NRW-Innenminister Reul wird mit dem grundgesetzlichen Diktat konfrontiert – Illegale Zwangsräumung für die Deutsche Bank zeigt Rechtsstillstand in der BRD

 

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Eine Zwangsräumung für den Profit der Banken

Seien Sie gegrüßt Herr Reul, wir benötigen keine inhaltslosen Floskeln, sondern fordern von Ihnen die Durchsetzung des vom Grundgesetz vom 23.05.1949 gewährleisteten Schutze, der im Art. 4 der Landesverfassungs wie folgt formuliert worden ist: „Artikel 4 (Fn 2)

(1) Die im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der Fassung vom 23. Mai 1949 festgelegten Grundrechte und staatsbürgerlichen Rechte sind Bestandteil dieser Verfassung und unmittelbar geltendes Landesrecht.

Sie, Herr Reul, sind gleichzeitig der „Verfassungsminister“, was bedeutet, daß Sie alles auszuführen haben, wodurch der Bewohner des Landes NRW den Schutz der Verfassung genießt.

Sie sind vollziehende Gewalt – und Ihre Mitarbeiter, die anscheinliche Gerichtsvollzieherin Yasmin Schauer und die Polizeibediensteten unterstehen endgültig Ihrer Dienstaufsicht. Es ist deshalb ein Skandal im Falle von massiven Grundrechteverletzungen die wie folgt benannt werden:
Satz 1 der Präambel, Art. 1; 2 Abs. 1 und 2 Satz 1; Art. 3; Art. 4 Abs. 1; Art. 5 Abs. 3 Satz 1 und 2; Art. 6; Art. 7; 12 Abs. 1; 13; 14 Abs. 1; 19 Abs. 1,2, 4; Art. 20 Abs. 1, 2, 3 und 4 GG u w.

mich auf irgendwelche „Verfahrenswege“ zu verweisen. Wenn Sie die vollziehende Gewalt, der Sie als Dienstvorgesetzter vorstehen, dies in der Stellung des Verfassungsministers nicht dahingehend ausgebildet haben, daß diese das grundgesetzliche Diktat zuvörderst beachten, anzuwenden, durchzusetzen und zu gewährleisten verpflichtet sind, dann haben Sie eine elementare Dienstaufgabe / Dienstpflicht versäumt, mit der Sie höchstpersönlich aus Art. 33 Abs. 2 und Abs. 4 GG beauftragt worden sind.

Sie haben dies eidlich in Art. 53 der Landesverfassung zugesichert!

Grundrechte sind unverletzliche und unveräußerliche Menschenrechte, wozu die „Würde des Menschen unantastbar“ zählt! Grundrechte haben unmittelbare Gültigkeit. Übrigens, Gesetze und Verordnungen sind „gültig“, nicht „geltend“. Da besteht ein enormer Unterschied, denn „gültig“ ist nur dasjenige, was gemäß dem Verfassungsdiktat Rechtskraft erlangt hat. „Geltendes Recht“ ist subjektiv geprägt!

Deshalb ist es nicht hinzunehmen – und von Ihnen schon gar nicht zu dulden, daß ohne gültige Rechtsgrundlage eine Bewohnerin der Stadt Menden, hier Frau Katharina Blum mit Polizeigewalt geräumt wird, wobei mit in diese Beurteilung einfließt, daß bereits der Legitimationszusammenhang gem. Art. 20 Abs. 2 Satz 1 zu Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG nicht besteht, die zur Räumung verwendeten Gesetze gegen Gültigkeitsvorschriften und Grundrechtegarantien verstoßen haben und die Polizeibeamten – trotz deren Vereidigung auf die Verfassung – unter Inanspruchnahme grundgesetzwidrigem Gesetzes Unrecht statt Recht schützen.

Sorgen Sie für absolut grundgesetzkonformes Handeln der öffentlich Bediensteten des Landes Nordrhein-Westfalen. Genau das ist Ihre zuvörderste Dienstaufgabe und nicht ein Abwimmeln des Grundrechteträgers, der sich in höchster Not – es sind elementare Menschenrechteverletzungen – an Sie als obersten Dienstvorgesetzten wendet. Übrigens, der Grundrechteträger wendet sich in der Stellung als DIENSTHERR, Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG an Sie!

Ihre Aufgabe ist es, die Räumung kraft ministerieller Anweisung sofort rückabzuwickeln,

was durchaus eine zunächst vorläufige Maßnahme sein kann. Gesetzliche Grundlage Ihres Dienstbefehls sind Art. 20 Abs. 3 und Art. 1 GG i. V. mit Art. 19 Abs. 4 GG unter Verweis auf die einzelnen Grundrechte, die gegen Frau Katharina Blum mißachtet, verletzt worden sind! Die unmittelbare Wirkung der Grundrechte eröffnen, ja verpflichten den Grundrechteträger sein Recht originär aus dem einzelnen Grundrecht zu fordern!

Es ist also wie folgt zu verfahren:

1. Sind Frau Katharina Blum und Herr Ralf Spranger unter Polizeischutz zu stellen.
2. Sind die Personen unter 1.) in das Familienheim Fette-Bruch-Straße 12 b, Menden zu verbringen.
3. Dort wurden die Schlösser bereits ausgetauscht, so daß Frau Tatjana Ilic, Hagen aufzufordern ist, die dazu passenden Schlüssel herauszugeben.
4. Ist der vermeintlichen Ersteigerin, Frau Tatja Ilic und deren Ehemann, Hagen mitzuteilen, daß diese ein Annäherungsverbot zu dieser Immobilie auferlegt bekommen.
Ca. 500 m Abstand zum Haus dürften dem Sicherheitsinteresse der Personen unter 1. genügen.


4. Jeder Mitarbeiter im öffentlichen Dienst ist verpflichtet zuerst zu prüfen, ob das ihm zur Verfügung gestellte Gesetz, was dieser zur Anwendung bringen möchte mit dem grundgeesetzlichen Diktat in Übereinstimmung steht. Diese Prüfung kommt zu dem Ergebnis, daß folgende Gesetze gegen Art. 123 Abs 1, bzw. Art. 19 Abs. 1 Stzz 2 GG verstoßen: ZPO, ZVG, GVG, GBO, RPflG, GVO! Diese dienen also nicht der Erzeugung eines „Rechtseröffnungstitels“! Nein, Ihre „ANSICHT“, „MEINUNG“, „AUFFASSUNG“ ist unbeachtlich. Es sind FAKTEN, weshalb dieser Vortrag auch nicht die Ansicht etc. des Unterzeichners ist.

Die Ausführungen von Frau Jennifer Erxleben sind weiter die Grundrechte meiner Mandanten verletzend. Das Grundgesetz schafft ja gerade in Art .1 Abs. 1 Satz 2; Art. 1 Abs. 2 und Art. 1 Abs. 3 GG die gewährleistete Unmittelbarkeit – was bildlich gesprochen den sofortigen Löscheinsatz „der Feuerwehr“ bedeutet!

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Frau Blum ist auch nicht der Auffassung, daß Polizeibeamte ungesetzlich – verfassungswidrig – mit Gewalt gegen sie gehandelt haben. Wo kein gültiges – grundgesetzgeborenes Gesetz zur Verfügung steht, darf Polizei nicht gegen denjenigen Handeln, der genau diesen Mangel einräumt!

Sollten zu dem Vorgang noch Fragen bestehen, dann rufen Sie den Verfahrensbevollmächtigten Helmut Samjeske, Berlin an: Tel. 0172 8600769, denn dieser hat „auf den Punkt“ insbesondere mit den Schriftsätzen vom 26.06.2019 und 28.06.2019 die Unzulässigkeit jeder Zwangshandlung gegen Frau Katharina Blum dargelegt, schlüssig und unter Beweis gestellt.

Haben Sie Mut, das grundgesetzliche Diktat durchzusetzen! Auf dieser Ebene wird der Absender Ihnen eine enorme Hilfe sein! Sie nahmen an den Feierlichkeiten zum 70. Jahrestag des Grundgesetzes sicherlich teil. Jetzt ist die Stunde des Lakmustestes. Schauen wir mal, ob Sie Ihr Amt ernst nehmen!

Mit grundgesetzlichem Gruß
Helmut Samjeske
Tegeler Weg 25
10589 Berlin
Tel. 030 349 77 10

Helmut Samjeske
Kanzlei für grundrechtebezogene Gesetzesanwendung,
Recht(s)beratung und -vertretung
Tel.:  030 349 77 10


Ralf Spangli

Die Weichen sind gestellt, bei allen Polizeistationen Sauerland NRW wurde Polizeischutz für Katharina Blum angefordert.
Die Rechtsgrundlage der Räumung vom 8.7.19 war eindeutig nicht vorhanden, damit wurde an diesem Tag keine Räumung durchgeführt, es war eine illegale Handlung, ein privat veranlasster Einbruch, mit Raub, Nötigung und Vertreibung.
Eine schwere, durch kein Gesetz und keine Anordnung gedeckte Straftat.

Es gab keine Räumung, deshalb ist die Polizei nun aufgefordert sofort zu handeln und den Zustand vor dem 8.7.19 wieder her zu stellen.

Klar ist, Katharina Blum wird in ihre Wohnung wieder einziehen, sie lebt seit 9 Tagen obdachlos nur mit dem notwendigsten, nur mit dem was sie auf ihrer Odyssee der Vertreibung mit dem Fahrrad mitnehmen konnte in einer selbst finanzierten
Notunterkunft. Die Gemeinde Menden hatte nur die Unterbringung im örtlichen Asylheim angeboten, in einem Zimmer mit Bett und Spind, zusammen mit kulturfremden Asylanten in einem Zimmer. Die geforderten Kosten für diese Notunterbringung :  206,- Euro/Monat  nur für ein Bett+Schrank. Eine Schande, die Gemeinde will noch am Leid der Menschen Geld verdienen, hier zeigt sich das Gesicht der Asylindustrie.

Katharina muss seitdem ohne Handy und damit ohne Geld, ohne Krankenkarte, Computer, persönliche Sachen, ohne Zugriff auf andere wichtige im Haus verbliebene Akten und lieb gewordene Dinge leben, mit zusätzlichen Kosten für Unterkunft, Gaststättenessen, Taxifahrten, sie ist verletzt und ohne das Notwendigste.
Es ist Entmenschlichung, ja schlimmer, kein Haustier dürfte man so hilflos auf der Straße aussetzen, verletzt, traumatisiert und allein. Tage sind vergangen, Tage der Verzweiflung, Tage mit Hilferufen. Inzwischen wurde die Rechtslage genauestens geprüft und es steht fest, der Vorgang war Unrecht, ja mehr noch, ist insgesamt mindestens bis vor den 21.01.2019 und von den beteiligten Gerichten u. Staatsanwälten rechtswidrig und damit sittenwidrig betrieben worden.

Urkunden der Staatsbank , der Zentralbank Deutschlands sowie der beteiligten Colletionsbank  wurden rechtswidrig nicht beachtet, Zahlungen wurden nicht berücksichtigt und gestellte Sicherheitsleistungen nicht beachtet.
Grundbuchamt, Amtsgericht, Staatsanwaltschaften handelten vorsätzlich bandenmäßig in Absprache mit einer insolventen und bereits in Abwicklung befindlichen DEUTSCHEN BANK die unter nachgewiesenem Insolvenzbetrug handelt.

Selbst die Staatsanwaltschaften in Frankfurt Main decken die bereits über 1000 laufenden Strafverfahren gegen die kriminelle Deutsche Bank und betreiben damit Strafvereitelung im Amt, sind damit selbst damit Kriminelle.
Und vor diesem Hintergrund versuchte man den Fall von Katharina Blum vorsätzlich durch Existenzvernichtung zu beenden, Öffentlichkeit zu verhindern.

Warum ?
Weil dem laufenden Verfahren von Katharina Blum unter Aktenzeichen 7673 Js 223 895/19 bei der STA Frankfurt/M inzwischen die STAATSBANK DEUTSCHLANDS sowie die LIE Bank dem Verfahren beigetreten sind und den Fall DEUTSCHE BANK bereits vor internationalen Gerichten verfolgen.
All das war der  beteiligten Justiz von Anfang an nachweislich bekannt, es wurde vorsätzlich und grundrechtsverletzend gegen Katharina Blum gehandelt und entschieden. Doch nun wendet sich das Blatt, aus der Räumung wird ein Einzug unter Polizeischutz. Die Polizei hat sich nun zu entscheiden, für wen sie künftig stehen will, für die Menschen oder gegen die Menschen.

Dokumentenübersicht zum Download
https://my.pcloud.com/publink/show?code=kZeASG7ZqHJ2zNgcXe7NTnLzMuj6v5xsWNLX

Quelle: volldraht.de vom 18.07.2019 


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Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
4 Jahre zuvor

Dem Reul steht es Oberkante Unterlippe! Der muß ablenken und Beamte vom Campingplatz Lüchte abziehen. Damit dort vertuscht werden kann, Termine überziehen und verschleppen kommt dazu. Die Ermittlungen müssen dort mangels Personal aufhören!

Ulrike
Ulrike
4 Jahre zuvor

Es ist einfach nicht mehr zu fassen was in diesem Land alles möglich ist. Danke Murksel.