Rheinland-Pfalz: Reichsflaggen in der Öffentlichkeit verboten

 

Eine Neonazi-Demonstration am 18.03.2017 in Leipzig (dpa / picture-alliance / Hendrik Schmidt)
Reichsflaggen bei Demonstration (Archivbild) (dpa / picture-alliance / Hendrik Schmidt)

In Rheinland-Pfalz ist das Zeigen von Reichsflaggen in der Öffentlichkeit verboten.

Landesinnenminister Lewentz (SPD) gab einen entsprechenden Erlass an alle Polizei- und Ordnungsbehörden heraus. Bereits 1998 wurde das Zeigen von Reichskriegsflaggen per Erlass unterbunden. Die Flaggen dienen als Erkennungszeichen von Rechtsextremen, Reichsbürgern und anderen Demokratiegegnern.

Quelle: Deutschlandfunk vom 09.10.2020 


Dienstleistung

alles-auf-einen-klick.eu

Wir formulieren für Sie Briefe, Einsprüche, Widersprüche, Klagen nach Ihren Wünschen und stellen diese rechtsverbindlich zu.

Wir helfen Ihnen auch Bescheide von Gerichten und Behörden erfolgreich abzuwehren.

(Klick aufs Bild und es geht los)

Dieser Beitrag wurde unter Aktuell, Geschichte, Kultur, Nachrichten, Politik, Soziales, StaSeVe Aktuell, Völkerrecht, Wirtschaft, Wissenschaft abgelegt und mit , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.
0 0 votes
Article Rating
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
3 Comments
Oldest
Newest Most Voted
Inline Feedbacks
View all comments
Annette
Annette
3 Jahre zuvor

Unsere Vergangenheit wird stets präsentiert.
Ich will, daß ein Ankläger alle beteiligten Bundesregierungspersonen vor ein europäisches Schiedsgericht bringt, denen eine Mitwirkung an der Verschiebung des Deutschen Reichsvermögen nachgewiesen werden kann.

Es gibt mittlerweile genug Menschen, die über gesicherte Erkenntnisse verfügen, dass diese BRD kein Staat sein kann und das Deutsche Reich fortbesteht. Wo ist das VERMÖGEN hin??? Alle jeweiligen BRD-Regierungen durfen nur verwalten, nicht verhökern.
Dieses Wissen und der öffentliche Nachweis sind brisant. Die verwaltende geschäftsführende Regierung der BRD hat das Volksvermögen des Deutschen Reichs aktiv verschoben, daran mitgewirkt oder dieses auch geduldet. Das darf als eine kriminelle Handlung angesehen werden, die aufzuarbeiten ist.

birgit
birgit
3 Jahre zuvor

„entsprechenden Erlass “

Erlass ? Vollmeise ! Rechtsbruch !

Es ist die Flagge des Kaiserreiches und des Staatenbundes, also eine Handelsflagge der indigenen Deutschen Völker.
Aber die Parasiten wollen nicht verhandeln, die wollen weiter plündern.
Wartet nur ab ! Ich freue mich auf den Tag X, dann seid IHR dran und werdet um Verhandlung bitten.

Alexander Berg
3 Jahre zuvor

Was sich in der Regel bekämpft, ist meist auf beiden Seiten nicht weit genug gedacht. Eine Fiktion bekämpft die andere Fiktion, und es wird sich aufgeplustert, wer wohl die „echtere“ Fiktion sein mag.