„Das geht zu weit“: Putin beklagt „unrechtmäßige Urteile“ des Europäischen Gerichtshofs

POLITIK

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), dessen Beschlüsse Moskau strikt erfüllt, fällt laut dem russischen Präsidenten Wladimir Putin ab und zu „offenkundig unrechtmäßige Urteile“ gegen Russland.

„Derartige Handlungen sind nicht hinnehmbar“, sagte der russische Staatschef am Donnerstag in Moskau in einer Sitzung der Arbeitsgruppe zur Vorbereitung von Verfassungsänderungen. Aber selbst in diesen Fällen würden alle EGMR-Beschlüsse von Russland erfüllt.

 

Putin zufolge kann manch einer im Westen der Versuchung nicht widerstehen, Russland von außen her zu leiten. Aber es sei nicht akzeptabel, wenn aus dem Ausland Russland aufgezwungen werde, was es zu tun habe. „Das geht zu weit, das ist unangemessen“, sagte der Präsident.

Straßburger Gericht

Der in Straßburg ansässige Gerichtshof ist ein Kontrollmechanismus der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, die auch als Europäische Menschenrechtskonvention bekannt ist. Die Staaten, die die Konvention unterzeichnet haben, entsenden jeweils einen Richter in das Gremium.

Putins Rede zur Lage der Nation

Die von Präsident Putin in seiner Rede zur Lage der Nation am Mittwoch initiierten Verfassungsänderungen haben unter anderem zum Ziel, das Grundgesetz Russlands mit internationalen Verträgen und Beschlüssen in Einklang zu bringen. Internationale Dokumente könnten einen Vorrang gegenüber einfachen russischen Gesetzen haben, aber keinesfalls gegenüber der Verfassung, sagte Putin in der Sitzung.

„Wenn ein internationaler Vertrag, welcher Art auch immer, der Verfassung zuwiderläuft, darf er nicht unterzeichnet werden. Sollte aber festgestellt werden, dass ein bereits unterschriebener Vertrag mit der Verfassung Russlands nicht kompatibel ist, wird er auf dem Territorium der Russischen Föderation nicht in Kraft treten“, betonte der Präsident.

Putin regt Volksabstimmung an

Über diese und alle anderen vorgeschlagenen Verfassungsänderungen soll auf Putins Wunsch bei einer landesweiten Volksabstimmung entschieden werden. Zur Vorbereitung konkreter Novellen zum Grundgesetz wurde eine zuständige Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, zu der 75 Parlamentarier, Juristen, Vertreter des öffentlichen Lebens, Kunstschaffende und Sportler gehören.

am/ta

Quelle: Sputnik vom 17.01.2020


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Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
4 Jahre zuvor

Auszug
#Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR),#
Auszug Ende
So werden Menschenrechte umgangen. Die Todesstrafe ist in der EU abgeschafft. Der EGMR umgeht es mit seinen “Urteilen“ durch totlachen!

gerhard
gerhard
4 Jahre zuvor

Mal abwarten…wenn sich die EU gegen ,,Voksabstimmungen“ stellt.
Das passt doch Brüssel nicht ins Konzept. Russland kann froh sein nicht Mitglied der EU zu sein. Akzeptieren die USA überhaupt Urteile des ,,EGMR“ ? Umgekhrt stehen sie US-Anwälte in Europa sofort auf der Matte.

kairo
kairo
4 Jahre zuvor

Russland ist Mitglied des Europarates und daher automatisch auch Signatarstaat der Europäischen Menschenrechtskonvention. Sie ist in Russland unmittelbar geltendes Recht. Der EGMR tut nichts anderes als die Konvention anzuwenden. Und seine Urteile sind für die am Verfahren beteiligten Parteien unmittelbar bindend. In anderen Staaten sind sie ebenfalls zu beachten.

Allerdings wird das der russischen Regierung in letzter Zeit zunehmend unangenehm. Es stehen doch ein wenig viel Rechte und Freiheiten in der Konvention, für den Geschmack von Wladimir Wladimirowitsch. Dumm, wenn man nicht durchregieren kann, wie man will, und ein Verfahren nach dem anderen verliert.

Konsequenterweise sollte Russland den Europarat verlassen und ist dann nicht mehr an die Konvention gebunden.

Als nächstes sollte Russland aus der UNO austreten, denn in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte steht auch nicht viel anderes als in der EMRK. Nur ist die AEMR kein geltendes Recht, und ein dem EGMR vergleichbares Organ hat die UNO auch nicht. Das tut also nicht weh.