Kommt Nigerinaischer Serienvergewaltiger bald frei? ABSCHIEBUNG GEFÄHRDET

 

Ist dieser Serien-Vergewaltiger bald frei?

Nigerianer verbüßte acht Jahre Haft für Taten

Vergewaltiger Moses O. (damals 22) im Prozess vor dem Landgericht Oldenburg

Vergewaltiger Moses O. (damals 22) im Prozess vor dem Landgericht Oldenburg Foto: Nordwest-Zeitung

Hannover/Oldenburg – Seit Ende März ist es im Abschiebeknast Langenhagen ruhig geworden.

Mit Beginn der Corona-Krise hatte das Innenministerium Abschiebungen weitgehend ausgesetzt. Rückführungen scheitern an Beschränkungen der Zielländer. Verbliebene Insassen wurden entlassen.

Doch jetzt sitzt nach BILD-Informationen ein Häftling dort, zurzeit der einzige in Niedersachsen.
Denn ihn will man loswerden!

Moses O. (30) ist ein verurteilter Serien-Vergewaltiger. Im November 2012 hatte das Landgericht Oldenburg gegen den Nigerianer eine Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und acht Monaten verhängt. Vier Frauen soll er brutal vergewaltigt haben. Damals gab er sich noch als Flüchtling aus dem Sudan aus – bis Behörden seine wahre Herkunft ermittelten.

Der Nigerianer sitzt zurzeit als einziger im Abschiebeknast Langenhagen
Der Nigerianer sitzt zurzeit als einziger im Abschiebeknast Langenhagen Foto: Markus Hibbeler

Moses O. verbüßte seine Strafe, sollte sofort weg. Dann machte das Virus die Rückführung unmöglich. Doch die Zeit drängt. Laut Aufenthaltsgesetz müssen Inhaftierte innerhalb von drei Monaten abgeschoben werden. Bei Moses O. läuft die Frist Ende Juni ab. Verstreicht sie, müsste der Westafrikaner auf freien Fuß gesetzt werden. Ein Albtraum für die Behörden!

Einreiseverbot in Nigeria

In Nigeria gilt momentan ein generelles Einreiseverbot. Staatsbürger dürfen ins Land, sofern sie sich in „eine 14-tägige, überwachte Selbstisolierung begeben“, so das Auswärtige Amt. Sollte der Flug stattfinden, bleibt die Frage, ob die begleitenden Polizisten bei Übergabe des Straftäters ebenso in Quarantäne müssten.



Letzte Alternative: Können die Behörden belegen, dass von O. immer noch eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben Dritter ausgeht, kann die Sicherungshaft fortdauern.

Quelle: Bild-online vom 16.05.2020 


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ulrike
ulrike
3 Jahre zuvor

Machts egal wie – schiebt diesen Dreckskerl ab bevor er wieder auf der Strasse rumläuft.

birgit
birgit
3 Jahre zuvor

Schmeißt dieses Mistvieh in den Transportraum eines Fliegers. Über dem Meer öffnet sich versehentlich die Klappe, basta !.

shirin sahin
shirin sahin
3 Jahre zuvor
Reply to  birgit

Genau! Wir haben keine Lust uns mit so einem luftholenden Abschaum zu befassen!