Die AfD-Bundestagsfraktion muss sich an die Maskenpflicht im Parlament halten.
Das Berliner Verwaltungsgericht wies eine Beschwerde von neun Mitarbeitern der Fraktion gegen die Vorschrift ab. Es entschied, der Bundestagspräsident habe die Befugnis hausrechtlicher Maßnahmen. Um eine solche handele es sich bei der Maskenpflicht. Sie verfolge das Ziel, den Gefahren durch die Pandemie für die Funktionsfähigkeit des Parlament zu begegnen. Gegen die Entscheidung kann vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Einspruch eingelegt werden.
Quelle: Deutschlandfunk vom 20.11.2020
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Und schon wird die nächste Sau durchs Dorf gertieben : bei t-online gelesen….Intensiv mediziner befürchten 3. Infektionswelle … trotz ausgestorbener Geschäfte etc.
Dann soll auch ein Schäuble einen Mundschutz tragen …gelegentlich sieht man Schaum vor seinem Maul
Es wird nicht mehr lange dauern, da läuft man mit solch einer Gesichtswindel
beim Karneval herum, um an die Merkel-Ära zu erinnern, genauso wie man
sich jetzt beim Karneval mit einer Pickelhaube aus des Kaiserzeit lustig macht.