Beschlagnahme von Wertgegenständen, erschwerter Familiennachzug – Dänemark hat heute in zweiter Lesung ein neues Asylgesetz gebilligt und gleich danach auch noch einen Antrag der Dänischen Volkspartei – Flüchtlingslager außerhalb von Städten einzurichten – zum Beschluss erhoben.
Nach Angaben von „Die Welt“, hat das dänische Parlament heute ein verschärftes Asylgesetz gebilligt, wonach persönliche Wertgegenstände von Migranten beschlagnahmt werden können, um deren Unterbringung und Verpflegung zu finanzieren. Am selben Tag erhob die Behörde auch einen Antrag zum Beschluss, der in Zukunft erlauben könnte, alle Flüchtlinge außerhalb der Städte in dafür speziell erbauten „Dörfern“ unterzubringen. Über diese Maßnahmen werde nun im März entschieden, meldet Reuters.Zuvor war berichtet worden, dass auch ein anderer Vorschlag der Dansk Folkeparti (DF) angenommen wurde: Nach dem Entwurf soll nun in der dänischen Hafenstadt Randers Essen aus Schweinefleisch „zentraler Bestandteil des Angebots“ in Kindergärten oder Schulen werden.
Angeblich gebe es in einigen dänischen Einrichtungen kein Schweinefleisch, da Kinder mit Flüchtlingshintergrund sie als Muslime nicht essen dürfen und unterschiedliche Speisen für Kinder verschiedener Konfession zuzubereiten viel zu aufwendig sei.In Dänemark waren im vergangenen Jahr rund 21.000 Flüchtlinge angekommen. Zum Vergleich: In Deutschland sind fast 1,1 Millionen Flüchtlinge eingereist.
Laut Angaben der europäischen Grenzbehörde Frontex sind im Jahr 2015 mehr als 1,2 Millionen Migranten in die Europäische Union eingereist. Nach Einschätzung der EU-Kommission ist die gegenwärtige Migrationskrise die schwerste seit dem Zweiten Weltkrieg.
Quelle: Sputnik vom 21.01.2015
******************************************************
Seminar: Aktuelle rechtliche und völkerrechtliche Situation in Deutschland – Die Staatliche Selbstverwaltung nach Völkerrecht
Seminarinhalte:
Aktuelle Rechtlage in Deutschland |
UN-Res 56/83 |
Warum in Deutschland kein Steuerrecht vorhanden ist |
Aktuelles Völkerrecht zu Deutschland |
Staatliche Selbstverwaltung |
Die Personenstandserklärung (PSE) |
Umgang mit Behörden, Plünderungsfreies Bankkonto |
Firma Bundesrepublik Deutschland und Töchter |
Seminargebühr: 127 Euro (Zahlung vor Ort)
Referent: Peter Frühwald
Seminartermine
|
Seminarzeit 10.30 Uhr – ca. 18 Uhr
Sie können sich unter unter folgender e-mail anmelden:
seminare@selbstverwaltung-deutschland.de oder Sie melden sich online an: Online-Anmeldung Formlose Anmeldung unter: seminare@selbstverwaltung-deutschland.de Bitte Seminarnummer und Adressdaten angeben!
******************************************************************
[…] Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen […]