So werden Corona Positive generiert: Tönnies-Mitarbeiter zu Unrecht in Quarantäne

Im Kreis Gütersloh werden zahlreiche Tönnies-Beschäftigte zu Unrecht in Quarantäne gehalten. Der Redaktion des ARD-Magazins Monitor liegen zahlreiche wortgleiche Quarantäne-Anordnungen an Beschäftigte des Fleischunternehmens vor, bei denen es sich offenbar um Musterschreiben des Kreisgesundheitsamts handelt. In den Schreiben ist etwa von positiven Corona-Tests und Krankheitssymptomen die Rede, die sich nach Monitor-Recherchen in vielen Fällen als falsch herausgestellt haben.

Bei Stichproben räumte das zuständige Gesundheitsamt die falschen Positiv-Bescheide in allen nachgefragten Fällen ein. In anderen Briefen wurde Beschäftigten mitgeteilt, dass sie aufgrund von Kontakten zu Infizierten in Quarantäne bleiben müssten, obwohl es sich bei den Adressaten um genesene Infizierte handelte, die als nicht mehr ansteckend gelten und bereits aus der Quarantäne entlassen worden waren.

800 Musterbriefe versandt
Insgesamt wurden am 17. Juli allein in den Städten Rietberg und Rheda-Wiedenbrück rund 800 Briefe mit neuen Quarantäne-Anordnungen verschickt, überwiegend an osteuropäische Tönnies-Beschäftigte. Die große Eile, mit der die Musterbriefe zum Teil kurz vor Mitternacht im Kreis Gütersloh zugestellt wurden, erklärt sich mit dem Ende der vom Land Nordrhein-Westfalen angeordneten allgemeinen Quarantäne für alle Tönnies-Beschäftigten am 17. Juli. Offenbar lag dem Kreis Gütersloh daran, möglichst viele Beschäftigte weiterhin in Quarantäne zu halten.

Bei den Beschäftigten, die auf ein Ende der vierwöchigen Quarantäne gehofft hatten, sorgten die Schreiben für große Empörung und Verunsicherung, zumal diese ausschließlich auf Deutsch formuliert waren. Dazu trugen auch die falschen Positiv-Bescheide bei. Es fühle sich an „wie ein sich wiederholender Albtraum“, „es ist wie ins Gefängnis gesteckt zu werden – aber ohne Urteil“, erzählten Betroffene dem ARD-Magazin.

Experten sehen Rechtsverstöße
Volker Brüggenjürgen, Vorstand des Caritasverbandes für den Kreis Gütersloh, sieht in den verschickten Musterschreiben einen Verstoß gegen die erforderliche Einzelfallprüfung. Sebastian Kluckert, Rechtswissenschaftler der Universität Wuppertal, hält das Verhalten unter Umständen auch für strafrechtlich relevant: „Wenn so etwas vorsätzlich geschieht, also zumindest billigend in Kauf genommen wird, dass Betroffenen die Freiheit entzogen wird, obwohl die Voraussetzungen des Infektionsschutzgesetzes gar nicht vorlagen, liegt eine Freiheitsberaubung im Sinne des Strafgesetzbuches vor.“

Quelle: politikstube.com vom 30.07.2020 


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ulrike
ulrike
3 Jahre zuvor

Irgendwo müssen die Zahlen ja herkommen. Wenns keine gibt macht man eben welche.