UN-Arbeitsgruppe erklärt Freiheitsentzug von Assange für widerrechtlich

Die UN-Arbeitsgruppe für widerrechtlichen Freiheitsentzug hat die Festnahme des WikiLeaks-Gründers Julian Assange für widerrechtlich erklärt, wie aus einer Mitteilung der UN-AG hervorgeht, die RIA Novosti am Freitag erhielt.

„Schweden und Großbritannien haben Assange illegitim die Freiheit entzogen“, heißt es im Dokument.

Assange hatte im September 2014 bei der UN-Arbeitsgruppe Beschwerde gegen die Entscheidung Großbritanniens und Schwedens über seine Festnahme eingereicht.


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Am Vortag sagte die schwedische Staatsanwaltschaft, der Beschluss der UN-Arbeitsgruppe spiele für sie keine Rolle bei den Ermittlungen zum Fall Assange, da er in Schweden wegen Vergewaltigung angeklagt sei.

Julian Assange wurde 2006 durch seine Arbeit an der Whistleblower-Website WikiLeaks bekannt, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, geheime und verheimlichte Dokumente zu veröffentlichen. So publizierte die Plattform 2010 zum Beispiel geheime Videoaufzeichnungen, die zeigen, wie bei einem Hubschrauberangriff amerikanischer Soldaten 2007 in Bagdad mindestens 18 Zivilisten ums Leben kamen.

Assange war im Dezember 2010 in London auf Antrag der schwedischen Rechtsschutzbehörden festgenommen worden, die seine Auslieferung nach Schweden forderten. Im Sommer desselben Jahres wurden wegen Klagen zweier Frauen Ermittlungen wegen sexueller Belästigung gegen Assange eingeleitet.

Assange hält sich seit 2012 in der ecuadorianischen Botschaft in London auf. Damals hatte er aus Angst vor einer Auslieferung an die USA die Behörden Ecuadors um politisches Asyl ersucht.

Quelle: Sputnik vom 05.02.2016

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