SICHERHEIT – NRW: Unterlagen zu Silvester-Übergriffen unter Verschluss

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hält wichtige Dokumente über die Silvesternacht in Köln unter Verschluss. Ministerpräsidentin Kraft sagt, dass durch die Offenlegung die „Funktionsfähigkeit der Regierung“ beeinträchtigt werden könnte. Ein Täter wurde unterdessen zu einer Gefängnisstrafe verurteilt.

Köln, Silvester 2015. (Foto: dpa)

Köln, Silvester 2015. (Foto: dpa)

Nach Angaben der CDU-Opposition in Nordrhein-Westfalen soll die Landesregierung wichtige Dokumente zu den Massenbelästigungen von der Silvesternacht in Köln unter Verschluss halten.

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CDU-Obfrau Ina Scharrenbach gibt an, dass in den Akten, die von der Landesregierung an den Untersuchungsausschuss zur Silvester-Nacht übersandt wurden, „die Mailkommunikation der Ministerpräsidentin, des Innenministers und des Regierungssprechers sowie zahlreiche Vermerke, Besprechungsprotokolle, handschriftliche Aufzeichnungen und Nachweise über Telefonverbindungen“ fehlten, zitiert die Kölnische Rundschau Schnarrenbach.

Die Staatskanzlei von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft hingegen wehrt sich gegen eine Offenlegung, da diese die „die Funktionsfähigkeit der Regierung“ beschränken würde. Zuvor hatte Kraft gesagt, dass sie von den Vorkommnissen in der Silvester-Nacht erst am 4. Januar erfahren habe. Die CDU-Opposition glaubt, dass die Ministerpräsidentin lügt.

Erstmals ist ein Täter aus der Kölner Silvesternacht zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. Ein 21 Jahre alter Algerier bekam am Donnerstag vor dem Amtsgericht Köln eine Freiheitsstrafe von einem Jahr für einen räuberischen Diebstahl, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. „Er hat Gewalt angewandt, und das wiegt natürlich schwerer“, sagte der Sprecher laut dpa.

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Das Schöffengericht befand ihn für schuldig, in der Silvesternacht auf dem Bahnhofsvorplatz einem Mann das Portemonnaie aus der Gesäßtasche gezogen zu haben. Als der Mann das bemerkte, hielt er den Dieb fest, der ihm daraufhin einen Stoß versetzte. Zwei andere Passanten griffen ein, und es kam zu einem Handgemenge. Dabei attackierte der 21-Jährige die Passanten.

Das Gericht entschied sich auch deshalb gegen eine Bewährungsstrafe, weil es keine positive Sozialprognose erkennen konnte. Der Mann war erst im November 2015 nach Deutschland eingereist.

In der Silvesternacht war es in Köln massenhaft zu Straftaten gekommen. Entsetzen hatten vor allem die sexuellen Übergriffe auf Frauen ausgelöst. Am 6. Mai soll erstmals ein solcher Fall verhandelt werden, es geht dabei um versuchte sexuelle Nötigung. Ein 26-jähriger Algerier ist angeklagt, zusammen mit anderen Männern eine Frau umstellt und begrapscht zu haben.

Quelle: Deutsche Wirtschafts Nachrichten vom 15.04.2016

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