Zwickau: Niederhohndorfer Dorfgemeinschaft zeigt Stadträten der Fa. Stadt Zwickau die „Rote Karte“

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Eine Dorfgemeinschaft als Stadtteil von Zwickau wehrt sich. Der offizielle Bericht der Mainstreamzeitung Freie Presse:

Niederhohndorfer sind gegen Neubautrasse

Die Pläne zum Ringschluss an der Mitteltrasse waren eigentlich zurückgestellt. Ein Antrag zur Priorität sorgt jetzt für Proteste.

Von Frank dörfelt
erschienen am 21.06.2016

Zwickau. Die Einwohner von Niederhohndorf wollen eine mögliche Verlängerung der Mitteltrasse zwischen dem Kreisverkehr Sorge und der Bundesstraße 93 bei Crossen nicht ohne Widerstand hinnehmen. Während einer Einwohnerversammlung am vergangenen Freitag beschlossen sie, eine Petition gegen das Vorhaben einzubringen. Außerdem gibt es Überlegungen, sich der Bürgerinitiative Königswalde anzuschließen, die sich seit längerem gegen die Planungen ausspricht.

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Vor allem aber erhitzten sich die Gemüter der etwa 80 Anwesenden daran, dass sie von den Plänen nur durch Zufall erfahren haben. Zumal „ihr Stadtrat“ Tristan Drechsel (BfZ) maßgeblich mit dafür gesorgt hat, dass das Thema, das eigentlich laut Beschlusslage bis 2025 ruhen sollte, vorzeitig wiederbelebt wurde. Der Stadtrat hatte 2012 das Vorhaben aus den städtischen Plänen gestrichen und auch im Verkehrsent- wicklungsplan des Freistaates wird die Trasse lediglich unter Priorität zwei geführt und hat damit kaum eine Chance auf Umsetzung. Nach einem Antrag von BfZ/Grüne, der von zwei CDU-Stadträten unterstützt wird, soll sich das ändern und sich die Stadt Zwickau dafür einsetzen, dass der Straßenneubau in die höchste Prioritätsstufe aufgenommen wird.

Vor allem wollten die Einwohner wissen, welchen Nutzen sie von einer neuen Straße haben. Die Notwendigkeit der Mitteltrasse hatte Drechsel, der seit 29 Jahren in Niederhohndorf lebt, mit einer Entlastung der Hauptstraße im Ort begründet. Dass jedoch, so argumentieren die Trassengegner, könne auch anders gelöst werden: Man müsse nur das bestehende Verkehrsrecht – die Beschränkung auf den Anliegerverkehr – konsequent durchsetzen. „Stattdessen werden schlafende Hunde geweckt und uns eine neue Straße direkt vor Haustür gebaut“, schimpfte ein Anwohner.

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Einen genauen Trassenverlauf weiß derzeit noch niemand. Planungen gibt es noch nicht. Bisher ist nur bekannt, dass die Trasse „nördlich Niederhohndorf“ verlaufen würde. Das lässt auf einen etwa 300 Meter breiten Korridor zwischen dem Wismut-Gelände und den Grundstücken der Anwohner schließen. Unterstützung erhielten die Niederhohndorfer von den CDU-Stadträten Friedrich Hähner-Springmühl und Stefan Kramer. „Die Begründung, dass mit der Mitteltrasse Verkehr aus der Stadt herausgebracht wird, ist falsch“, sagte Kramer. „Der Verkehr war nie in der Stadt. Es wird nur neuer Verkehr hereingeholt.“ Als Lösung sehen die Anwesenden eine Anbindung vom Kreisverkehr aus zur Autobahn in Meerane.

Quelle: Freie Presse vom 21.06.2016

Soweit der offizielle Bericht der lokalen Tageszeitung Freie Presse. Nun der faktische Bericht unseres Journalisten vor Ort.

Zur Bewohnerversammlung hat es sich gezeigt, hinter der Ablehnung von Unsinn stehen 100 % der Dorfgemeinschaft. Die Menschen sind am erwachen und lassen die sogenannten Beschlüsse der Volkszertreter nicht mehr einfach über sich ergehen. Auf welcher Rechtsgrundlage maßt sich die Firma Stadt Zwickau und die übergeordnete Firma Verwaltung Freistaat Sachsen an, über das Eigentum von Menschen zu entscheiden ?

Eigentum ist nicht gleich Besitz! Die Verwaltungsorganisation Bundesrepublik in Deutschland hält den Grund und Boden unter Ursupation, also widerrechtlich besetzt.

Demzufolge sollte sich jeder Deutsche sein Eigentum sichern, indem er sich eine beglaubigte Abschrift aus dem Liegenschaftsbuch, als Fortführung der deutschen Mutterrolle, im Katasteramt beschafft. Dort und nur dort, ist das Eigentum hinterlegt.

Originalausgabe der Verfassung vom 11. August 1919

Originalausgabe der Verfassung
vom 11. August 1919

 

Originalausgabe der Verfassung                                                                                             vom 11. August 1919

 

Sollte die Firma Bundesrepublik und ihre Untereinheiten auf Enteignung von deutschem Grund und Boden spekulieren, um ihre wahnwitzigen Ideen durch zu setzen, greifen Artikel 46 ( das Eigentum der Zivilbevölkerung ist geschützt ) und Artikel 47 (Plünderungen sind nicht erlaubt) der Haager Landkriegsordnung.

Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD Lizenz Nr. 101 v.10.10.1946) vom 22.06.2016

 

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