Kein Auskunftsanspruch über Verwandten-Gehälter

25. November 2016

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied, dass die Mitglieder des Bayerischen Landtages auch weiterhin keine Auskünfte darüber geben müssen, wie viel Geld sie angestellten Familienmitgliedern zahlen. Landtagspräsidentin Barbara Stamm freut sich über das Urteil und nennt den steuerfinanzierten Gemeinhaltungsanspruch ihrer bestens bezahlten Abgeordneten ein hohes und schützenswertes Gut.


Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (Bild: metropolico.org)

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof München(Bild: metropolico.org)

Am Donnerstag wies der  Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) die Klage eines Journalisten, dem früheren Chefredakteur des »Nordbayerischen Kuriers«, Joachim Braun ab. Braun begehrte vom Bayerischen Landtag Auskunft über die Höhe der Bruttovergütung, die ein ehemaliger Abgeordneter seiner Ehefrau für deren Tätigkeit als Sekretärin im häuslichen Abgeordnetenbüro gezahlt hatte.

Im konkreten Fall ging es um den Bayreuther CSU-Abgeordneten Walter Nadler, der seine Ehefrau zwischen dem Jahr 2000 und Ende September 2013 als Sekretärin seines Wahlkreisbüros beschäftigt und aus der steuerfinanzierten Mitarbeiterpauschale bezahlt hatte.

Vorangegangenes Urteil aufgehoben

Das BayVGH urteilte nun am Donnerstag (Az. 7 B 16.454), dass der Schutz der persönlichen Daten von Landtagsabgeordneten sowie ihrer Mitarbeiter über dem Informationsrecht der Presse stehe. Was Abgeordnete ihren Mitarbeitern zahlen, gehe die Medien nichts an, urteilte der Verwaltungsgerichtshof und hob somit das vorangegangene Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 16. April 2015 auf.

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Landtagspräsidentin Barbara Stamm (CSU) die dem Journalisten Braun die Auskunft verweigerte, zeigte sich mit dem nun ergangenen Urteil höchst zufrieden: »Der Schutz der Mitarbeiter ist ein hohes und schützenswertes Gut. Wenn es um die Auskunft über die Höhe des Einkommens geht, ist die unmittelbare persönliche Sphäre betroffen.» Der Gerichtshof habe die Freiheit der Abgeordneten gestärkt, so das Magazin LTO.

Familieneinkommen auf Steuerzahlerkosten aufbessern

Unter dem Begriff »Verwandtenaffäre« wurden im April 2013 mehrere Fälle von  Vetternwirtschaft von Abgeordneten im Bayerischen Landtag bekannt, die ihre Ehepartner sowie Verwandte ersten und zweiten Grades aus den ihnen zur Verfügung stehenden öffentlichen Mitteln beschäftigten und so das Familieneinkommen auf Kosten des Steuerzahlers aufbesserten. Der Vorwurf bezog sich anfänglich auf einige CSU-Abgeordnete.

Später wurde bekannt, dass insgesamt 79 bayerische Abgeordnete eine Übergangsregelung genutzt hatten und trotz eines grundsätzlichen Verbots weiter Verwandte oder Ehepartner als Mitarbeiter auf Staatskosten beschäftigten. Die lukrative Verwandtenbeschäftigung auf Steuerzahlerkosten betrieben 56 Landtagsmitglieder von der CSU, 21 von der SPD, ein Grüner und ein Ex-Grüner, der als Fraktionsloser Verwandte beschäftigte. Hinzu kamen noch je ein Fall bei der SPD und den Freien Wählern, wo Stiefsöhne nach dem Beschäftigungsverbot eingestellt wurden.

Barbara Stamm (CSU) freut sich über das Urteil

Verfassungsrechtler und Parteienkritiker Hans Herbert von Arnim, wies bereits 2011 in Rahmen einer Untersuchung »Abgeordnetenmitarbeiter: Reservearmee der Parteien? « auf Missstände hin.2013 veröffentlichte von Arnim zum Thema Verwandtenaffäre sein Buches »Die Selbstbediener. Wie bayerische Politiker sich den Staat zur Beute machen« und befeuerte damit die Debatte. Die Thesen seines Buches wurden damals von Landtagspräsidentin Barbara Stamm (CSU) und Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) zurückgewiesen. An Donnerstag zeigt sich die Landtagspräsidentin Stamm über das Urteil des BayVGH erfreut und nennt den steuerfinanzierten Gemeinhaltungsanspruch ihrer bestens bezahlten Abgeordneten ein hohes und schützenswertes Gut. (SB)

Quelle: metropolico.org vom 25.11.2016

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Baufutzi
Baufutzi
7 Jahre zuvor

Dieses Kroppzeug!!!!!!!!!!!!!!! Schluß mit diesem System! Arbeiterklasse an die Macht!!!!!!!!!!!!

Ulrike
Ulrike
7 Jahre zuvor

Wer ist hier in Deutschland wohl das Pack ? Arbeiten alle nur in ihren eigenen Geldbeutel.