Neues aus der geschlossenen Corona-Anstalt

Foto: Corona-Teststelle (über dts Nachrichtenagentur)
 

Die Horrormeldungen reißen nicht ab. Obwohl Deutschland mittlerweile ins Koma getreten worden ist, wütet das Virus offensichtlich noch immer ungehindert durch das Land. Vielerorts sieht es so aus, als ob die Pest hier durchgezogen ist. Kein Leben auf den Straßen, die Geschäfte vernagelt, hier und da flattert eine gebrauchte Maske über den Asphalt. Mehr als gespenstisch alles – genauso wie diese Nachrichten hier:

RKI meldet über 30.000 Corona-Neuinfektionen

Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat am frühen Freitagmorgen über 30.000 Corona-Neuinfektionen gemeldet. Nominal wurde ein Wert von 33.777 Fällen angegeben, allerdings fehlten am Vortag etwa 3.500 Fälle aus Baden-Württemberg. Berücksichtigt man dies, waren es 30.277 Neuinfektionen und damit „nur“ rund 400 Fälle oder 1,4 Prozent mehr als am Freitagmorgen vor einer Woche, als durch das RKI 29.875 Neuinfektionen binnen eines Tages gemeldet worden waren.

Außerdem registrierte das RKI nun 813 neue Todesfälle in Zusammenhang mit dem Virus. Auf den Intensivstationen wurden unterdessen am frühen Freitagmorgen 4.847 Covid-19-Patienten intensiv behandelt, 14 mehr als 24 Stunden zuvor. Die Zahl der Menschen, die nach RKI-Schätzung aktuell erkrankt sind und einen offiziellen Nachweis haben, stieg auf 345.600 und damit auf einen neuen Höchstwert.

Damit gelten 0,4 Prozent der Bevölkerung zur Zeit als positiv getestet.

Bundesweite Corona-Inzidenz steigt auf über 200

Die bundesweite Corona-Inzidenz ist am Donnerstag erstmals auf über 200 gestiegen. Das zeigen direkte Abfragen bei den 401 kreisfreien Städten und Landkreisen, die seit Anfang März täglich um 20 Uhr von der dts Nachrichtenagentur ausgewertet werden. Demnach haben in den zurückliegenden sieben Tagen bundesweit 202,3 Personen pro 100.000 Einwohner einen Corona-Test mit positivem Ergebnis absolviert.

Das Robert-Koch-Institut (RKI) gibt stets niedrigere Inzidenzwerte an und weist darauf hin, dass sich diese Maßzahl nicht aus den täglich veröffentlichten Neuinfektionszahlen errechnen lasse, weil diese auch Nachmeldungen enthielten. Das bedeutet aber auch, dass die aktuellen RKI-Zahlen stets zu niedrig sind. Zuletzt gab das RKI am Donnerstagmorgen eine bundesweite 7-Tage-Inzidenz von 179,2 an.

Am höchsten ist der Wert demnach im bayerischen Landkreis Regen mit 651,1 Fällen je 100.000 Einwohner. Das bedeutet, einer von 153 Einwohnern hat dort in der letzten Woche ein positives Corona-Testergebnis bekommen, die Dunkelziffer der tatsächlichen Neuinfektionen ist vermutlich um den Faktor zwei bis fünf höher.

Bericht: Spahns Impfverordnung weicht von STIKO-Empfehlung ab

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur Rangfolge bei den geplanten Corona-Impfungen offenbar nur teilweise übernommen. Das berichten die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ in ihren Freitagausgaben unter Berufung auf eine Impfverordnung, die Spahn laut RND am Freitag unterschreiben will. Während die Stiko fünf Kategorien vorschlägt, sind in der Verordnung nun drei Gruppen aufgeführt, die zuerst nacheinander geimpft werden sollen.

Ein weiterer Unterschied: Die Stiko schlug ursprünglich vor, innerhalb einer Kategorie nicht weiter zu priorisieren, sondern die jeweiligen Personengruppen möglichst gleichzeitig zu impfen. In der Verordnung von Jens Spahn, die bundesweit für allem Impfungen verbindlich ist, heißt es dagegen, innerhalb der drei Kategorien „könne auf Grundlage der jeweils vorliegenden infektiologischen Erkenntnisse, der jeweils aktuellen Empfehlung der Ständigen Impfkommission beim Robert-Koch-Institut und der epidemiologischen Situation vor Ort bestimmte Anspruchsberechtigte vorrangig berücksichtigt werden“. Schutzimpfungen mit höchster Priorität erhalten laut Kategorie 1 demnach Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben, Pflegekräfte in stationären Einrichtungen und in ambulanter Pflegedienste sowie Personal in medizinischen Einrichtungen mit sehr hohem Corona-Expositionsrisiko oder mit Patienten mit sehr hohem Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf arbeiten.

 

Danach sollen „Schutzimpfungen mit hoher Priorität“ (Kategorie 2) vergeben werden an alle Menschen ab 70 Jahren oder Menschen mit hohem Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Corona-Infektion, enge Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen und von Schwangeren, Personal in medizinischen Einrichtungen mit hohem oder erhöhtem Corona-Expositionsrisiko, in Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünften Untergebracht oder Tätige sowie Angestellte im öffentlichen Gesundheitsdienst. Zur Kategorie 3 mit „erhöhter Priorität“ zählen laut dem Spahn-Entwurf alle Personen ab 60 Jahren oder mit erhöhtem Risiko für einen schweren oder tödlichen Corona-Krankheitsverlauf, medizinisches Personal mit niedrigem Corona-Expositionsrisiko, etwa in Laboren, Mitarbeiter in „besonders relevanter Position in staatlichen Einrichtungen“, insbesondere in den Regierungen und Verwaltungen, bei den Streitkräften, bei Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, in den Parlamenten und in der Justiz sowie in weiteren Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur, außerdem im Einzelhandel sowie Erzieher und Lehrer und Personen in prekären Arbeitsbedingungen, insbesondere Saisonarbeiter, Beschäftigte in Verteilzentren oder der Fleisch verarbeitenden Industrie. Laut Entwurf müssen Impfwillige nachweisen, dass sie zu einer der Gruppen gehören.

Zu den möglichen Nachweisen zählen beispielsweise der Personalausweis, eine Bescheinigung einer Alten- und Pflegeeinrichtung oder ein ärztliches Attest über das Vorliegen einer der genannten Krankheiten.

EMA will bereits am 6. Januar über Moderna-Impfstoff entscheiden

Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) will bereits am 6. Januar statt am 12. Januar 2021 über den Corona-Impfstoff der Firma Moderna entscheiden. Das teilte die Amsterdamer EU-Behörde am Donnerstagabend mit. In den letzten Wochen habe man gute Fortschritte bei der Bewertung des Zulassungsantrags für den mRNA-Impfstoff von Moderna erzielt.

Durch einen kontinuierlichen Dialog mit dem Unternehmen sei sichergestellt worden, dass Fragen, die sich während der Bewertung stellten, vom Unternehmen rasch weiterverfolgt und beantwortet würden. Unter Berücksichtigung der erzielten Fortschritte habe der Ausschuss am 6. Januar 2021 eine außerordentliche Sitzung angesetzt, um seine Bewertung nach Möglichkeit abzuschließen, hieß es.

Ärztepräsident will schnellere Impfung für Praxis-Mediziner

Ärztepräsident Klaus Reinhardt hat eine schnellere Corona-Impfung der niedergelassenen und ambulant tätigen Ärzte gefordert. Die Praxisärzte müssten auf der Prioritätenliste der Bundesregierung weiter vorn stehen, sagte Reinhardt der „Rheinischen Post“ (Freitagausgabe). Besonderen Schutz benötigten auch ambulant tätige Ärzte und ihre Mitarbeiter, sagte Reinhardt.

„Sie behandeln nicht nur in großer Zahl Hochrisikopatienten, sie stehen auch bei der Versorgung von Corona-Infizierten in der ersten Reihe. Trotzdem rangieren sie auf der Prioritätenliste für die Schutzimpfungen bisher weiter unten“, so der Präsident der Bundesärztekammer. Das sei für die Bewältigung der Pandemie riskant, denn die Praxen bildeten einen wichtigen Schutzwall für die ohnehin schon stark belasteten Kliniken.

„Damit dieser Schutzwall keine Risse bekommt und krankheitsbedingte Ausfälle vermieden werden, sollten auch die niedergelassenen Ärzte und ihre Mitarbeiter so frühzeitig wie möglich gegen das Coronavirus geimpft werden“, sagte Reinhardt. Aus ärztlicher Sicht sei es richtig und notwendig, Menschen ab 80 Jahren und Patienten mit bestimmten Vorerkrankungen besonders frühzeitig zu impfen. Gleiches sollte für alle Beschäftigten in der unmittelbaren Patientenversorgung gelten.

Er schränkte jedoch ein: „Eine trennscharfe Abgrenzung, wer impfberechtigt ist und wer nicht, wird schon aus praktischen Gründen schwierig, weil das Personal in den Kliniken wegen der angespannten Versorgungslage stärker zwischen den Stationen rotiert als in normalen Zeiten.“

In NRW nehmen noch knapp 40 Prozent der Schüler am Unterricht teil

Trotz Aufhebung der Präsenzpflicht nehmen in NRW über alle Jahrgangsstufen hinweg noch knapp 40 Prozent der Schüler am Unterricht teil. Zum Stichtag 16. Dezember wurden noch 37,6 Prozent In den Klassenzimmern unterrichtet, teilte das NRW-Schulministerium auf Anfrage der „Rheinischen Post“ (Freitagausgabe) mit. In der Vorwoche waren es mit Anwesenheitspflicht 96,3 Prozent.

Zum Stichtag 16.12.2020 lag der Anteil der Lehrkräfte, deren Einsatz im Präsenzunterricht nicht durch die Pandemie verhindert wird, bei 93,9 Prozent (Vorwoche: 94,7 Prozent). 1,5 Prozent oder 2.332 Lehrkräfte befinden sich in Quarantäne, bei 0,4 Prozent oder 662 Lehrkräften wurde eine Corona-Infektion bestätigt. Bei rund 0,26 Prozent oder 5.272 Schülern wurde eine Corona-Infektion bestätigt.

Aufgrund der Umstellung des Schulbetriebs zu Beginn der Woche konnten verlässliche Zahlen zu Schülern in Quarantäne nicht erhoben werden. Auch gibt es keine Angaben zur Präsenz in den Klassen eins bis sieben. Seit Montag müssen Schüler in NRW ab Klasse acht zuhause unterrichtet werden.

In Klasse eins bis sieben entscheiden die Eltern, ob ihre Kinder zu Hause dem Unterricht folgen oder zur Schule gehen.

Gesundheitsministerium plant mehr Geld für Hotspot-Kliniken

Mit Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser will die Bundesregierung die Versorgung der wachsenden Zahl an Intensivpatienten sichern. Krankenhäuser sollen Finanzhilfen für das Freihalten von Betten erhalten. Kliniken in Hotspot-Gebieten sollen finanziell besonders unterstützt werden, geht aus einem Eckpunktepapier des Gesundheitsministeriums hervor, über das die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ in ihren Freitagausgaben berichten.

Kliniken, die in der Corona-Pandemie Operationen und andere Eingriffe verschieben, sollen dafür „kurzfristig einen finanziellen Ausgleich erhalten, um negative Folgen und Liquiditätsengpässe zu vermeiden“, heißt es in dem Papier. Die Länder, die grundsätzlich für die Planung der Krankenhäuser zuständig sind, sollen bestimmen, welche Kliniken in den Vorzug der Ausgleichszahlungen kommen. Kliniken in Hotspot-Regionen mit mehr als 250 Neuinfektionen in sieben Tagen pro 100.000 Einwohner sollen auch unabhängig davon, wie groß ihre freien intensivmedizinischen Kapazitäten sind, Ausgleichszahlungen erhalten können.

Auf diesem Weg sollen auch die Kapazitäten insgesamt erweitert werden. Schon zu Beginn der Pandemie bekamen die Kliniken Ausgleichszahlungen für das Freihalten von Betten und das Verschieben von planbaren Operationen. Die Regelungen waren allerdings nicht zielgenau und führten dazu, dass einzelne Kliniken ihre Mitarbeiter in Kurzarbeit schickten und zugleich Freihalte-Zuschüsse kassierten.

„Die Systematik der Ausgleichszahlungen und die entsprechenden Ansprüche sind im Vergleich zu den von März bis September 2020 geltenden Regelungen nun differenzierter und zielgerichteter ausgestaltet“, heißt es in dem Eckpunktepapier. Aktuell werden aus einzelnen Regionen bereits Engpässe bei der Versorgung von Intensiv-Patienten gemeldet. Eine bessere finanzielle Ausstattung der Kliniken in Hotspot-Gebieten scheint zu eilen.

Die Pläne des Gesundheitsministeriums sollen rückwirkend zum 14. Dezember in Kraft treten. Begrenzt sind die Ausgleichszahlungen bis zum 31. Januar 2021.

Quelle: journalistenwatch.com vom 18.12.2020

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