Verwaltungsgericht: Drohbriefe des Gesundheitsamtes an Ungeimpfte sind „rechtswidrig“

17. Juni 2022
Verwaltungsgericht: Drohbriefe des Gesundheitsamtes an Ungeimpfte sind „rechtswidrig“
KULTUR & GESELLSCHAFT

Kiel. Im Windschatten wichtigerer Ereignisse wird auch über die „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ weiter gestritten. Das Bundesverfassungsgericht hat sie erst kürzlich für rechtens erklärt – aber zahlreiche Betroffene klagen dagegen. Es gibt auch bemerkenswerte Erfolge.

Jetzt hat das schleswig-holsteinische Verwaltungsgericht eine bundesweit bedeutsame Entscheidung gefällt. Demnach ist die Praxis der Gesundheitsämter rechtswidrig, von Pflegern und Krankenschwestern Impfnachweise zu fordern und Bußgelder anzudrohen.

Im strittigen Fall gab das Gericht einer Zahnarzthelferin aus Flensburg recht, die sich nicht gegen Covid-19 impfen lassen will. Das zuständige Gesundheitsamt hatte die Frau wie üblich aufgefordert, einen Impf- oder Genesenennachweis bzw. ein ärztliches Zeugnis darüber vorzulegen, daß sie aus medizinischen Gründen nicht gegen Corona geimpft werden darf. Widrigenfalls könne sie mit „einem Bußgeld von bis zu 2500 Euro“ bestraft werden. Weiterhin sei beabsichtigt, der Frau das Betreten sowie die berufliche Tätigkeit in der Zahnarztpraxis zu untersagen.

Die Zahnarzthelferin legte insbesondere gegen die angedrohte „sofortige Vollziehung“ des Verwaltungsaktes Widerspruch ein – und bekam vor dem Verwaltungsgericht recht. Interessant ist die detaillierte Begründung des Urteilsspruches: „Die in dem angefochtenen Bescheid ausgesprochene Anordnung zur Vorlage eines Impfnachweises (…) ist offensichtlich rechtswidrig“, so das Gericht. Und: die einrichtungsbezogene Impfpflicht sei „keine unmittelbare, notfalls mit Verwaltungszwang durchsetzbare Impfpflicht“. Stattdessen solle durch die Androhung von beruflichen Nachteilen für ungeimpfte Mitarbeiter im Gesundheitswesen lediglich ein „indirekter Impfdruck“ erzeugt werden.

Das Urteil hat weitreichende Folgen. So spricht der Dresdner Rechtsanwalt Frank Hannig von einem „überraschend deutlichen Erfolg“: „Der Gerichtsbeschluß bedeutet, daß die Briefe und Bußgeldandrohungen der Gesundheitsämter rechtswidrig sind. Kein Mitarbeiter im Gesundheitswesen muß aktuell Angst vor dem angedrohten Bußgeld haben – zumindest dann nicht, wenn andere Gerichte das genauso sehen.”

In den vergangenen Wochen erhielten deutschlandweit Zehntausende Pfleger, Krankenschwestern, Ärzte, Sanitäter, Hebammen und Behinderten-Betreuer entsprechende Briefe von den Gesundheitsämtern. Dank des schleswig-holsteinischen Verwaltungsgerichtsurteils können sie alle jetzt erst einmal aufatmen – und Widerspruch einlegen. (rk)

Quelle: zuerst.de vom 17.06.2022

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Ulrike
Ulrike
1 Jahr zuvor

Diese elenden Ämter wollen die Menschen unbedingt mit dem Gift impfen.
Wehrt euch Leute. Oder gebt den Job auf und sucht euch was anderes. Mal sehen wer dann eure Arbeit übernimmt. Sicherlich nicht die Sesselfurzer vom Amt.

gerhard
gerhard
1 Jahr zuvor

Der Gipfel der Frechheit …wir sind nicht Eigentum dieser Sesselfurzer

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
1 Jahr zuvor

Dann gibt es einen Drohbrief zu Denen Ihre Kosten zurück! „Klagen Sie“ muß dort eideutig mit stehen!

birgit
birgit
1 Jahr zuvor

Ich denke nur die Verwaltungsgericht haben hier noch was zu sagen. Mit den Bundesbereinigungsgesetzen wurden den Sesselfurzer alle bis dahin gültigen BGB Gesetze weggenommen. Damit sich der Haufen verwalten kann, wurden ihnen 2 Verwaltungsgesetze belassen.

Rosemarie+Pauly
Rosemarie+Pauly
1 Jahr zuvor

…Stattdessen solle durch die Androhung von beruflichen Nachteilen für ungeimpfte Mitarbeiter im Gesundheitswesen lediglich ein „indirekter Impfdruck“ erzeugt werden…

Indirekter Impfdruck ? Meines Erachtens ist der Zwang sehr offensichtlich, auch gegenüber anderen aus der ungeimpften Bevölkerung.

Ich bleibe auch hierbei: Mit ü60 gehören m. E. nur schwer vorerkrankte Menschen überhaupt zu einer „Risikogruppe“ und sollten sich eine Impfung wohl überlegen. Andererseits gibt es auch schwer vorerkrankte ü30, ü40,ü50er !
Wieso also der Druck auf die ab sechzig, sich möglicherweise einem künftigen Impfzwang ausgesetzt zu sehen ?

Impfen – nur freiwillig !!!

birgit
birgit
1 Jahr zuvor

ü.60, es liegt doch auf der Hand. Die Rente soll eingespart werden ! 47 Jahre für das Pack gebuckelt und dann abgemurkst. IHR ekelhaftes, krankes Gesockse könnt mich mal !

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
1 Jahr zuvor

Im falschen gibt es nichts Richtiges! DIE und den ganzen Ekel gibt es nicht! Wir brauchen uns nicht die Köpfe heiß reden-DIE gibt es nicht!!!

Annette
Annette
1 Jahr zuvor

Nur Deutsche bekommen Drohbriefe?
An Ausländer wagt sich niemand ran; die zeigen denen, was sie von Druck halten.