Studie: Kommunen geben 38 Prozent ihres Budgets für Soziales aus


Namensschild in einer Kita (Archiv), über dts NachrichtenagenturDie Kommunen in Deutschland geben heute fast 38 Prozent ihres Budgets für Soziales aus. Vor drei Jahrzehnten lag der Anteil dagegen erst bei 25 Prozent.

Das geht aus einer noch unveröffentlichten Studie des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) hervor, über die die „Rheinische Post“ in ihrer Freitagausgabe berichtet. Vor allem die Ausgaben für die Sozialhilfe und die Kinderbetreuung nahmen stark zu.

Aber auch die Ausgaben für die zentrale Verwaltung kletterten seit 1992 deutlich um rund die Hälfte auf heute 21 Prozent des Gesamthaushalts, heißt es in der IW-Studie. Gleichzeitig sei der Anteil für Infrastrukturinvestitionen etwa in Straßenbau, Abwasser- und Müllentsorgung von 34 Prozent auf nur noch 20 Prozent gesunken.

Deutlich zeigt sich die Entwicklung bei den inflationsbereinigten Sozialausgaben pro Einwohner: Zwischen 1992 und 2022 stiegen die Kosten für Soziales und Jugend von 759 auf 1.675 Euro – ein Bereich, in dem die Kommunen wenig Mitspracherecht hätten, so das IW.

Die Verwaltungskosten haben sich in den vergangenen drei Jahrzehnten mehr als verdoppelt und sind von 375 auf 923 Euro pro Einwohner gestiegen. Für Aufgaben, bei denen die Kommunen selbst entscheiden können – etwa beim Straßen- oder Wohnungsbau – bleibt der Studie zufolge kaum Geld übrig. 2022 floss nur jeder fünfte Euro in entsprechende Projekte, 1992 war es noch jeder dritte.

Der Anteil der Sachinvestitionen etwa in Gebäude sank von 21 auf zwölf Prozent. „Der Investitionsstau steigt damit weiter an“, schreiben die Autoren.

Zugleich erreichte das Defizit der Kommunen im Jahr 2024 mit knapp 25 Milliarden Euro einen neuen Rekord. Die Studie stützt die Analyse der Kommunalverbände und der Länder. Sie kritisieren, dass der Bund den Kommunen in den vergangenen Jahrzehnten viele zusätzliche Aufgaben aufgebürdet, aber gleichzeitig nicht für eine ausreichende Finanzierung gesorgt habe.

Dies gilt insbesondere für die Kinderbetreuung. Hier bestand seit 1996 ein Rechtsanspruch für Kinder ab drei Jahren, seit 2013 gilt dies bereits für Kinder ab einem Jahr. Zudem sind die Mieten für Bürgergeld-Bezieher und Asylbewerber stark gestiegen. Kommunen kommen für einen Großteil der Kosten der Unterkunft auf.

Foto: Namensschild in einer Kita (Archiv), über dts Nachrichtenagentur

Quelle: MMNews vom 24.10.2025

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