
Die Einwohner des Dorfes Dähre wollten darüber abstimmen, ob im Schmölauer Forst 30 Windräder gebaut werden sollen. Vom Gemeinderat hatten sie die Genehmigung für ein Bürgerbegehren erhalten, doch das Landesverwaltungsamt ordnete an, diese zurückzuziehen. Es ist unklar, ob das Bürgerbegehren durchgeführt wird.
Im Schmölauer Forst in Sachsen-Anhalt sollen 30 Windräder gebaut werden. Dagegen hat sich eine Bürgerinitiative formiert, die ein Bürgerbegehren anstrebte. Der zuständige Gemeinderat des 1.300-Einwohner-Dorfes Dähre hatte sein Einverständnis zur Durchführung eines Bürgerbegehrens gegeben. Doch das Landesverwaltungsamt hat den Altmarkkreis Salzwedel damit beauftragt, die Zusage zurückzuziehen, wie der MDR am 29. August berichtete.
Das Landesverwaltungsamt teilte gegenüber dem MDR mit, dass Bürgerentscheide über Bauleitplanungen rechtlich nicht zulässig sind. In Bauleitplanungen wird entschieden, wie eine Gemeinde ihre Grundstücke bebaut. Die Bürgerinitiative wertet die Entscheidung der Verwaltung als Einschränkung und Abkehr von der kommunalen Selbstverwaltung. Es sei elitär und antidemokratisch, weil Politik auf einen Verwaltungsakt reduziert werde. Das Amt entziehe sich so der Rechenschaftspflicht.
Es wird befürchtet, dass diese Anordnung einen Präzedenzfall schaffen könnte, der über den Altmarkkreis hinaus Wirkung hat. Wenn die Genehmigung für ein Bürgerbegehren hier auf Anordnung einer höheren Verwaltungsebene zurückgezogen wird, dann könnte das auch Bürgerbegehren zu anderen Themen anderswo in Sachsen-Anhalt betreffen. Gegenüber der sachsen-anhaltinischen Tageszeitung Volksstimme sagte eine Sprecherin des Landesverwaltungsamtes auf die Frage, ob alle Bürgerbegehren in Gefahr seien: „Nein, das ist nicht der Fall. Bürgerbegehren bleiben ein wichtiges Instrument der direkten Demokratie.“
Allerdings zeigt der Fall in Dähre, dass es Themen gibt, bei denen Bürgerbegehren ausgeschlossen sind. Das betrifft vor allem Themen, bei denen es um förmliche Planungsverfahren geht. Die Sprecherin des Landesverwaltungsamtes rät Bürgerinitiativen daher, sich frühzeitig juristisch beraten zu lassen, damit Anliegen nicht wegen Formfehlern scheitern.
Für den Windpark liegt noch kein konkreter Bebauungsplan vor. Allerdings gibt es einen Antrag eines Investors; dieser sei ausschlaggebend. Die Sprecherin der Behörde ergänzt: „Vielmehr ist der Gemeinderat das demokratisch gewählte und damit legitimierte Gremium, über den Sachverhalt einer Bauleitplanung/Aufstellungsbeschluss für den Windpark zu entscheiden.“
Während der Altmarkkreis laut Volksstimme der Anweisung des Landesverwaltungsamtes folgen will und die Erlaubnis zum Bürgerbegehren zurückziehen will, hält die Gemeinde Dähre daran fest, das Begehren durchführen zu wollen. Die Gemeinde kann Rechtsmittel gegen die Anordnung des Amts einlegen.
Die Abstimmung über das Bürgerbegehren sollte eigentlich am 28. September stattfinden. Aktuell sieht es so aus, als ob das nicht geschehen wird. Das Begehren, keine Windräder im Schmölauer Forst zu bauen, wäre dann angenommen, wenn eine Mehrheit der abgegebenen Stimmen für das Begehren ist und die Mehrheit mindestens 20 Prozent der stimmberechtigten Einwohner beträgt.
Quelle: Apollo News vom 06.09.2025
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Hier ist die Demokratie veranschaulicht. Sie hat nichts mit Rechtsstaat zu tun! Dem Investor interessiert es das Vorstadium zum Kompost, was die Menschen wollen! Hauptsache es kommt keine solche Anlage in seinem Wald, ach ja-dort gibt es keinen Wald wo der Investor Sklavinnen klimatisiert VöXXXT!
[…] 7, 2025 germanyinventory Sachsen-Anhalt Ungewöhnlicher Eingriff: Landesamt kippt von Gemeinde zugelassenes Bürgerbegehren g… US-Zölle auf Pakete – Postverkehr in die USA bricht um 80 Prozent ein Rede-Duell […]
Der Bürger hat doch in diesem Land nichts zu wollen. Das entscheiden Sesselfurzer in den Ämtern. Und solche die mächtig daran verdienen an diesen Vogelschredderanlagen.
Die Natur wird vergewaltigt – wo bleibt der Naturschutz in solchem Fall ?
Etwas, was ohnehin unzulässig ist, braucht man doch nicht zurückzuziehen. Es ist rechtlich wirkungslos.
Mach drei DINA 4 Seiten Gegendarstellung!
Es grenzt schon an ein Wunder: Eine Gemeinde hat „Bürgerbegehren“ zugelassen!!! Damit hat sich die Gemeinde auf die Seite ihrer Bürger gestellt, wie es eigentlich sein sollte.
Eine Firma mit dem Namen:
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
D-U-N-S® Nummer: 341578867
Unternehmensadresse:
Ernst-Kamieth-Str. 2 06112 Halle (Saale)
entschied gegen die Interessen der Bürger der Gemeinde.
Das ist ein nicht legitimer Fremdeingriff in die Angelegenheiten der Gemeinde Punkt
Wieso nicht „legitimer“ Fremdeingriff?
WANN kommt das mal in den Hirnen an? Legitim / legitimiert ist alles, was auf der Politbühne im Geltungsbereich Art 133 GG rumkreucht und fleucht. Dafür machen die Dummi´s ja mehrheitlich Kreuze an Urnen. Anerkennen und bestätigen die „staatlichen Strukturen“ der besatzungsrechtlichen Ordnung BRD (Art 79, 133, 65 GG) GmbH und erklären sich mit allem einverstanden, was ihnen von den Agenten der Fremdherrschaft geboten wird. Und die natürlich nur um ihr „Bestes“ bemüht sind. Wie das im Krieg so ist mit Feinden. Gibts einen Friedensvertrag seit 1918? Jeder Wixer ist legitimiert.
https://www.slpb.de/fileadmin/media/Themen/Geschichte/CSchmid_GG.pdf
Staatlich legALISiert ist etwas anderes. Art 146 GG vom satanischen Vers in die richtige Lesart gesetzt, besagt, daß das Shaefeklientel mit Insassenkennung StAG „Sprache“ (DEUTSCH) in wohnHaft, kein Recht auf politische Selbstbestimmung hat und auch nie erhält.
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_146.html
https://www.buzer.de/146_GG.htm
Was mach(t)en Idioten dann an URNEN? In schicken Wohnanlagen vom Typ RheinwiesenEndlager, haben sie, verwöhnt mit entsprechenden „Heilmitteln“, Zeit mal nachzudenken, falls noch möglich. Nur noch AfD, DEDEDEDEDE
https://ia800605.us.archive.org/14/items/KurthHans-WahlenthaltungEinMittelZurVernichtungDesSystems/KurthHans-WahlenthaltungEinMittelZurVernichtungDesSystems24S.ScanFraktur_text.pdf
https://www.kvpm.de/was-wir-tun/eingaben-an-ausschuesse/2020/verbot-von-neuroleptika-gefordert-kathastrophale-nebenwirkungen-beinhalten-ua-irreversible-nervenschaeden-hirnschwund-und-tod-durch-ersticken
https://www.kvpm.de/was-wir-tun/eingaben-an-ausschuesse/2020/neuroleptika-verdoppeln-mortalitaet-von-senioren-in-heimen