Die syrischen Botschaft in Berlin (dpa / picture alliance / Florian Schuh)
Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien müssen zur Beschaffung von Ausweispapieren weiterhin die Botschaft ihres Heimatlandes in Berlin aufsuchen. Die Grünen-Fraktion im Bundestag hatte gefordert, sie aus Schutzgründen davon zu befreien. Das Bundesinnenministerium wies das Ansinnen jedoch zurück.
Subsidiär Schutzberechtigten sei ein Vorsprechen in der Botschaft grundsätzlich zuzumuten, heißt es in einer Antwort an die Grünen, aus der die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ zitieren. Dies gelte unabhängig vom Lagebericht des Auswärtigen Amtes. Darin heißt es, #Flüchtlinge würden von syrischen Sicherheitsbehörden als Fahnenflüchtige oder sogar Verräter angesehen.
Die Grünen-Politikerin #Amtsberg kritisierte die Entscheidung des Innenministeriums. Deutsche Behörden brächten Bürgerkriegsflüchtlinge unnötig in Gefahr. Subsidiär Schutzberechtigte sind Menschen, die als #Bürgerkriegsflüchtlinge nach #Deutschland gekommen sind. Sie haben weniger Rechte als politisch verfolgte Flüchtlinge.
Quelle: Deutschlandfunk vom 17.12.2018
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Wieder eine grüne Ratte der das nicht passt. Herr lass bitte bitte endlich Hirn regnen.
Das Gesindel will sich hier festsetzen ! Weshalb die Botschaft um Papiere zu bekommen ? Die haben doch ihre Identität weg geschmissen !
Weshalb feststellen lassen ?
Die sitzen bei uns, wie die Flöhe im Hunde- bzw. Katzenpelz.
Beseitigung nur durch drastische Maßnahmen möglich !