FRANKREICH – Finanz-Ermittlungen: Marine Le Pen droht Verlust des passiven Wahlechts

Die französischen Finanzbehörden ermitteln gegen die Chefin des Front National. Sie soll falsche Angaben zu ihrem Vermögen gemacht haben. Ihr droht nun der Entzug des passiven Wahlrechts – womit sie nicht bei den Präsidentschaftswahlen antreten könnte.

Die Chefin des Front National, Marine Le Pen, am Dienstag im EU-Parlament in Strasbourg. (Foto: dpa)


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Gegen den französischen Rechtsextremisten Jean-Marie Le Pen und seine Tochter, die Chefin der Partei Front National (FN), Marine Le Pen, besteht der Verdacht, falsche Angaben zu ihren Vermögensverhältnissen gemacht zu haben. Wie die Behörde für die Transparenz des öffentlichen Lebens in Paris am Montag mitteilte, geht sie Hinweisen nach, die beiden Politiker hätten für das Steuerjahr 2014 ihren Immobilienbesitz „offensichtlich unterbewertet“. Die Steuerfahndung sei eingeschaltet worden. Marine Le Pen teilte in einer ersten Reaktion mit, sie werde Berufung beim Staatsrat einlegen. Sie beklagte, die Behörden seien gewillt, ihr „fortan systematisch und maßlos zu schaden“. Ihr Vater sprach von einer „Verfolgung der Regierungsgegner“.

Bei einer Verurteilung wegen einer falschen Vermögenssteuererklärung drohen eine Geldstrafe von bis zu 45.000 Euro, Haft bis zu drei Jahren und zehn Jahre Entzug des passiven Wahlrechts. Marine Le Pen hätte nach den aktuellen Umfragen gute Chancen, bei der Präsidentschaftswahl 2017 in die Stichwahl einzuziehen. Die Bestimmungen, nach denen Volksvertreter zur Offenlegung ihrer Vermögensverhältnisse verpflichtet sind, wurden 2013 verschärft. Jean-Marie und Marine Le Pen sind davon als Europa-Parlamentarier betroffen.

Nach Einschätzung der Behörde für die Transparenz des öffentlichen Lebens wurde der Besitz des FN-Gründers um mehr als eine Million Euro unterbewertet, der seiner Tochter um mehrere hunderttausend Euro. Jean-Marie Le Pen soll ein Konto in der Schweiz und Goldbarren verschwiegen haben. Die Pariser Behörde übergab die Akten den Finanzbehörden, weil sie „strafrechtlich relevant“ sein könnten.

Der FN-Gründer und langjährige Partei-Chef Jean-Marie Le Pen wurde im Sommer von der Partei ausgeschlossen, an deren Spitze seit 2011 die Tochter steht.

In der vergangenen Woche war bekannt geworden, dass die französischen Ermittler auch gegen einen früheren FN-Mitarbeiter ermitteln: Er soll Waffen an die Attentäter gegen einen jüdischen Supermarkt im Januar geliefert haben.

Kopp Verlag


Quelle: Deutsche Wirtschafts Nachrichten vom 21.12.2015

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