Salzburg: Asylwerber schleppte extrem gefährliches Läuserückfallfieber ein

Rückfallfieber: Asylwerber schleppten es mit Kleiderläusen ein.  Foto: Stako / Wikimedia (CC-BY-SA-3.0)
Rückfallfieber: Asylwerber schleppten es mit Kleiderläusen ein.
Foto: Stako / Wikimedia (CC-BY-SA-3.0)
16. Juli 2016 – 21:31

Dass Asylwerber potentielle Krankheitsüberträger sind, bestätigte sich nun wieder einmal in Salzburg. Dort schleppte ein Asylant in das zu einem Asylheim umgewidmete ehemalige Luxushotel Kobenzel sogar das berüchtigte Läuserückfallfieber ein. Diese seltene, von Läusen übertragene Krankheit, verläuft unbehandelt in fünfzig Prozent der Fälle tödlich.

Wie eine Anfragebeantwortung von Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ) an FPÖ-Gesundheitssprecherin Dagmar Belakowitsch-Jenewein ergab, musste die Gesundheitsbehörde der Stadt Salzburg unmittelbar handeln:

Am 12. April 2016 wurde dem Gesundheitsamt Salzburg von der SALK (Salzburger Landeskliniken) ein Verdacht auf Erkrankung mit Borrelia recurrentis gemeldet. Telefonisch und per E-Mail wurde der Verdachtsfall am 13. April 2016 bestätigt. Die entsprechende Meldung nach dem Epidemiegesetz wurde am Morgen des 14. April 2016 per Fax nachgereicht.

Bereits bei Meldung des Verdachtes wurden die Vorbereitungen im Gesundheitssamt der Stadt Salzburg aufgenommen, um bei Bestätigung sofort gemäß Epidemiegesetz tätig zu werden. Es wurde Rücksprache mit der Landessanitätsbehörde und der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit gehalten und eine Verhandlung in der betroffenen Unterkunft am Folgetag anberaumt. So konnte umgehend nach der schriftlichen Bestätigung der Erkrankung mit den erforderlichen Maßnahmen gemäß Epidemiegesetz begonnen werden, wobei Auflagen wie Untersuchung der Mitbewohner/innen, Desinfektion, Entsorgung der Matratzen etc. bescheidmäßig vorgeschrieben und entsprechende Empfehlungen ausgesprochen wurden.

Epidemie- und Tuberkulosegesetz wurde wegen Asylanten verschärft

Solche und ähnliche, in Zusammenhang mit der Massenzuwanderung stehende  Fälle haben nun dazu geführt, dass das österreichische Epidemiegesetz und das Tuberkulosegesetz nachhaltig verschärft werden mussten. So kann es jetzt unter bestimmten Voraussetzungen auch zu behördlichen Anhaltungen von Kranken kommen,wenn der Verdacht auf Seuchegefahr besteht.

Läuserückfallfieber ist übrigens in Eritrea und Somalia verbreitet – zwei Länder, aus denen zahlreiche Asylanten ins Land kommen. Vereinzelt tritt es auch im Mittleren und Nahen Osten auf.

Quelle: unzensuriert.at vom 16.07.2016

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