- Ein Zimmer im Leonardo Royal Hotel: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das Beherbergungsverbot für Menschen aus Gebieten mit hohen Coronavirus-Infektionszahlen für unzulässig erklärt. (dpa-Bildfunk / Sven Hoppe)
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das Beherbergungsverbot für Gäste aus Regionen mit vielen Coronavirus-Infektionen für unzulässig erklärt.
Es sei nicht verhältnismäßig, heißt es in einem Beschluss des Gerichts. Geklagt hatte ein Hotelier aus der Oberpfalz. Er hatte unter anderem damit argumentiert, dass die Pflicht zur Prüfung der Herkunft seiner Gäste für ihn nicht erfüllbar sei. Das Gericht gab ihm Recht. Die bislang gültige Regelung untersagte die Aufnahme von Gästen, die aus einem Gebiet stammen, in dem in der vorangegangenen Woche die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus laut Robert Koch-Institut höher als 50 pro 100.000 Einwohnern liegt.
Quelle: Deutschlandfunk vom 29.07.2020