Das Gewerbesteuergesetz ist ein Gesetz, dass am 01.12.1936 beschlossen wurde. Es handelt sich um ein Nazigesetz. Den meisten Menschen und Unternehmern ist nicht bekannt, dass das Gewerbesteuergesetz seit dem 06.01.1947 durch eine Gerichtsentscheidung des Französischen Restitutionsgerichtes wegen Verstoßes gegen die gültige Verfassung in Deutschland und das Völkerrecht aufgehoben wurde!
Unternehmer die immer noch Gewerbesteuer zahlen, und dies nicht mehr möchten, können sich gerne an die Unternehmensberatung von Peter Frühwald unter der e-mail info@bepefo.de wenden.
Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 16.04.2021
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Ach was die Deutschen zahlen doch gerne für jeden Dreck den sie auferlegt bekommen.
Sind halt obrigkeitshörig bis zum Untergang. Die jahrelange Verblödung trägt Früchte.
…das hat dem Kämmerer der Firma Stadt HAMM nicht einmal gekratzt.
Die Gewerbesteuer an sich ist nun wahrhaftig keine Nazi-Erfindung, sondern geht auf das Jahr 1891 zurück. Dass das gegenwärtige Gesetz dazu in seinen Grundzügen 1936 beschlossen wurde, macht es genausowenig zu Nazi-Unrecht wie die Straßenverkehrsordnung; nicht jedes Gesetz aus der Nazi-Zeit war auch Nazi-Unrecht, sondern es wurden damals auch durchaus vernünftige Regelungen geschaffen, die im Grunde bis heute Bestand haben. Natürlich wurden sowohl das Gewerbesteuergesetz als auch die Straßenverkehrsordnung und das Energiewirtschaftsgesetz usw. usw. vielfach novelliert und dadurch vom Bundesgesetzgeber übernommen.
Auch wurde das Gewerbesteuergesetz niemals von den Alliierten aufgehoben. Das Tillessen-Urteil erklärte nur die Amnestieverordnung des Reichspräsidenten von 1933 für ungültig. Von tatsächlichem Nazi-Unrecht mal abgesehen ließen sie die deutschen Gesetze, die ja zu großen Teilen noch aus dem Kaiserreich oder der Weimarer Republik stammten, bestehen und verwalteten Deutschland auf dieser Grundlage, so lange es noch keine deutschen Gesetzgeber gab.
Lieber Kairo, hören Sie bitte auf Ihren rechtlichen und sachlichen Unfug zu verbreiten, um Verwirrung zu stiften. Das Urteil erfasst alle Nazigesetze, die nach dem 05.03.1933 verabschiedet wurden, rechtlich bindend verpflichtend für alle Deutschen Gerichte und Behörden. Haben Sie wohl Angst, dass bei Ihrem Laden das Licht ausgeht? Wenn Sie solche Sachen hier verbreiten scheint es um die Finanzen Ihrer Firma Schlapphut schlecht gestellt zu sein.
Für die Redaktion staseve Peter Frühwald
Die Gewerbesteuer habe ich nur im „Preußischen Verwaltungsrecht“ von Hans Füllster gefunden; im Verwaltungsrecht für das damalige Deutsche Reich
(Weimarer Zeit), ist sie nicht mit aufgeführt.
@ staseve
Bitte im Hinterkopf behalten, dass es hier keine deutschen
Gerichte und Behörden gibt, auch wenn sie den Anschein haben deutsche Institutionen zu sein. Das ist ja das Babylon, welches hier errichtet wurde. Deutsche Gerichte hätten eine Zulassung nach dem Gerichtsverfassungsgesetz von 1924 haben müssen und das haben sie alle nicht.
Anmerkung: Das Gerichtsverfassungsgesetz stammt von 1877. Habe das Original hier im Schrank stehen.
Für die Redaktion staseve Peter Frühwald
Ja, das von 1877 hat Anwendung zu finden, aber in der Fassung vom 22. März 1924.
Steht im Artikel 1 vom Kontrollratsgesetz Nr. 4.
„Das Urteil erfasst alle Nazigesetze, die nach dem 05.03.1933 verabschiedet wurden, rechtlich bindend verpflichtend für alle Deutschen Gerichte und Behörden. “
Ich kann nur dringend empfehlen, das Urteil mal zu lesen. Ist keine leichte Lektüre, zugegeben, aber da muss man schon mal durch. Wer kein Deutsch kann, der kann es auch auf Französisch lesen. War das ein Service damals!
Das Tillessen-Urteil erklärte nur die Amnestieverordnung des Reichspräsidenten von 1933 für ungültig. Sonst nichts. Der Großteil der deutschen Gesetze wurde auch danach in der französischen Zone völlig selbstverständlich angewendet, von Deutschen und Franzosen.
„Die Gewerbesteuer habe ich nur im „Preußischen Verwaltungsrecht“ von Hans Füllster gefunden; im Verwaltungsrecht für das damalige Deutsche Reich
(Weimarer Zeit), ist sie nicht mit aufgeführt.“
Watt’n Wunder, Steuerrecht ist kein Verwaltungsrecht.
„Watt’n Wunder, Steuerrecht ist kein Verwaltungsrecht.“
Moment, jetzt habe ich danebengelegen. Auch wenn Steuerrecht im engeren Sinne kein Verwaltungsrecht ist (wieso gibt es sonst getrennte Finanz- und Verwaltungsgerichte), ist der Grund ein anderer: im Kaiserreich gab es keine direkten Reichssteuern. Die Steuern wurden von den Bundesstaaten erhoben, die bestimmte Summen an das Reich abführten. In der Weimarer Republik änderte sich das nur langsam.
Guten Tag,
wie kann man Sie erreichen? Ich hätte gerne mehr Info’s zum Thema Gewerbesteuer. Ich möchte keine Gewerbesteuer mehr zahlen.
info@staseve.eu
Hallo Herr Frühwald,
haben Sie meine Mail bekommen?
Grüße Andreas
Es gibt sogar Gutachten, welche die nichtige Gesetzgebung belegen. Dem Viehamt ist das egal, die machen weiter mit Erpressung, Terror, Pfändung, Zwingburg u.s.w.
Was interessieren unsere Ausbeuter Gesetze ??? Von was träumt ihr denn nachts ?
Das Gewerbesteuergesetz vom 01.12.1936 ist ein sozial-nationalistisches Gesetz, welches stets modifiziert, jedoch im Kern durch die Alliierten aufgehoben wurde, also insgesamt nichtig ist.
Das Einkommensteuergesetz ist in der Ausfertigung von 1934, also ein Gesetz der Nationalsozialisten. Es gab nie ein neues Gesetz, sondern stets nur Gesetzesänderungen.
Beide Gesetze, und viele andere aus der Zeit der Hitler-Regierung, wurden 1949 vom Bundestag nach Art. 123 (1) GG übernommen und danach vielfach novelliert. Dadurch wurden sie Bundesrecht.
Der Art. 123 GG hätte 1949 wenig Sinn gehabt, wenn die Alliierten 1947 alle bisherigen Reichsgesetze aufgehoben hätten. Das haben sie aber nie getan. Nur ein begrenzte Anzahl von namentlich genannten Gesetzen wurden aufgehoben. Bei diesen handelte es sich tatsächlich um klares Nazi-Unrecht (etwa die Nürnberger Gesetze).