In Thüringen hält der CDU-Kreisverband Schmalkalden-Meiningen an der umstrittenen Nominierung des früheren Verfassungsschutzpräsidenten Maaßen als Direktkandidat für den Bundestag fest.
Das teilte der Vorsitzende des Landesverbandes, Hirte, nach einem Krisentreffen in Suhl mit. Die Entscheidung für den Wahlkreis 196 liege in der Verantwortung von insgesamt vier Kreisverbänden im Süden des Bundeslandes. Diese würden sich in den kommenden Tagen über das weitere Verfahren und einen Termin verständigen. Offen sei derzeit noch, ob es weitere Kandidaten geben werde. Hirte betonte, die Debatte habe gezeigt, dass die Personalie Maaßen innerhalb der CDU polarisiere und auf sehr unterschiedliche Meinungen stoße. Er selbst etwa halte Sichtweisen und Stil des früheren Verfassungsschutzpräsidenten für problematisch. Auch erwarte er von jedem thüringischen CDU-Kandidaten eine klare Abgrenzung zur AfD.
Der Wahlkreis 196 wurde frei, nachdem der dortige Kandidat Hauptmann im Zuge der Masken-Affäre aus der CDU ausgetreten war.
Quelle: Deutschlandfunk vom 08.04.2021
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…Auch erwarte er von jedem thüringischen CDU-Kandidaten eine klare Abgrenzung zur AfD…
Wenn mir meine Meinung vorgeschrieben wird, ich jedoch ein Ehrenmann bin, dann lasse ich mich auf derartige Händel erst gar nicht ein. Auch die AfD hat ein Existenzrecht wie alle übrigen Parteien.
Wenn Herr Maaßen also weiterhin eine zuweilen für einen Politiker unkonventionelle Meinung kundtun möchte, sollte er sich lieber vom Bundestag fernhalten. Ist meine Meinung…
1. Am 25.07.2012 wurde vom BVerfG das Bundeswahlgesetz von 1956 rückwirkend für unheilbar verfassungswidrig erklärt.
2. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 38
(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
3. Parteigesetz §37: „§ 54 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs wird bei Parteien nicht angewandt.“
Dazu BGB § 54, Satz 2: „Aus einem Rechtsgeschäft, das im Namen eines solchen Vereins einem Dritten* gegenüber vorgenommen wird, haftet der Handelnde persönlich; handeln mehrere, so haften sie als Gesamtschuldner.“
* Hier: der Wähler
Ja so enttäuscht er mich auch-
Geht es hier um einen eventuellen Kanzlerkandidaten? Dann steht, wie bei der Armee, der Nachfolger fest. Es wird Nachfolger wer bei der Armee etwas zu sagen hat. Da gibt es nur zwei Dienstgrade, Gefreiter oder General. Generäle haben wir keine.
Siehe vorherigen Kommentar zum Kommentar.
Ich empfehle unter jeden entsprechenden Beitrag einen Hinweis zum fehlenden Bundeswahlgesetz hinzuzufügen.
Die BRiD hat nicht mehr als eine Hausordnung mit Arbeitsordnung, da braucht es kein Wahlgesetz. Der Vorstand einer Firma wird vererbt und da diese vermutliche Sippschaft alle miteinander verwandt sind, steht schon fest, es wird ein „Familienwagen“ getarnt als Volkswagen! Seit 49 fährt uns die Bruderschaft des Herstellers Warszawa (rostete schneller als Er fuhr). Bei Kohl und Kasner vertuschen DIE nicht einmal mehr den Stammbaum!