Britischer Supreme Court hat entschieden: Parlaments-Zwangspause ist rechtswidrig

 

Britischer Supreme Court hat entschieden: Parlaments-Zwangspause ist rechtswidrig

In Großbritannien hat das Oberste Gericht die Zwangspause des Parlaments für rechtswidrig erklärt. Die Entscheidung habe ohne nachvollziehbare Begründung dazu geführt, dass das Unterhaus seine Aufgaben nicht mehr habe erfüllen können, teilte die Präsidentin des Supreme Court zur Begründung mit.

Der Beschluss der elf Richter sei einstimmig gefallen. Parlamentssprecher Bercow erklärte, das Unterhaus müsse nun unverzüglich wieder zusammentreten.

Für den Regierungschef ist das eine heftige Niederlage

Der britische Supreme Court in London hat die Zwangspause für das britische Parlament von Boris Johnson für unrechtmäßig erklärt. Laut dem Gericht fehlten die Beweise, warum so eine lange Auszeit notwendig sein sollte. Das Parlament dürfe nicht ohne guten Grund so lange abgehalten werden, sich zu treffen und Gesetze zu verabschieden. Für Regierungschef Bors Johnson ist das Urteil eine heftige Niederlage, die weitere Konsequenzen nach sich ziehen könnte.

Wie die die Vorsitzende des Gerichts erklärte, läge es nun an den Häusern des Parlaments selbst, Schritte einzuleiten, um sich sofort wieder zu treffen. Schon zuvor hatte das oberste schottische Gericht Johnson vorgeworfen, die Königin über seine wahren Absichten zwecks Parlamentspause getäuscht zu haben.

Der High Court in London hatte dagegen eine Klage gegen die Zwangspause noch abgelehnt. Beide Urteile wurden nun vom Supreme Court überprüft. Trotz der Zwangspause, die in der Nacht zum 10. September in Kraft trat, konnte Johnson nicht verhindern, dass die Abgeordneten ein Gesetz gegen den No-Deal-Brexit durch das Parlament drückten.

Das Gesetz verpflichtet die Regierung zum Antrag auf eine Brexit-Verschiebung, sollte nicht rechtzeitig vor dem Brexit-Datum am 31. Oktober ein Abkommen mit der EU ratifiziert sein. Doch Johnson will sich dem nicht beugen.

Mehr zum Thema:

Quelle: Russia Today (RT) und Deutschlandfunk vom 24.09.2019 


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