Magdeburg. Wenn es nach dem Landesverfassungsgericht von Sachsen-Anhalt geht, könnte es künftig in einer „Ausnahmesituation“ auch reine Briefwahlen geben. Mit dieser Entscheidung wies das Gericht jetzt eine Normenkontrollklage von 22 Abgeordneten des Magdeburger Landtages – davon 21 von der AfD – ab. Die Parlamentarier hatten gegen eine Änderung des Wahlrechtes vom November 2020 geklagt, die ihrer Meinung nach die Grundsätze der Wahlfreiheit, des Wahlgeheimnisses und der Öffentlichkeit der Wahl verletze.
Die Verfassungsrichter stellten fest, dass eine reine Briefwahl die Absicherung des Wahlgeheimnisses und den Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl zwar tatsächlich einschränkt. Dies sei jedoch zulässig. Die von den Klägern angegriffenen Gesetze ermöglichten eine reine Briefwahl nur, wenn von einer Stimmabgabe in den Wahlräumen eine Gefahr für Leben oder Gesundheit ausgehe und sie deshalb unmöglich sei.
Landeswahlleiterin Christa Dieckmann erklärte mit Blick auf die bevorstehende Landtagswahl in Sachsen-Anhalt, dass die Ausnahmeregelung dort aller Voraussicht nach nicht nötig sein werde.
Gleichwohl kommt das Magdeburger Urteil einer Steilvorlage gleich, ähnlich dem Karlsruher Urteil zum Klimaschutz von letzter Woche: einen billigeren Vorwand als den Corona-Ausnahmezustand können sich Politiker kaum wünschen, um die Briefwahl künftig zum „normalen“ Wahlstandard zu machen. Wie das Beispiel der letzten amerikanischen Präsidentenwahl zeigte, öffnet die Briefwahl der Manipulation Tür und Tor. (tw)
Quelle: zuerst.de vom 05.05.2021
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