Amtsgericht wird zur Bühne für Reichsbürger

Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte – Lindauer wird „für eine völlig unnötige Geschichte“ verurteilt


Ein 36-jähriger Lindauer musste sich wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verantworten - und bekam Rückendeckung aus dem Reichsbürger-Milieu.
Ein 36-jähriger Lindauer musste sich wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verantworten – und bekam Rückendeckung aus dem Reichsbürger-Milieu.
Archiv: oh

Lindau  Sie haben das Amtsgericht als Bühne genutzt: Eine Gruppe von Männern aus dem Reichsbürger-Milieu war nach Lindau gekommen, um einem 36-jährigen Lindauer den Rücken zu stärken. Der stand wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte vor Gericht – und wurde schuldig gesprochen.

Böse Absicht witterten die Unterstützer schon vor Beginn der Verhandlung. Da die Polizei jeden Besucher kontrollierte, kamen nicht alle rechtzeitig zum Prozessbeginn. „Die wollen nur die Öffentlichkeit ausschließen“, war die Meinung einiger Besucher. Sie wollten ihrem Freund beistehen, den ein Polizist, so deren einhellige Meinung, „brutal zusammengeschlagen“ habe. Auf der Anklagebank saß allerdings nicht der Polizist, sondern ihr Freund.

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Nachdem der Angeklagte den Strafbefehl schriftlich zurückgewiesen hatte, weil er die Legitimität des Gerichts anzweifelte, war die Staatsgewalt vorbereitet. „Wir haben an der Formulierung erkannt, dass der Angeklagte aus dem Reichsbürger-Milieu kommt“, erklärt Richter Jürgen Müller die Vorgeschichte. Daher saßen auch zwei Zivilbeamte im Sitzungssaal.

Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten, der auch vor Gericht nur mit Vornamen genannt werden wollte, vor, sich in der Stadtfestnacht geweigert zu haben, seinen Ausweis vorzuzeigen. Außerdem habe er sich der Durchsuchung entzogen und sich beim Versuch, Handschellen angelegt zu bekommen, gewehrt.

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Dabei war der arbeitslose Informatiker eher zufällig mit der Polizei in Konflikt geraten. Die war wegen nächtlicher Ruhestörung vors Symposium gerufen worden. Als die Beamten die Feiernden in der Salzgasse zum gehen aufforderten, kam der Lindauer gerade aus der Bar. Doch er wollte von der Aufforderung der Polizisten, entweder wieder rein zu gehen oder woanders zu rauchen, nichts wissen. „Das hier ist ein freies Land. Ich mache hier, was ich will“, soll er gesagt haben.

Der Angeklagte machte den Polizisten für die spätere Eskalation verantwortlich. Er wollte nicht einer „Aufforderung zur Begehung einer Ordnungswidrigkeit nachkommen“, indem er im Symposium weiter rauche. Da der Polizist ihm zudem verweigert hätte, seinen Ausweis zu zeigen, habe er auch keine Notwendigkeit gesehen, sich mit EC- oder Krankenversicherungskarte auszuweisen – da er keinen Ausweis dabei hatte. Eine Uniform bekäme man schließlich auf jedem Flohmarkt in Polen, und auch Polizeiautos könnten umlackiert werden.

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Da der Polizist aggressiv reagiert habe, habe er sich in einem „Abwehrreflex“ dem Angriff entziehen wollen. Trotzdem sei er mit „brachialer Gewalt zu Boden geboxt worden“ – an den Folgen der „übertriebenen Gewaltattacke“ des Beamten leide der Angeklagte noch heute. Er legte dem Gericht zwei Atteste vor, die ihm Schürfwunden, aber auch eine Rippenfraktur sowie Verletzungen an Halswirbelsäule und Schulter diagnostizierten.

Der Polizist wehrte sich gegen den Vorwurf, geprügelt zu haben. Da sich der Angeklagte auf keine Diskussion eingelassen habe, sei er gezwungen gewesen, „ihn zu Boden zu bringen“. Dabei habe er einen üblichen Polizeigriff angewandt – was im Publikum mit lautem Raunen und Gelächter kommentiert wurde. Wegen des aggressiven Gebarens des Angeklagten habe er sich dagegen entschieden, die Schutzhandschuhe auszuziehen, um den Dienstausweis vorzeigen zu können, so der Beamte weiter.

Der Staatsanwalt äußerte dafür Verständnis. Das Polizeiauto und der uniformierte Kollege seien Beweis genug, das die Polizei hier rechtmäßig im Einsatz gewesen sei. Er forderte daher wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte 30 Tagessätze zu 15 Euro. Für Richter Müller war das „ein Fall, der absolut nicht nötig gewesen wäre“ – wenn der Angeklagte einsichtiger gewesen wäre. Er milderte die Strafe auf 15 Tagessätze zu 10 Euro ab.

Als er das Urteil verkündete, blieben einige Zuhörer demonstrativ sitzen. Zudem gab es laute Protestbekundungen. Ein junge Frau warf Müller vor, den falschen Mann zu bestrafen. Andere wollten im Anschluss mit dem Richter diskutieren.

Für einen vermeintlichen Reichsbürger hatte der Gerichtsbesuch noch ein polizeiliches Nachspiel. Er musste die Beamten wegen eines offenen Delikts aufs Revier begleiten.

Quelle: schwaebische.de vom 08.12.2016

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Karl D.
7 Jahre zuvor

Das ist ein sehr interessanter Bericht, aber haben BRD-Gerichte auch Recht?

Alliierte Gesetze, die in der BRD verkündet wurden:

1. Deutschland ist seit Ende des Zweiten Weltkrieges kein souveräner Staat mehr, sondern ein militärisch besetztes Gebiet der alliierten Streitkräfte. Mit Wirkung vom 12.09.1944 wurde es durch die Hauptsiegermacht USA beschlagnahmt (SHAEF-Gesetz Nr 52, Artikel I § 1)
2. Die Bundesrepublik Deutschland ist und war nie ein Staat, weder de jure noch defacto und zu keinem Zeitpunkt völkerrechtlich anerkannt. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Verwalter ohne jegliche Befugnisse, seit 1990 ein Unternehmen siehe Upik.de
3. Aufgrund der Rechtsgrundlage der Interalliierten Kommandantur von Berlin vom 21. Februar 1947 [BK/O] (47) 50, kann niemand in der Bundesrepublik Deutschland und in Berlin EIGENTÜMER von Grund und Boden sein.
4. Aufgrund der Rechtsgrundlage der Interalliierten Kommandantur von Berlin vom 21. Februar 1947 [BK/O] (47) 50, kann jeder der in der so genannten Bundesrepublik Deutschland und Berlin nur über so genannte Notarverträge infolge von Grundbuchämtern ALLENFALLS BESITZER und nicht EIGENTÜMER sein.
5. Im Zusammenhang mit den Anträgen 6 und 7 kann NIEMAND in der so genannten Bundesrepublik Deutschland und Berlin ENTEIGNET werden.
6. Eine Zwangsversteigerung stellt somit im Zusammenhang der Anträge 6, 7 und 8 eine illegale Zwangsmaßnahme dar.
7. Die Betroffenen wurden, mangels der gesetzlich erforderlichen Zulassung der Militärregierung (SHAEF-Gesetz Nr. 52, und Nr. 53, [BK/O] (47) 50, von den Verwaltungsbehörden der so genannten Bundesrepublik Deutschland getäuscht.
8. Festzustellen ist, dass bei Enteignungen in Verbindung mit den Anträgen 1-6 die §§ BGB 823 – Schadensersatzpflicht und 839 Amtspflichtverletzung – vorliegt. Alleine durch Missachtung der SHAEF-Gesetze Nr. 52 und Nr. 53, wurde somit durch Ankauf von Hypotheken-Darlehen ohne unsere Zustimmung ein unrechtmäßiges Geldgeschäft getätigt, da keinerlei vorher erwirkte Lizenz der ALLIIERTEN STREITKRÄFTE vorlag, geschweige denn über den rechtlichen Tatbestand Aufklärung erfolgt wäre.
9. Es ist niemand rechtlich verpflichtet, irgendwelche Gelder oder Gebühren weiterhin zu zahlen. Zusätzlich verstößt die Bundesrepublik Deutschland als private Finanzverwalter GmbH gegen geltende Anordnungen und Rechte der ALLIIERTEN STREITKRÄFTE von 1947, die nach wie vor Gültigkeit haben und macht sich damit zum Erfüllungsgehilfen betrügerischer Manipulationen.
10. Artikel V. § 9. Militärregierungsgesetz Nr. 2. – Deutsche Gerichte:
„Niemand darf in der Bundesrepublik Deutschland ohne Genehmigung der Militärregierung als Richter, Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt tätig werden!“ Die Genehmigung einer solchen Tätigkeit muss vorher – also vor Beginn der Tätigkeit – für jeden Einzelfall in schriftlicher Form eingeholt werden. Durch US EUCOM Stuttgart, vertreten durch Herrn Lietzau. wird ausdrücklich bestätigt, dass alle Militärregierungsgesetze bis zum Abschluss eines Friedensvertrages mit Deutschland als Ganzem in seinen Grenzen vom 31. Dezember 1937 volle Rechtskraft besitzen.
11. Wenn aber die Anordnungen der Militärregierung nicht körperlich für jeden einzelnen Fall vorliegen, sind alle beteiligten Juristen an jedem bundesdeutschen Gericht nur privat haftende und privat handelnde Personen ohne jegliche Rechtsgrundlage, da die Bundesrepublik Deutschland zu keiner Zeit ein Staat ist oder jemals war. Richter können demnach Urteile und Beschlüsse in ihrer Position nicht unterschreiben. Aus gleichem Grund wird eine Abschrift nicht beglaubigt. Bis 1990 war die Bundesrepublik Deutschland der Verwalter im Auftrag der Alliierten, weil Deutschland als Ganzes besetzt wurde. Der Bundesrepublik Deutschland ist es nicht gestattet, sich als DEUTSCHLAND zu bezeichnen! DEUTSCHLAND ist gemäß alliierten Besatzungsgesetz und der UNO-Festlegung ausschließlich das Deutsche Reich oder Deutschland als Ganzes und keinesfalls die Bundesrepublik Deutschland! Prof. Dr. Carlo Schmid teilte 1949 dem deutschen Volk mit:“…. es wird kein neuer Staat gegründet, sondern Westdeutschland als provisorisches Konstrukt neu organisiert…“. Eine Firma wie die Bundesrepublik Deutschland hat keinerlei Hoheitsrechte! Alle Militärregierungsgesetze z.B. SHAEF-Gesetz Nr. 2, Artikel III, IV und V §§ 7, 8 und 9 besitzen in Deutschland volle Rechtskraft und das Strafgesetzbuch, alle Nebengesetze, Kontrollratsbeschlüsse und das Zonenstrafrecht sind bis zum heutigen Tage voll gültig und in Anwendung. Beweis: Carl Haymann Verlag Berlin 1948, Lizenznummer 76-G.N. 0-47-316/47. Verlagsarchiv 12 292, Lizenz erteilt unter Nr. 76 Druckgenehmigungsnummer 8958 der Nachrichtenkontrolle der amerikanischen Militärregierung in Deutschland.
12. Beweisführung: Nach dem Militärregierungsgesetz Nr. 53 wurde der ehemalige Devisenbeschaffer der DDR Dr. Alexander Schalk Golodkowski 1996 verurteilt. Damit ist der Beweis erbracht, dass die Militärregierungsgesetze der Besatzung, also auch die SMAD- Befehle und SHAEF-Gesetze von den USA im vollem Umfang angewendet werden. Angesichts dieser Beweislage zu argumentieren und zu bestreiten, dass diese Gesetze keine Anwendung finden würden, ist arglistige Täuschung bzw. Betrug. Jedes Mitglied der Alliierten Kommission hat von dieser Rechtslage im vollem Umfang Kenntnis. Alle Banken, die diese Rechtslage missachten, werden wegen fortlaufenden Verstoßes gegen das SHAEF-Gesetz Nr. 52 und Nr. 53, [BK/O] (47) 50 bestraft und müssen bei der zuständigen ALLIIERTEN Kommandantur angezeigt werden. Sollte die Bundesrepublik Deutschland-Scheingerichtsbarkeit es wagen, im Einklang mit den aktiven Interessen Zwangsversteigerungen durchzuführen, muss gegen das Scheinurteil eine Klage bei der zuständigen ALLIIERTEN KOMMANDANTUR und in England auf Schadensersatz sowie auf Beihilfe zum Betrug und der Rechtsbeugung, eingereicht werden. Kein Deutscher besitzt Eigentum! Feststellung und gesetzliche Beweislage gemäß [BK/O] (47) 50 vom 21. Februar 1947 (VOBL: F. Groß-Berlin Nr. 5, S. 68), zu beachten Punkt 7.
13. Angelegenheiten des unter der Kontrolle der Besatzungsbehörden stehenden Eigentums. Die Alliierte Kommandantur Berlin ordnet für Berlin und die Bundesrepublik Deutschland wie folgt an: Ohne vorherige schriftlich erteilte Genehmigung der Militärregierung des betreffenden Sektors, in dem sich das Eigentum befindet, darf kein deutsches Gericht die Zuständigkeit beanspruchen oder ausüben in den Fällen, welche das auf Grund des (SHAEF) – Gesetz Nr. 52 der amerikanischen, britischen und französischen Militärregierung oder (SMAD) – Befehls- Nr. 124 des sowjetischen Oberbefehlshabers der Kontrolle unterliegende oder unter der Kontrolle stehende Eigentum bzw. das Kraft Anordnung einer der Besatzungsbehörden eingezogene oder der Konfiszierung unterworfene Eigentum treffen. In Fällen, in denen die Gründe zur Prozessführung vor dem 08. Mai 1945 entstanden sind, wird obige Genehmigung in der Regel nicht erteilt. Jeder Urteilsspruch, der bereits gefällt wurde oder hiernach in einem solchen Prozess gefällt wird, der ohne Bewilligung der Militärregierung des Sektors, in welchem sich das Eigentum befindet, eingeleitet wurde, ist nichtig und irgendwelche Maßnahmen zur Durchsetzung eines solchen Urteilsspruches ist ungültig. Ohne vorherige schriftliche erfolgte Genehmigung der Militärregierung des Sektors, in dem sich das Eigentum befindet, darf keine Eintragung im Grundbuch stattfinden betreffend Eigentum, das der Kontrolle oder Konfiszierung unterliegt.
14. Bevor ein zugelassenes deutsches Gericht oder das Grundbuchamt in einer beweglichen oder unbeweglichen Eigentums angehende Sache handelt oder entscheidet, hat das zugelassene Grundbuchamt vorher schriftliche Erklärungen von allen am Verfahren interessierten Parteien anzufordern, die in allen Einzelheiten wahrheitsgetreu sein müssen und von den betreffenden Parteien oder deren zugelassenen Rechtsanwälten abzugeben sind, dass das Eigentum der Kontrolle oder der Konfiszierung nicht unterliegt wie im § 1 angeführt ist. Ohne vorherige nachgewiesene schriftlich erteilte Genehmigung der Militärregierung des Sektors, in dem sich das Eigentum befindet, dürfen keine Schritte seitens jedweder natürlicher oder juristischer Personen unternommen werden, um eine Entscheidung eines zugelassenen deutschen Gerichtes oder zugelassenen Grundbuchamtes durchzusetzen oder auszuführen, die der Kontrolle und Konfiszierung unterliegende Eigentums angeht wie im § 1 angeführt ist. Nichtbefolgung dieser Anordnung bzw. Versäumnis, ihre Bestimmungen zu beachten, stellt eine grobe Verletzung eines Befehls der Militärregierung und der Besatzungsbehörden dar und wird dem gemäß bestraft im Auftrag der Alliierten Kommandantur für Berlin und der Bundesrepublik Deutschland.

Ulrike
Ulrike
7 Jahre zuvor

Haben wir nichts wichtigeres zu tun? Diese Leute sagen doch nur die Wahrheit.
Kümmert euch lieber um das ganze verbrecherische Gesindel das man ins Land gelassen hat und von uns versorgt wird. Da gibts dann genug zu tun.

kairo
kairo
7 Jahre zuvor

Die BK/O (47) 50 wurde am 28. Juli 1947 aufgehoben. Wer sich heute noch darauf beruft, sollte mal seinen Wecker stellen.

kairo
kairo
7 Jahre zuvor
Reply to  staseve

Zumindest die BK/O (47) 50 gilt nicht mehr. Der Gegenstand wurde in der BK/O (47) 172 neu geregelt. Damit war die alte Regelung hinfällig.

Ohnehin konnte die Kommandantur nur in Berlin bestimmen. Im restlichen Deutschland hatte sie nichts zu sagen. Wer die BK/Os mal liest (lohnt sich!), merkt deutlich, dass sie nur in Berlin galten.

Karl D.
7 Jahre zuvor

Gut gebrüllt Löwe kairo, aber wodurch wurde die BK/O (47) 50 am 28. Juli 1947 aufgehoben?

kairo
kairo
7 Jahre zuvor
Reply to  Karl D.

Durch die BK/O (47) 172, wie allgemein bekannt. Kann jeder nachlesen im Gesetz- und Verordnungsblatt für Groß-Berlin.

Birgit
Birgit
7 Jahre zuvor

kairo, beste Grüße an alle Mitarbeiter der Lenestraße in Berlin !

kairo
kairo
7 Jahre zuvor
Reply to  Birgit

Danke. Leider gibt es in Berlin keine Lenestraße.

Birgit
Birgit
7 Jahre zuvor
Reply to  kairo

ach, habt ihr die auch abgeschafft, so wie ihr es mit Deutschland versucht ?Das werde ich Väterchen Frost melden !

Birgit
Birgit
7 Jahre zuvor
Reply to  Birgit

Glotz mal aus dem Fenster. Nicht weit vom Denkmal für die ermordeten Juden hockst Du !
Und Du benutzt die S-Bahn am Potzdamer Platz.

kairo
kairo
7 Jahre zuvor
Reply to  Birgit

Nö, da fahre ich höchstens mal durch. Es gibt keine Lenestraße in Berlin. Ich wüsste auch nicht, wann es mal eine gegeben haben könnte.

Karl D.
Karl D.
7 Jahre zuvor

Alles ganz prima, aber was sagt uns das? Meine Meinung:

https://www.youtube.com/watch?v=UZoNqNgdruE bitte jetzt gleich ansehen, denn dort wird uns Deutschen die Wahrheit gezeigt. Meine Adresse Reichstag@Deutschland.ms ist für alle da!

Birgit
Birgit
7 Jahre zuvor

ach kairo, ich weiß doch, ich habe die Straße falsch geschrieben, es muß Lennestr. heißen, mach nicht so ein Theater wegen dem einen n.
Du bist doch der Typ, der einen meiner Freunde wegen einer „falschen“ Diskussion im Netz den 130er angedichtet hat, oder ?
Komm doch mal vorbei zum fürstlichen Essen. Darfst Dir auch was aussuchen. Allerdings habe ich so meine eigene Gewürzmischung, blauer Eisenhut, Pfaffenhütchen, Schierling und Eibe. Ich hoffe Du bist damit einverstanden. Gute Nacht, schlaf schön Verräter !