Rechtskräftige Zensur: US-Gigant Facebook hebelt Grundrechte aus

URTEIL DES OBERLANDESGERICHTS DRESDEN IM FALL „EIN PROZENT“

Das am Dienstag verkündete Urteil des Oberlandesgerichts Dresden im Fall „Ein Prozent“ gegen Facebook, auf das Björn Höcke in seiner PI-NEWS-Videobotschaft zum 17. Juni bereits hingewiesen hat, markiert einen Meilenstein der Perfidität, mit der „unser Rechtsstaat“ im Namen und in Auftrag der Politik die Grundrechte und die Meinungsfreiheit in Deutschland beschneidet – oder gleich ganz zensiert.

Die Bürgerinitiative „Ein Prozent“ hatte stellvertretend für alle gelöschten Patrioten im Eilverfahren geklagt – und verloren. Nach der gerichtlichen Entscheidung wird das Hauptverfahren vorbereitet, um das Skandalurteil zu kippen.

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US-Konzern kann Recht in Deutschland diktieren

Nachdem das „Eilverfahren“ gegen die willkürliche Sperrung der Benutzerkonten auf Facebook und Instagram fast ein Jahr dauerte, hat das OLG in Dresden dieses folgenschwere Urteil gefällt. Denn es erlaubt einem US-Monopolisten, zu definieren, wer in Deutschland als „Hassorganisation“ zu gelten hat und somit aus dem politischen Willensbildungsprozess ausgeschlossen werden darf.

Der Begriff der „Hassorganisation“ ist dabei allerdings kein offizieller juristischer Terminus, sondern eine von Facebook definierte Wortschöpfung, die jeglicher Grundlage entbehrt und nicht klar umrissen ist. Für das OLG Dresden reicht diese Definition jedoch aus, um den Verein – und damit über 100.000 digitale Unterstützer – rechtskräftig zu zensieren.

Eine besonders abstruse Randnotiz: Bei der Urteilsverkündung führte der Richter unter anderem einen der Aufkleber aus dem Versand der Bürgerinitiative an, der beweise, dass Ausländer pauschal herabgewürdigt würden. Darauf ist auf Arabisch und Deutsch zu lesen: „Kehrt nach Hause zurück, eure Heimat braucht euch!“. Für das OLG Dresden bereits ein Beweis des „Rassismus“.

Der "Ein Prozent"-Aufkleber, der laut OLG Dresden "rassistisch" sein soll.
Der „Ein Prozent“-Aufkleber, der laut OLG Dresden „rassistisch“ sein soll.

Zudem reichte es dem Gericht, dass in Beiträgen und Recherchen der Bürgerinitiative kritisch über Migration und Zuwanderer berichtet wird, um der „Hassorganisation“-Definition des amerikanischen Monopolisten zu folgen. Die nach deutschen Gesetzen eigentlich nicht zu beanstandenden Aussagen dürfen aufgrund der Fantasiedefinition des Konzerns als Grund herangezogen werden, um die Meinungsfreiheit in Deutschland einzuschränken. Eine neue Dimension der deutschen „Rechtsprechung“.

„Ein Prozent“ macht weiter

Das Bürgernetzwerk, das bereits einige aufsehenerregende Prozesse geführt, unterstützt und gewonnen hat (Klage gegen Jan Böhmermann, der „Fall Arnsdorf“, der „Fall Marcus H.“), macht weiter und bereitet das Hauptsacheverfahren vor. Dabei geht es darum, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um das angestrebte Grundsatzurteil für alle Patrioten zu erzwingen. Denn sollte so ein Urteil nicht zustande kommen, würden nach und nach immer mehr patriotische Profile auf den unterschiedlichsten Portalen verschwinden und ein ganzes politisches Spektrum aus des sozialen Netzwerken verbannt werden.

Der Mammutprozess gegen Facebook ist wichtig – und zwar für uns alle! Denn es muss ein für alle Mal juristisch klarstellt werden, wo die Grenzen der Meinungsfreiheit in Deutschland verlaufen und welchen Einfluss Großkonzerne auf unser Recht haben.

Quelle: pi-news.net vom 18.06.2020 


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ulrike
ulrike
3 Jahre zuvor

Meldet euch doch alle von diesem Verein ab und gut ist.