Straßburg (ADN). Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am Dienstag in Straßburg die Klage eines Afghanen auf Schadenersatz zurückgewiesen. Die zuvor von deutschen Gerichten vorgenommenen Ermittlungen seien ausreichend gewesen, heißt es in dem Urteil der Straßburger Richter.
Der Afghane hatte im September 2009 zwei Söhne bei der afghanischen Stadt Kundus durch einen Bombenangriff zwei Söhne verloren. Das Bombardement war von dem Bundeswehr-General Georg Klein veranlasst worden. Dabei waren zwei Tanklastzüge explodiert. Etwa 100 Menschen starben bei dem Angriff. Klein wurde drei Jahre später zum Brigadegeneral befördert. Das löste erhebliche Irritationen aus. Die Bundeswehr begründete den höheren Dienstrang mit der üblichen militärischen Karriere ihrer Angehörigen. ++ (mr/mgn/16.02.21 – 047)
Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 16.02.2021
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Die Amis können weltweit morden…da passiert nichts …auch weil dieser Gerichtshof von denen nicht respektiert wird … und dann will der Bundestag das Mandat verlängern das dt. Soldate weiterhin in Afghanistan sterben sollen. Heute im MoMa… wir müssen der Regierung Biden unsere Unterstützung signalisieren. Wie wäre es wenn die Befürworter selbst dorthin gingen ..dazu sind sie zu feige.
Dieser Tage entscheidet der Bundestag über eine Mandatsverlängerung in Afghanistan.
Heute im MoMa …wir müssen der Regierung Biden unsere Unterstützung signalisieren.
Auch wir brauchen die USA …….wozu ??? Sollen doch die Befürworter selbst nach Afghanistan gehen und sich erschießen lassen !
Die USA können morden wie sie wollen da drischt auch dieser Gerichtshof leeres Stroh.
Alle Mitglieder des BT sollen ihre Kinder zur Verfügung stellen.!
Ab nach Afghanistan, als Solat an forderster Front, erschießen lassen.
Dann haben wir wenigstens deren Nachzucht los.