Es wird in Deutschland immer verrückter – Der Entwurf des sächsischen Polizeigesetzes und die Öffentlichkeit

Leipzig (ADN) – Im März 2019 wollen #SPD und #CDU im #Landtag von #Sachsen das neue #Polizeigesetz verabschieden. Den Bürgern hat man mehr Sicherheit mit dem Gesetz versprochen. Das ist aber nicht die volle Wahrheit!

Wenn man das Gesetz im Entwurf mal unter die Lupe nimmt, dann wird es immer verrückter. Es werden weitere Bürgerrechte zugunsten der Polizei abgebaut. Man hat seitens der Polizei vollen Zugriff auf Personen schon nur bei Verdacht! Und den hat man schnell wenn man will aufgebaut. Es können zukünftig jegliche Polizeimaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Das hat man natürlich der Öffentlichkeit verschwiegen. Weder die Politik noch die Mainstreammedien haben darüber ausführlich berichtet.

Auch hat man zukünftig seitens der Polizei die Möglichkeit Dritte mit Polizeimaßnahmen zu betrauen. Das bedeutet theoretisch gesehen, etwaige Security-Unternehmen oder extrem gesehen sogar die Antifa könnten legal mit Polizeimaßnahmen betraut werden!

Diese Einsätze könnten dann den besuchten Personen sogar in Rechnung gestellt werden. Das ist keine Faselei. Es steht so im Entwurf des Gesetzes.

Nachfolgend haben wir hier mal den zukünftigen § 8 veröffentlicht.

§ 8 Unmittelbare Ausführung einer Maßnahme

(1) Die Polizei kann eine Maßnahme selbst oder durch einen beauftragten Dritten unmittelbar ausführen, wenn der Zweck der Maßnahme durch Inanspruchnahme der Verantwortlichen nach § 6 oder § 7 nicht oder nicht rechtzeitig erreicht werden kann. Der von der Maßnahme Betroffene ist unverzüglich zu unterrichten.

(2) Für die unmittelbare Ausführung einer Maßnahme nach Absatz 1 erhebt die Polizei von den Verantwortlichen nach den §§ 6 und 7 Kosten (Gebühren und Auslagen).

Auf youtube hat Parteienallianz 2 ein Video mit den Details veröffentlicht, das wir hier nachfolgend mit publizieren.

Dieses Gesetz würde dann nicht nur die Sachsen betreffen, sondern alle die in Sachsen etwas zu tun haben. Von Besuchen eines Fußballspieles, einer Veranstaltung oder Geschäftlich bis Privat. Auch wenn sie eine Anzeige aufgeben, könnte man ihnen eine Rechnung stellen. Es geht dabei dann ums Geschäft der Dienstleistung.

Man darf gespannt sein, ob das Gesetz so wie es jetzt im Entwurf vorliegt wirklich im Landtag so verabschiedet wird.

Quelle: Nachrichtenagentur ADN  (SMAD Lizenz Nr. 101 v. 10.10.1946) vom 25.01.2019 


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Birgit
5 Jahre zuvor

Also doch Geschäftsbetrieb und nicht staatlich !
Warum spricht die AfD diesen Umstand nicht an ?

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
5 Jahre zuvor

Wir schütteln darüber nur den Kopf, es ist nicht mit gesundem Menschenverstand zu begreifen. Ein Aussiedler hat vor einiger Zeit zu mir gesagt: Die BRiD sieht von außen noch schlimmer aus als es im inneren. Alle Welt „lacht“ und lästert!