Handy vorzeigen oder draußen bleiben – Campingplatz-Betreiber erlaubt Zutritt nur mit Corona-App

Campingplatz (Symbolbild: shutterstock.com/Von philmillster)

Niedersachsen/Krummhörn – Campingplatz-Betreiber macht Corona-Warn-App zur Pflicht: Wer nicht die Installation der Corona-App der Bundesregierung auf dem Handy vorweisen kann, darf den Campingplatz Dyksterhus im niedersächsischen Krummhörn nicht mehr betreten. So will der selbsternannte Corona-Polizist „Corona-Leugner“ enttarnen und abstrafen.

„Die Menschen in Deutschland sollen auf keinen Fall dazu gezwungen werden, die offizielle Corona-Warn-App des Bundes zu installieren und zu verwenden“, versprach Merkels menschgewordenes Sprachrohr Steffen Seibert noch am 15. Juni auf einer Bundespressekonferenz. „Freiwillig heißt freiwillig“, betonte der Pressesprecher der Merkel-Regierung und bekräftigte, dass Freiwilligkeit auch bedeute, dass durch die Nichtnutzung der App keinerlei Nachteile entstehen.“

Was Beteuerungen der Merkel-Regierung wert sind, das führt der Betreiber des Campingplatzes Dyksterhus, Enno Saathoff, im niedersächsischen Krummhörn einmal mehr vor. Der besonders eifrige Corona-Bekämpfer lässt ab Dienstag nur noch solche Gäste auf seinen Campingplatz, die die Corona-App der Bundesregierung auf ihrem Handy installiert haben. Bei der Einfahrt auf den Campingplatz ist diese dann vorzuzeigen, berichtet der NDR.

Durch diese „Maßnahme“ wolle der selbsternannte Corona-Polizist Saathoff in erster Linie verhindern, dass Urlauber auf seinen Campingplatz kommen, die das „Thema Corona nicht ernst nehmen oder sogar leugnen“. Insbesondere sieht er von Menschen, die ohne Maske auf Anti-Corona-Demos in Großstädten mitlaufen, eine mögliche Gefahr für die Gesundheit auf dem Campingplatz ausgehen. Die meisten seiner Campingplatz-Gäste stünden der von ihm verordneten Pflicht positiv gegenüber – zwei Gäste, die seinem Diktat offensichtlich nicht folgen wollten, seinen deshalb bereits wieder abgereist, einer sei erst gar nicht in die Corona-Warn-App-Zone gekommen.

Screenshot (657)

Zeitgleich zu der Beteuerung der Bundesregierung formulierte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Klaus Müller, die Forderung: „Es darf nicht sein, dass Arbeitgeber, Restaurants oder staatliche Behörden die App-Nutzung als Zutrittsvoraussetzung definieren und damit die Freiwilligkeit schleichend zum Zwang machen. Das Prinzip der Freiwilligkeit sei essenziell, müsse nun in der Praxis aber angewendet und auch kontrolliert werden“.

Ob der Campingplatz-Betreiber Saathoff mit seinen polizeiähnlichen „Corona-Leugner-Maßnahmen“ nur ein Fall für die Verbraucherzentrale ist, wird aktuell angefragt. (SB)

Quelle: journalistenwatch.com vom 18.08.2020 


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Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
3 Jahre zuvor

Die Schwarmintelligenz eines leergetrunkenen Bierkastens nimmt immer mehr zu. Auf den Platz darf man nur mit einer App die nicht funktioniert?

birgit
birgit
3 Jahre zuvor

Ein Vakuum hat gesprochen, wau !

Ulrike
Ulrike
3 Jahre zuvor

Mit ner App die nicht funktioniert ? Ist der Kerl aber blöd.

Alexander Berg
3 Jahre zuvor

Er erntet letztlich nur das, was er gesät hat und schafft sich selbst ab.