Die Maskenpflicht im Landtag bleibt: Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat einen Antrag der AfD-Fraktion auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Maskenpflicht abgewiesen.
Durch die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung würden Abgeordnetenrechte „jedenfalls nicht offenkundig verletzt“, teilte das Gericht am Dienstag mit. „Eine Beeinträchtigung des Kernbereichs der Mandatsausübung ist nicht erkennbar.“ Auch im Hauptverfahren droht der AfD-Fraktion eine Pleite. Das Gericht erklärte, es sprächen „gewichtige Anhaltspunkte dafür, dass der Antrag in der Hauptsache keinen Erfolg haben wird“.
Quelle: Passauer Neue Presse vom 15.09.2020
Die AfD kapiert auch nicht dass alles was sie wollen nicht anerkannt wird.
Tragen die Juristen dort CO2 generierende Masken?
Soll ja umstritten sein…