Das sächsische Verfassungsgericht wird sich mit dem Landespolizeigesetz befassen.
Politiker von Linken und Grünen teilten mit, dass sie ein entsprechendes Normenkontrollverfahren beantragt hätten. Die im Gesetz verankerten erweiterten Befugnisse der Polizei stellten schwere Grundrechtseingriffe dar, hieß es zur Begründung.
Das Gesetz der schwarz-roten Landesregierung war im April beschlossen worden. Es soll im Januar 2020 in Kraft treten. Dadurch erhält die Polizei deutlich mehr Befugnisse im Kampf gegen Terrorismus und grenzüberschreitende Kriminalität. So dürfen Beamte Bodycams tragen, zudem wird eine automatisierte Erfassung von Autokennzeichen erlaubt.
Quelle: Deutschlandfunk vom 08.08.2019
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