NuoViso auf YouTube wieder erreichbar

 

NuoViso wieder freigeschalten (Bild: Screenshot)
 

NuoViso wurde am Dienstag auf YouTube wieder freigeschaltet. Die Begründung sowie der Umgang von YouTube mit NuoViso ist ein Akt der Zensur. 

Der Kanal von NuoViso mit 170.000 Abonnenten wurde in der vergangen Woche gesperrt. Das ist ein Anschlag auf die freien Medien in unserem Land, auf das alternative Nachrichten-Universum und auf die Meinungsfreiheit schlechthin, so der Protest , der ausschließlich aus den Reihen der Freien Medien kam. Nun ist der Kanal wieder freigeschalten.

 

Von YouTube wurde als Begründung für die vorübergehende Sperrung angeführt, dass drei Videos beanstandet worden seien. Diese bleiben gesperrt, der Kanal selbst ist wieder freigeschaltet, allerdings wird der User, wenn er auf den Kanal geht, nun gefragt, ob er an dem Kanal etwas zu beanstanden habe. Thomas Röper vom Blog Anti-Spiegel betont, dass es sich bei der Sperrung um einen Akt der Zensur gehandelt habe.

Ebenso sei es falsch, dass YouTube als private Firma das Recht zu solchen Sperrungen habe. Röpers Begründung: „Wenn das Kernkonzept und Geschäftsmodell einer Seite ist, anderen zu erlauben, ihre Meinungen und Beiträge zu veröffentlichen, dann ist sie damit ein sogenannter „Marktplatz der Meinungen“ und ist nicht berechtigt, nach eigenem Gusto Meinungen zu unterdrücken, solange sie nicht gegen Gesetze verstoßen. Auch ein Hinweis auf die AGB hilft da nicht weiter, denn geltende Gesetze stehen über den AGB“.

 

Röpers Dank gelte all jenen, die NuoViso und die Meinungsfreiheit unterstützt haben: „Vor allem auch jenen, die keine Freunde von NuoViso sind, denn es war sehr schön zu sehen, dass die allermeisten alternativen Medien trotz aller Meinungsverschiedenheiten, die es auch gibt und geben muss, bei einem Thema an einem Strang ziehen: Die Meinungsfreiheit ist das höchste Gut und dafür stehen wir alle ein. Und zur Meinungsfreiheit gehören auch die Meinungsverschiedenheiten, die es gibt. Das ist auch gut so und soll so sein!“ (SB)

Quelle: journalistenwatch.com vom 18.07.2019 


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