Beate Bahner klagt gegen Corona-Verordnung – jetzt droht ihr der Staatsschutz

Beate Bahner

Beate Bahner ist seit 25 Jahren Rechtsanwältin in Heidelberg, Fachanwältin für Medizinrecht und hat bereits drei Verfassungsklagen vor dem Bundesverfassungsgericht gewonnen. Nun kündigte sie eine Normenkontrollklage gegen die Corona-Verordnungen von allen 16 Bundesländern und den Bund selbst an: „Ich bin wirklich entsetzt und will mir nicht vorwerfen müssen, als Rechtsanwältin den Rechtsstaat nicht mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln verteidigt zu haben! Denn die Folgen des Shutdown für die Gesellschaft, die Wirtschaft, die Demokratie und insbesondere für die Gesundheit der Menschen werden verheerend sein.“

Bahner hält den Shutdown für „eklatant verfassungswidrig“. Es sei der „größte Rechtsskandal, die die Bundesrepublik Deutschland jemals erlebt hat.“ Die Fachanwältin für Medizinrecht sei bereit, bis vors Bundesverfassungsgericht zu ziehen.

Doch nun hat sich die Staatsanwaltschaft Heidelberg und der Staatsschutz eingeschaltet und mit einer Strafanzeige gegen die Heidelberger Anwältin gedroht. Mit dem Aufruf zu einer bundesweiten Demonstration gegen die Corona-Verordnungen an diesem Samstag (11.04.) stünde der Verdacht im Raum, Sie habe zu einer rechtswidrigen Tat aufgerufen. Nach Rücksprache mit einem Anwalt handelt es sich bei Verstößen gegen die Corona-Verordnung lediglich um Ordnungswidrigkeiten, so dass kein Aufruf zu rechtswidrigen Taten gegeben sei.

Viel mehr versuche der Staat, die Anwältin einzuschüchtern und dazu zu bringen, ihre Klage fallen zu lassen.

Quelle: politikstube.com vom 09.04.2020


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birgit
birgit
3 Jahre zuvor

Die Firma versucht die Anwältin ein zu schüchtern, nicht der Staat !

kairo
kairo
3 Jahre zuvor

„Nach Rücksprache mit einem Anwalt handelt es sich bei Verstößen gegen die Corona-Verordnung lediglich um Ordnungswidrigkeiten, so dass kein Aufruf zu rechtswidrigen Taten gegeben sei.“

Sind denn Ordnungswidrigkeiten nicht rechtswidrig?

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
3 Jahre zuvor
Reply to  kairo

Auszug
#Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWIG) wurde exakt am 11.10.2007 im
> Bundestag zur rückwirkenden Aufhebung beschlossen, weil an jenem Tag
> das Einführungsgesetz für das OWIG rückwirkend aufgehoben wurde. Damit
> existiert seit der Bekanntgabe im Bundesanzeiger am 29.11.2007 für
> sämtliche Ordnungswidrigkeiten keine rechtliche Grundlage, ist auch im
> EGOWi §1 der Geltungsbereich weggefallen. Das Gericht/Behörde wird
> gerügt, sich auf Gesetze zu berufen, welche nicht mehr gültig sind und
> zum Schaden der Bürger sich von diesen ungerechtfertigt zu bereichern.
>
> Plünderung im besetzten Gebiet!
>
> Zum Geltungsbereich einer Vorschrift bzw. Gesetz legt das
> Bundesverwaltungsgericht folgendes fest (diese Urteile haben in
> „Deutschland“ Gesetzeskraft): „Jedermann muß, um sein eigenes
> Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den
> räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen
> können. Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt
> und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit
> ungültig.“ (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147).
>
> Das OVG Lüneburg 3 K 21/89 sowie das VG – Hannover 2001 hat diesen
> Sachverhalt ebenfalls bestätigt. Glücklich, wem es gelang, den Grund
> der Dinge zu erkennen
>
>
> Die freundlichsten Grüsse
> wünscht
>
> Ralf KESER
Auszug Ende

ulrike
ulrike
3 Jahre zuvor

War doch klar dass sich da der „Staatsschutz“ einmischt. Elende Bande.