Unister-Tochter: Ab-in-den-Urlaub.de beantragt Insolvenz

Von Martin U. Müller und Isabell Hülsen

Unister Firmenschild
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Das beliebte Reiseportal Ab-in-den-Urlaub.de hat nach SPIEGEL-Informationen Insolvenz beantragt. Die Webseite ist eine Tochterfirma des bankrotten Internetunternehmens Unister.

Die Insolvenzen rund um das Leipziger Internetunternehmen Unister gehen weiter. Nun ist nach SPIEGEL-Informationen auch das Reiseportal Ab-in-den-Urlaub.de betroffen. Heute wurde die Insolvenz beantragt. Der operative Betrieb der größten Unister-Tochter werde nach bisheriger Einschätzung aber normal weiterlaufen, heißt es aus Unternehmenskreisen. Daneben haben auch die Unister-Töchter Kurz Mal Weg GmbH sowie die RMK Billigfluege.de GmbH Insolvenz beantragt.

Die Insolvenz hat offenbar in erster Linie strategische Gründe. Sie soll einen Verkauf im Zuge eines sogenannten Asset-Deals erleichtern. Gemeint ist damit: Der Geschäftsbetrieb würde beim Verkauf auf einen neuen Rechtsträger übergehen, Altlasten wie Schulden oder Rechtsstreitigkeiten könnten auf diese Weise abgeschüttelt werden. Das soll das Portal für Investoren attraktiver machen. Voraussetzung hierfür ist jedoch eine Insolvenz.

Bieterwettstreit

Der vorläufige Insolvenzverwalter Lucas Flöther bemüht sich derzeit, Investoren für große Teile des verzweigten Unister-Reiches zu finden. Rund 20 potenzielle Erwerber hatten nach Angaben von Flöther ernsthaftes Interesse angemeldet und Zugang zum Datenraum beantragt. Bis vergangenen Montag mussten sie ihre Angebote abgeben.

Bislang lägen nun sechs konkrete Angebote von Investoren für die Travel-Sparte von Unister vor, so Flöther. Hinzu kämen weitere Offerten für kleinere Konzernteile. Diese würden nun in Absprache mit dem Gläubigerausschuss geprüft, anschließend würden Einzelgespräche mit den Bietern geführt.

Allerdings muss sich Flöther derzeit mit einem Problem herumschlagen, das den Preis schmälern dürfte: Im Besitz der Unister-Firmen liegen nach SPIEGEL-Informationen weit über 30 Millionen E-Mail-Adressen von Kunden, die von den Unister-Firmen eifrig für Marketingzwecke genutzt wurden. Allein die Unister GmbH verfügt dem Vernehmen nach über mehr als elf Millionen E-Mail-Adressen, der Schnäppchenanbieter U-Deals GmbH über 7,5 Millionen Anschriften.

Neben Werbeanzeigen bei Google gehörten massenhafte E-Mail-Aussendungen mit Angeboten zum wichtigsten Vertriebsweg von Unister. Firmengründer Thomas Wagner soll darüber bisweilen selbst gewacht haben. Ein Weiterverkauf der Adressen an neue Investoren ist nur dann möglich, wenn die Kunden ihre Einwilligung gegeben haben.

Ob und wie viele Kunden zugestimmt haben, wird derzeit noch intern geprüft. Die potenziellen Investoren wurden von Flöther bereits über das heikle Thema informiert, sie dürften hierfür Preisabschläge geltend gemacht haben. „Wir führen auch hierüber Gespräche mit den Kaufinteressenten“, sagt Flöther.

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Befangenheitsantrag gegen drei Richter

Unabhängig vom anstehenden Verkauf der vorläufig insolventen Firmenteile spielt Unister im Strafverfahren gegen ehemalige Geschäftsführer auf Zeit. Am Montag ging nach SPIEGEL-Informationen beim zuständigen Landgericht Leipzig ein Befangenheitsantrag der Unister GmbH gegen drei Richter der 15. Strafkammer ein.

Eigentlich sollte das Strafverfahren Ende Oktober beginnen, es geht dabei unter anderem um den Vorwurf des unerlaubten Betreibens von Versicherungsgeschäften und in dem Zusammenhang auch um Steuerhinterziehung. Unister wirft in einem 30-seitigen Schriftsatz den Richtern vor, Beweisanträge der Unister GmbH als Nebenbeteiligte im Verfahren zu ignorieren und „keine Akteneinsicht in die Originalakten“ zu gewähren.

Auch hätten die Richter eine Frist nicht wie gefordert verlängert. Ein Sprecher des Landgerichts sagt zu letzterem Vorwurf: „Es handelte sich um eine Frist zur Anhörung als Nebenbeteiligte. In der dienstlichen Stellungnahme des Vorsitzenden wird darauf Bezug genommen, dass wegen einer bereits vorliegenden umfassenden Stellungnahme kein Anlass zu einer sechsmonatigen Verlängerung gesehen worden sei.“ Eine Bewertung des Antrags sei aktuell nicht möglich, sagt der Gerichtssprecher.

Unabhängig vom Ausgang des Befangenheitsantrages dürfte der Zeitpunkt des Prozessbeginns infrage stehen.

Quelle: Spiegel-online vom 01.09.2016

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