
Berlin. Die deutsche Abschiebepolitik ist und bleibt ein Trauerspiel. In Berlin scheiterte jetzt der Versuch, ein 21jähriges Mitglied des berüchtigten Barbakh-Clans aus Gaza abzuschieben, an den Unzulänglichkeiten des Berliner Abschiebesystems.
Der junge Mann war bereits Anfang Februar im sogenannten Dublin-Verfahren nach Griechenland abgeschoben worden, da er dort erstmals registriert worden war. Doch er kehrte umgehend nach Berlin zurück, wo er der Polizei bereits durch Alltagskriminalität und einen mutmaßlichen Angriff auf einen Polizisten bei einer Demonstration aufgefallen war. Zwei Festnahmeversuche der Behörden scheiterten: zunächst an fehlenden Ansprechpartnern während der Osterfeiertage (!), dann an einer ablehnenden Gerichtsentscheidung. Das Amtsgericht Tiergarten lehnte die beantragte Abschiebehaft ab, weil die provisorische Unterbringung in der JVA Tegel nicht den EU-rechtlichen Vorgaben entspreche.
Diese sehen eine strikte Trennung von Straf- und Abschiebehaft vor. Berlins eigentliche Abschiebeeinrichtung am Stadtrand ist seit Juni 2024 wegen Sanierung geschlossen und wird erst frühestens im Herbst wieder verfügbar sein. Dies ist bereits der zweite bekannte Fall, in dem die Tegeler Unterbringungsbedingungen eine Abschiebehaft verhinderten.
Trotz geplanten Rechtsmittels durch das Landesamt für Einwanderung bleibt die Situation unbefriedigend. Polizeikreise befürchten, der nun vorgewarnte 21jährige könne komplett untertauchen und sich den Behörden damit dauerhaft entziehen.
Der Barbakh-Clan mit über 130 Kernmitgliedern ist Berliner Behörden aus mehr als 360 Verfahren bekannt, wobei 80 Prozent der Vorfälle im Zusammenhang mit dem Nahost-Konflikt stehen. Öffentlich kursierende Videos zeigen Familienmitglieder bei Hamas-Verherrlichungen und Angriffen auf Sicherheitskräfte. (tw)
Quelle: zuerst.de vom 03.05.2025
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