438.000 seinen Höhepunkt erreichte; zweitens die „Aussiedler“, deren Zahl infolge der Auflösung des Sowjetblocks (1988‒92) plötzlich massiv anstieg (Höhepunkt 1990: 397.000). Die Aussiedler hatten nach Art. 116 des Grundgesetzes die „deutsche Volkszugehörigkeit“ und deshalb Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit.

Als „Deutsche“, abwertend: „Neudeutsche“, Passdeutsche“, wurden sie rasch zum Ziel einer Kampagne der Grünen und Teilen der SPD, die anprangerten, Aussiedler würden gegenüber Asylmigranten bevorzugt, „weil sie eine deutsche Großmutter hatten“. Auch für die liberalen „Qualitätszeitungen“ waren die Aussiedler keine „richtigen“ Deutschen: Ende 1988 erschien in der Zeit eine Reportage über deutsche Aussiedler aus Polen unter dem Titel „Deutschland, Deine Polen!“, und ein Jahrzehnt später kommentierte die SüZ (11./12.7.1998), die Aussiedlung aus Russland mit dem Satz: „Deutschland hat […] alle Russlanddeutschen herangekarrt, die es nur finden konnte“. Die rot-grüne Bundesregierung (1998‒ 2005) führte dann für den Familiennachzug der Aussiedler Sprachprüfungen ein (mit hoher Durchfallquote) und senkte so deren ‒ ohnehin stark rückläufige ‒ Zuwanderung. Die SüZ (8.1.2003) stellte deshalb befriedigt fest: „Die Schranke beginnt sich zu schließen“ und erwähnte beiläufig (und ohne Datengrundlage): „Aussiedler stellen die größte Einzelgruppe in deutschen Gefängnissen“.

Das politische Ziel, die Aussiedler- und Asylmigration möglichst gleich zu behandeln, erhielt von der Wissenschaft, genauer: der Pädagogik, Unterstützung: In der Schule seien Kinder von Gastarbeitern, Asylanten und Aussiedlern deutlich leistungsschwächer als herkunftsdeutsche. Es fehlte nur noch ein Sammelbegriff für diese leistungsschwächeren Schüler, den dann die Essener Pädagogikprofessorin Ursula Boos-Nünning in einer im Jahr 2000 veröffentlichten Studie in Umlauf brachte: Kinder mit Migrationshintergrund. Die Autorin war politisch gut vernetzt, das Neuwort machte Karriere und zog 2005 in die amtliche Statistik ein.

Migrationshintergrund 2

Der ursprüngliche Zweck des Begriffs „Migrationshintergrund“, Asylanten und Aussiedler in einen gemeinsamen politischen Topf zu werfen, wurde bald gegenstandslos, weil seit 2006 die Aussiedlerzahl auf jährlich 1‒7 Tausend sank, also einen Bruchteil der Asyl- und Flüchtlingszahlen. Ein „Aussiedlerproblem“ gibt es nicht mehr, im Gegenteil: Aussiedler gelten als die am besten integrierte große Migrantengruppe.

Heute dient der „Migrationshintergrund“ als Maßzahl für die „Diversität“ oder multikulturelle Zusammensetzung der Bevölkerung in Deutschland. Dahinter steht der Wunsch: Je mehr Migrationshintergrund, desto weniger deutsch! Ob dieser Wunsch erfüllt wird, ist fraglich ‒ eingebürgerte Zuwanderer und Kinder aus binationalen Familien verstehen sich oft sehr bewusst als „Deutsche“. In der amtlichen Statistik ist aber der Zuwachs an „Menschen mit Migrationshintergrund“ hierzulande beeindruckend: Von 15,5 % im Jahr 2005 auf 23,6 % oder 19,3 Millionen in 2017. Vermutlich sind es noch 1‒2 Millionen mehr; denn der Mikrozensus erfasst nur die Personen in Privathaushalten, nicht in öffentlichen Unterkünften (Gefängnisse, Heime, Asylzentren), ebenso wenig Obdachlose und Illegale. Hinzu kommt ein Erhebungsproblem: Der Mikrozensus ist eine Zwangsbefragung; wer nicht daran teilnehmen will, dem wird ein beliebig wiederholbares „Zwangsgeld“ angedroht. Dass Umfragen unter Zwang keine verlässlichen Ergebnisse bringen, ist in der Umfrageforschung Konsens. Das gilt besonders für sensible Fragen wie zu Einkommen und Herkunft, wo der Befragte lieber nicht „auffällt“, also ein durchschnittliches Einkommen angibt und sich zur Mehrheitsbevölkerung zählt, hier: den Deutschen.

Demographische Klassifikationen sind nicht harmlos, sie werden gern zu politischen Zwecken verwertet. Im Falle des Migrationshintergrundes meint die SüZ (2.8.2018), dass Personen mit diesem Merkmal „im öffentlichen Leben radikal unterrepräsentiert“ seien und fordert: „Die Parteien sollten […] auf ihren Wahllisten Quoten für Menschen mit Migrationshintergrund einzuführen“. Hier die Fakten nach Recherchen des „Mediendienstes Integration“: Von den 709 Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben 58 (8,2%) einen Migrationshintergrund. Wahrscheinlich sind es einige Prozent mehr; denn die befragten Pressestellen der Parteien „waren zum Teil nicht bereit oder in der Lage, Auskunft zu geben“. Geht man von 10% aus, so liegt das etwas unter dem Anteil der über 18-jährigen Deutschen mit Migrationshintergrund am Wahlvolk (13%). Aber diese „Unterrepräsentation“ ist wesentlich geringer als die anderer Bevölkerungsgruppen: Zum Beispiel stellen die Frauen 51% des Wahlvolks, aber nur 31% der Bundestagsabgeordneten.

Übrigens sind Politiker mit Migrationshintergrund in der neueren deutschen Geschichte keineswegs selten: Im 20. Jahrhundert wurde Deutschland dreißig Jahre lang von ihnen regiert: Bis 1918 von Kaiser Wilhelm II. (Mutter Engländerin) und 1933‒45 von A. H. (gebürtiger Österreicher).


Helmut Berschin ist Prof., em. für Romanische Sprachwissenschaft

Quelle: tichyseinblick.de vom 18.08.2018

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