Landes-Verfassungsgericht urteilt: Reine Briefwahl künftig in der „Ausnahmesituation“ möglich

05. Mai 2021
Landes-Verfassungsgericht urteilt: Reine Briefwahl künftig in der „Ausnahmesituation“ möglich
NATIONAL

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Magdeburg. Wenn es nach dem Landesverfassungsgericht von Sachsen-Anhalt geht, könnte es künftig in einer „Ausnahmesituation“ auch reine Briefwahlen geben. Mit dieser Entscheidung wies das Gericht jetzt eine Normenkontrollklage von 22 Abgeordneten des Magdeburger Landtages – davon 21 von der AfD – ab. Die Parlamentarier hatten gegen eine Änderung des Wahlrechtes vom November 2020 geklagt, die ihrer Meinung nach die Grundsätze der Wahlfreiheit, des Wahlgeheimnisses und der Öffentlichkeit der Wahl verletze.

Die Verfassungsrichter stellten fest, dass eine reine Briefwahl die Absicherung des Wahlgeheimnisses und den Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl zwar tatsächlich einschränkt. Dies sei jedoch zulässig. Die von den Klägern angegriffenen Gesetze ermöglichten eine reine Briefwahl nur, wenn von einer Stimmabgabe in den Wahlräumen eine Gefahr für Leben oder Gesundheit ausgehe und sie deshalb unmöglich sei.

Landeswahlleiterin Christa Dieckmann erklärte mit Blick auf die bevorstehende Landtagswahl in Sachsen-Anhalt, dass die Ausnahmeregelung dort aller Voraussicht nach nicht nötig sein werde.

Gleichwohl kommt das Magdeburger Urteil einer Steilvorlage gleich, ähnlich dem Karlsruher Urteil zum Klimaschutz von letzter Woche: einen billigeren Vorwand als den Corona-Ausnahmezustand können sich Politiker kaum wünschen, um die Briefwahl künftig zum „normalen“ Wahlstandard zu machen. Wie das Beispiel der letzten amerikanischen Präsidentenwahl zeigte, öffnet die Briefwahl der Manipulation Tür und Tor. (tw)

Quelle: zuerst.de vom 05.05.2021

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gerhard
gerhard
2 Jahre zuvor

Und das BVG hat alle Eilanträge…Corona betreffend…abgelehnt.
Man soll warten bis zur Hauptverhandlung (wann ???) . Wir haben die Pandemie jetzt mit all ihren GG-einschränkenden Ausuferungen. Bei Klima ging es ganz schnell. Was sitzen da für Leute im BVG ? Das M wird jubeln….

Ulrike
Ulrike
2 Jahre zuvor

Schlafmützen sag ich nur…..

birgit
birgit
2 Jahre zuvor
Reply to  Ulrike

Die sind weisungsgebunden, begreift das endlich ! Es sind nur Firmen ! Und die haben auf den GF zu hören ! Siehe Erzengel, “ wir haben keine Bundesregierung, wir haben eine neue
Geschäftsführung „.

Det
Det
2 Jahre zuvor

Auch das Landesverfassungsgericht ist nur eine Firma in der Firma und nur
für Angestellte zuständig !!! Wer das nicht kapiert bleibt immer im Hamsterrad
gefangen.

Rosemarie Pauly
Rosemarie Pauly
2 Jahre zuvor

Dem Betrug wird Tür und Tor geöffnet. Cui bono?
Briefwahl bitte weiterhin nur für Alte, Fußkranke oder sonstige Unpässliche…
Hier wird Corona als Ausrede benutzt, beim nächsten Mal ist es das Klima oder die Maul- und Klauenseuche.
Tollhaus Deutschland…