Frühwald um 9 – Nachrichten und Informationen vom 11.03.2024 (Textausgabe)

Überwältigende Mehrheit dagegen – Iren schmettern Verfassungsänderung zur Familie ab

Familien sollten nur noch als „dauerhafte Verbindungen“ von Personen gelten und das Wort „Mutter“ verschwinden. So stellte sich Irlands Regierung die neue Verfassung vor. Dafür kassierte sie „herbe Schläge“ vom Volk. Der Regierungschef ist am Boden zerstört.

DUBLIN. Die Iren haben mit überwältigender Mehrheit einen Verfassungsentwurf abgelehnt, der die Rolle der Familie entwerten wollte. Geplant war laut dem von allen großen Parteien unterstützten Entwurf unter anderem, daß künftig statt von Familien nun von „dauerhaften Beziehung“ in der Verfassung die Rede sein sollte. Kritiker befürchteten, daß damit auch islamischen Vielehen und linke Beziehungsmodelle staatlich gefördert werden müßten.

68 Prozent der Wähler lehnten die Änderung ab. Die Wahlbeteiligung lag bei rund 44 Prozent. Auch die Neudefinition des Begriffes „Mutter“ schmetterten die Iren ab. Konkret sollten dazu zwei Passagen aus dem Verfassungstext getilgt werden. In der ersten heißt es: „Durch ihr Leben zu Hause leistet die Frau dem Staat eine Unterstützung, ohne die das Gemeinwohl nicht erreicht werden kann.“ Die zweite lautete: „Der Staat soll sich daher darum bemühen, sicherzustellen, dass Mütter nicht aus wirtschaftlicher Notwendigkeit gezwungen werden, Lohnarbeit aufzunehmen und dadurch ihre Pflichten im Haushalt vernachlässigen zu müssen.“ 74 Prozent lehnten dies jetzt ab.

Regierungschef tief getroffen
Der christdemokratische irische Regierungschef Leo Varadkar hatte sich für die Streichung der seiner Meinung nach „sehr altmodische Formulierungen“ eingesetzt.

Nach der Ergebnisverkündung zeigte er sich tief getroffen. Die Iren hätten der Regierung zwei „herbe Schläge“ verpaßt. „Offensichtlich haben wir uns geirrt“, unterstrich Varadkar. „Ich glaube, daß es viele Leute gibt, die etwas falsch verstanden haben, wenn man mit so großer Mehrheit verliert. Ich bin sicherlich einer von ihnen.“

Die Regierung in Dublin hatte den Wahltag extra auf den „Internationalen Frauentag“ gelegt, in der Hoffnung, dann mehr Wähler für ihr Anliegen zu gewinnen. (ho)

Quelle: Junge Freiheit

Rechtsstreit – Verhandlungen beginnen – Die AfD im Fadenkreuz des Verfassungsschutzes

Die AfD gegen den Verfassungsschutz: Vor dem Oberverwaltungsgericht Münster entscheidet sich demnächst, ob die Partei „rechtsextremistischer Verdachtsfall“ bleibt. Die Partei streitet alle Vorwürfe ab und wehrt sich.

Angeheizt von einem beispiellosen Sperrfeuer der Politik, des Bundespräsidenten, der Medien, der Kirchen und verschiedener Verbände gegen die AfD wird das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster am kommenden Dienstag und Mittwoch verhandeln und entscheiden, ob die Partei weiterhin als „rechtsextremistischer Verdachtsfall“ eingestuft werden darf. Dann geht es um entsprechende Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), dessen Präsident Thomas Haldenwang (CDU) es in den Augen seiner Kritiker an der gebotenen politischen Neutralität seines Amtes fehlen läßt. „Nicht allein der Verfassungsschutz ist dafür zuständig, die Umfragewerte der AfD zu senken“, bekannte Haldenwang im vergangenen Sommer freimütig.

Die Bundes-AfD hat sich also in der kommenden Woche auf harte Verhandlungen unter der Leitung des Vorsitzenden Richters Gerald Buck einzustellen. Denn juristisch steht einiges auf dem Spiel. Entscheidet das Gericht im Sinne Haldenwangs, darf die AfD weiter als „rechtsextremistischer Verdachtsfall“ eingestuft werden. Das bedeutet, der Inlandsgeheimdienst darf Vertrauensleute (V-Leute) in die Partei einschleusen, Telefone abhören und E-Mails mitlesen. Diese einschneidenden Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte sind allerdings nur zulässig bei Anhaltspunkten für schwere Straftaten wie Hochverrat, Bildung einer terroristischen Vereinigung oder Volksverhetzung.

Gerade dieser Tatbestand könnte dem Verfassungsschutz als entscheidender Hebel dienen, die ungeliebte AfD auszuspähen. Verstieg sich doch die zuständige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) kürzlich zu einer Drohung, der es am Verständnis für eine pluralistische Demokratie mangelt: „Diejenigen, die den Staat verhöhnen, müssen es mit einem starken Staat zu tun bekommen“. Kabinettskollegin Lisa Paus (Grüne), der die amtliche, etwas schwergängige Bezeichnung ihres Ministeriums (für Familie, Senioren, Frauen, Jugend) mißfällt und die deshalb seit kurzem von ihrem „Gesellschaftsministerium“ spricht, formulierte noch einen Zacken schärfer.

Die AfD darf bereits ausgespäht werden
„Wir wollen dem Umstand Rechnung tragen, daß Haß im Netz auch unterhalb der Strafbarkeitsgrenze vorkommt. Viele Feinde der Demokratie wissen ganz genau, was gerade noch so unter Meinungsfreiheit fällt“, so die Grünen-Politikerin. Mit anderen Worten, Meinungsfreiheit, ein Abwehrrecht des Bürgers gegenüber dem Staat, soll es nur noch im Rahmen der Politischen Korrektheit geben.

Es gibt weitere gesetzliche Einschränkungen, die AfD auszuhorchen. Parlamentarier und deren Mitarbeiter dürfen nicht angeworben werden; eine Folge der Beobachtung des Linken-Politikers Bodo Ramelow aus dem Jahr 2013. Die AfD will natürlich eine endgültige Einstufung als „rechtsextremistischen Verdachtsfall“ verhindern. Ob ihr das gelingt?

Vor dem Verwaltungsgericht (VG) Köln war die Partei 2022 gescheitert. Es gebe ausreichend tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen, befanden die Richter. Die AfD darf also bereits ausgespäht werden, obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Was auch geschieht. Kürzlich brüstete sich Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) mit einer „zweistelligen“ Zahl an Spitzeln in der AfD. Aber Vorsicht. Stellt sich in der Hauptverhandlung heraus, daß die V-Leute „steuernden Einfluß“ auf die Partei haben, kann Haldenwang einpacken. Daran war 2003 das erste NPD-Verbotsverfahren gescheitert.

„Ich glaube, daß meine Büros und mein Zuhause verwanzt sind“
Der stellvertretende AfD-Bundesvorsitzende Stephan Brandner ist überzeugt, daß er ständig abgehört wird. „Ich glaube, daß meine Büros und mein Zuhause verwanzt sind. Aber sollen sie uns den ganzen Tag abhören: wir sagen nichts, was mit den Grundwerten unserer Verfassung nicht vereinbar ist“, betonte der Thüringer Bundestagsabgeordnete gegenüber der JUNGEN FREIHEIT. Ärgerlich sei allerdings, „daß der politische Gegner durch diese Spitzelmaßnahmen stets über unser politisches Wirken informiert ist. Dadurch hat er einen erheblichen Wettbewerbsvorteil“, so Brandner.

Sollte die Berufung gegen das Kölner Urteil in Münster scheitern, dürfte es für die AfD noch schwerer werden, neue Mitglieder unter Staatsdienern zu gewinnen. Aber auch Parteimitglieder müßten um ihren Job fürchten. Haldenwang hat mehrfach mit Einzelfallprüfungen gedroht, „ob diese Personen im Öffentlichen Dienst verbleiben können“. Und der Verfassungsschutz hat bereits die nächste Rakete auf die Startrampe geschoben. Nach der Einstufung als „Prüffall“ (2019), der Hochstufung als „rechtsextremistischer Verdachtsfall“ (2022) bereitet der Verfassungsschutz die bundesweite Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ vor, schrieb jüngst die Süddeutsche Zeitung. Das Kölner Bundesamt lehnt eine Stellungnahme zu diesen Berichten ab, widerspricht aber auch nicht. Das neue Gutachten soll erstmals auch die Position der AfD zu Rußland beleuchten.

Voraussetzung wäre zunächst, daß das Oberverwaltungsgericht das Urteil als „rechtsextremistischen Verdachtsfall“ bestätigt. Die Landesverbände Sachsen-Anhalt, Sachsen (beide seit 2023) und Thüringen (2021) haben die Hochstufung bereits hinter sich. Ebenso traf es die Junge Alternative Anfang Februar. In der Verhandlung dürfte es darum gehen, ob fragwürdige Äußerungen etwa zur Migrationspolitik als Einzelmeinungen aus der zweiten Reihe zu bewerten sind oder Führungsfiguren wie Thüringens Landesvorsitzendem Björn Höcke zugerechnet werden können.

Jurist hält Vorwürfe für haltlos
In seinem ersten Gutachten vor fünf Jahren hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) 470 Meinungsäußerungen von Mitgliedern der AfD ausgewertet und 400 davon als unvereinbar mit mindestens einem Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung eingestuft. Der von der Partei beauftragte Staats- und Verfassungsrechtler Dietrich Murswiek kam in einer von der AfD offiziell unter Verschluß gehaltenen Untersuchung der Vorwürfe des BfV zu dem Ergebnis, daß „weniger als 20 Prozent der vom Verfassungsschutz als relevant“ eingestuften Aussagen tatsächlich „verfassungsschutzrechtlich relevant“ zu bewerten seien.

„Über 80 Prozent der Bewertungen des Bundesamtes für Verfassungsschutz halte ich für falsch“, so der emeritierte Professor für Öffentliches Recht an der Universität Freiburg damals. Die meisten der auch Murswiek zufolge mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unvereinbaren Aussagen stammten von Höcke, an zweiter Stelle rangierte im von der AfD beauftragten Gutachten der Landtagsabgeordnete Hans-Thomas Tillschneider aus Sachsen-Anhalt.

Unterdessen bezeichnete Bundesvorstandsmitglied Brandner aktuelle Berichte als „völlig absurd“, denen zufolge die AfD Migranten in ihren Reihen mobilisiere, um dem Vorwurf völkischen Denkens zu begegnen: „Wir beurteilen Menschen nicht nach ihrer Hautfarbe, Herkunft oder Abstammung, sondern nach ihren Kompetenzen.“

Der Widerstand formiert sich
Innenministerin Faeser scheint der ungebremste Verfolgungseifer ihres Untergebenen Haldenwang recht zu sein. Beide präsentieren sich stets in bestem Einvernehmen und gut gelaunt im Kampf gegen die AfD. Etwa in der Bundespressekonferenz. In gequälte Gesichter blickt man nur, wenn man fragt, warum die Einstufung des Inlandsnachrichtendiensts potentielle Wähler, insbesondere in Ostdeutschland, nicht abschreckt. Im Gegenteil.

So mehren sich die Stimmen, die die Dauer-Diskussion über die AfD am liebsten abbrechen würden. „Es hat sich eine Art Verbotskakophonie entwickelt, die von der AfD ausgenutzt wird, um sich als politisches Opfer zu inszenieren“, befürchtet Brandenburgs Ressortchef Stübgen, derzeit auch Vorsitzender der Innenministerkonferenz. Unterliegt die Partei in Münster, dürfte sie vor die „Superrevisionsinstanz“, das Bundesverfassungsgericht, ziehen.

Auf jeden Fall wird der Richterspruch die Debatte über ein mögliches AfD-Verbot neu beleben. Nur der Bundestag, die Bundesregierung oder der Bundesrat können vor dem Bundesverfassungsgericht ein entsprechendes Verfahren beantragen. Unterdessen haben mehr als 147.600 Menschen die Petition der jungen freiheit „Nein zu einem AfD-Verbot! Zurück zu demokratischen Prinzipien“ unterzeichnet, die vergangene Woche abgelaufen ist.

Quelle: Junge Freiheit

Kiel: Vier Fliegerbomben entschärft
In Kiel hat der Kampfmittelräumdienst am Sonntag insgesamt vier amerikanische Fliegerbomben entschärft. Etwa 3.200 Menschen mussten im Kieler Stadtteil Elmschenhagen ihre Häuser und Wohnungen verlassen. Die Arbeiten des Kampfmittelräumdienstes konnten erst mit Verzögerung gegen 11.30 Uhr beginnen, da sich noch Menschen im abgesperrten Evakuierungsbereich aufhielten. Auch die Bundesstraße 76 war wegen der Entschärfung zwischen dem Wehdenweg und dem Wellseedamm gesperrt.

Quelle: NDR Schleswig-Holstein

Fischzucht – Massensterben in Lachsfarmen
In Lachsfarmen kommen Millionen Fische bei Massesterbe-Ereignissen ums Leben. Nach Angaben von Forschern der Universität von Victoria in Kanada starben zwischen 2012 und 2022 mindestens 865 Millionen Lachse durch solche Ereignisse.

Siebzig Prozent des weltweit gehandelten Lachses stammt demnach aus Aquakulturen. Die Tiere werden vor allem in Norwegen, Großbritannien, Kanada, Chile, Australien und Neuseeland gezüchtet. Von den Massesterbe-Ereignissen waren vor allem Lachsfarmen in Norwegen, Kanada und Großbritannien betroffen. Als Ursache geben die Forscher die Ausbreitung von Seuchen und Parasiten an sowie steigende Wassertemperaturen, wodurch der Sauerstoffgehalt im Wasser sinkt. Zudem seien im Laufe der Zeit die Zuchtanlagen immer größer geworden mit immer weniger Platz für die einzelnen Fische.
Die Lachsfarmen stehen in der Kritik, weil sich so Parasiten im Meer ausbreiten können, die dann Wildfische befallen. Zudem wird das Wasser mit Medikamenten und den Ausscheidungen der Lachse belastet.

Quelle: Deutschlandfunk

Mit Netz und Kescher – Fischdiebe klauen 400 Kilo Karpfen und Forellen

Möckern (Sachsen-Anhalt) – Diese Diebe fischen keine Portemonnaies aus fremden Taschen! Unbekannte haben in der vergangenen Woche 400 Kilo lebendige Fische aus einem Hälterbecken aus Kunststoff geklaut.
Tatort Teichanlage Lochow: In der Siedlung von Möckern werden Karpfen und Forellen gezüchtet. Die meisten im Teich, einige schwimmen in sogenannten Hälterbecken. An denen hatten Gauner offenbar leichtes Spiel …
Im Laufe der vergangenen Woche holten sie etwa 400 Kilogramm Regenbogenforellen, Karpfen und Lachsforellen aus dem Wasser. Ein Polizeisprecher: „Man geht davon aus, dass die Fische mit großen Netzkeschern gefangen wurden.“ Wert der glitschigen Beute: ca. 4000 Euro.
Die Polizei sucht Zeugen, die verdächtige Personen oder Fahrzeuge gesehen haben. Telefon: 03921/9200.

Quelle: Bild-online

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Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 11.03.2024

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