Maskenpflicht bei Versammlungen und Spaziergängen gesetzwidrig



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Die Maskenpflicht ist nicht wissenschaftlich belegt und die Auflagen bei Versammlungen und Spaziergängen gesetzwidrig – AG Weimar, Urteil vom 11.10.2021 – 6 OWi 340 Js 201252/21

Die Maskenpflicht bei Versammlungen bedeutet einen Eingriff in die Versammlungsfreiheit.
Den Demonstranten wird als Bedingung für das Demonstrieren gegen eine Maßnahme die Befolgung der Maßnahme auferlegt, womit ihnen ein innerpsychischer Konflikt aufgezwungen wird, der eine ganz erhebliche Einschränkung ihrer Versammlungsfreiheit zur Folge hat.

Mit der Maskenpflicht ist auch ein Eingriff in den Schutzbereich des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts gem. Art. 2, Abs. 1 i. V. m. Art. 1 GG gegeben. Zudem greift sie in das Recht auf körperliche Unversehrtheit gem. Art. 2, Abs. 2 S. 1 GG ein.

Hier das komplette Urteil:
👉 https://openjur.de/u/2379804.ppdf

Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 05.01.2022

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Bernd
Bernd
2 Jahre zuvor

Die sogenannte Maskenpflicht ist kein Hinderungsgrund seine unabänderlichen Rechte nicht auszuüben. Wenn die Constelli- Brothers meinen, sie müssten eingreifen, dann freundlich bleiben, Auskunft geben und den Bußgeldbescheid entgegennehmen. 1. werden die Einsatzkräfte vor Ort damit gebunden und der folgende Verwaltungstechnische Ablauf wird die ausführenden Ämter zum Kollabieren bringen. 2. Widerspruch einlegen, das wird den Verwaltungsapparat ebenfalls zum Zusammenbruch bringen. 3. organisiert euch untereinander, das jemand diese Vorfälle per Video dokumentiert (aber bitte bevor ihre spazieren geht, den Flugmodus am Handy einschalten, die C- Brothers können sonst eure Bewegungsprofile mitverfolgen). Die Grundrechte gehören uns und das wird vorerst so bleiben in dieser Simulation.

Annette
Annette
2 Jahre zuvor
Reply to  Bernd

Widerspruch schafft Chaos… und lähmt das Getriebe…
Zurückweisung auch ganz nett…

Viel schreiben, viele Fachaufsichtsbeschwerden… an alle Sacharbeiter und Vorgesetzte. So wird aus einer Knolle eine Riesenlawine und die Bürokraten müssen neue Kugelschreiber kaufen.
So geht das.

Annette
Annette
2 Jahre zuvor
Reply to  Annette

…zwischendurch ANTRAG auf Auskunft…
Ein Antrag muß beschieden werden.
Ein Antrag ist klagefähig, wenn der nicht beantwortet wird.

Bürokraten, wir sind viele…

Ulrike
Ulrike
2 Jahre zuvor

Das interssiert doch unsere Polithansel nicht die Bohne. Hauptsache das Volk unterdrücken und bei Nichtbeachtung Geld kassieren. Elende Saubande.

Annette
Annette
2 Jahre zuvor
Reply to  Ulrike

Sich bevormunden lassen? NIEMALS !

kairo
kairo
2 Jahre zuvor

Ach, das beliebte AG Weimar mal wieder? Mal sehen, was die oberen Instanzen dazu sagen.

Dass man beliebige Vorschriften dadurch gesetzwidrig machen kann, indem man dagegen demonstriert, darauf muss man auch erstmal kommen.

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
2 Jahre zuvor
Reply to  kairo

@ Kairo
Wo klemmt es? Sitzen im Weimar Reichsbürger, Nazis oder Gerichtsstörer als; „Ich bin Richter“ auf dem Stuhl?
Was klemmt bei Dir?

Ralf
Ralf
2 Jahre zuvor

Ach der Kairo hat mal wieder eine Wasserstandsmeldung abzugeben, hatte mich schon gewundert, das man von dir hier nichts mehr liest 🙂

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
2 Jahre zuvor

Ihr Träumer! DIE interessiert überhaupt nichts mehr!
Und!!! Nichts annehmen, keine Auskunft geben, nichts unterschreiben!!!
Keinen Widerspruch einlegen damit erkennt Ihr an! Rückweisung machen! Einer Fiktion der Wortmarke kann man nicht widersprechen!
Ihr eröffnet damit das Verfahren gegen Euch selbst-der Wortmarkenartist wirft Euch ja nichts vor! Kann und darf der gar nicht ohne Dienstmütze-die Privatperson.
Ich konnte es noch nicht ausprobieren! Immer wieder zu der Wortmarke sagen: ICH GEBE ZU PROTOKOLL!!! Wenn der/die/d nicht darauf eingeht immer wiesderholen. Dann: Ich wurde von einem Polizisten untergeschlagen/Reizgas und habe Schmerzen! Darüber muß der ein Protokoll anfertigen und das muss beantwortet werden!
Wenn der das annimmt dann zeigt euren kopierten Ausweis! Niemals mit dem Original unterwegs sein. Die vorzügliche sus Kommunistenbrut behält auch das Original gern ein und Ihr braucht bis zu Monaten um den wieder zu besitzen! Was ist in der Zwischenzeit wenn Ihr den irgendwo im Original braucht. Denkt daran! DIE sind aus der Serie „Schweine im Weltall!
@ Bernd
Wo hast Du das längst überholte her?

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
2 Jahre zuvor

##untergeschlagen/Reizgas ##„Niedergeschlagen“
Wenn ich mich noch einmal bei meinen Tippfehlern erwische, schreibe ich an den Honecker und will eine neue Tastatur!
@ Bernd
Du empfiehlst genau das Gegenteil von dem was einem nicht in das BGB zu den vermutlich verlausten Kommunisten bringt.
Dein Stil ist gehobenes Beamtendeutsch, bist Du Schreibtischtäter, oder Polizeioffizier?
Du liegst zu 100% „richtig“ das schafft kein, oder so liegt kein sog. Reichsbürger mit seinem Wissen daneben!