Lawrow: Mord an Botschafter hat Torpedierung der Beziehungen zur Türkei zum Ziel

Russlands Außenminister Sergej Lawrow

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Der Mordanschlag auf den russischen Botschafter in Ankara, Andrej Karlow, hat zum Ziel, die Beziehungen zwischen Russland und der Türkei zu torpedieren. Das erklärte der russische Außenminister Sergej Lawrow am Montagabend dem Fernsehsender NTV.

Der Anschlag sollte einen effektiven Kampf beider Länder gegen den Terrorismus in Syrien verhindern, fügte der russische Chefdiplomat hinzu.

Ein bewaffneter Mann war in eine Galerie in der türkischen Hauptstadt eingedrungen, wo eine Ausstellung zum Thema „Russland, wie es von den Türken gesehen wird“ eröffnet wurde. Der Attentäter schoss mehrmals auf den 62-jährigen Diplomaten, als dieser seine Ansprache beendet hatte. Karlow wurde in ein Krankenhaus gebracht, wo er an seinen schweren Verletzungen starb.


Quelle: Sputnik vom 20.12.2016

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Karl D.
7 Jahre zuvor

Jeder Mord ist einer zuviel, aber was geschieht täglich in der BRD? Diese Zeilen habe ich gestern an ein sogenanntes Gericht geschrieben:

Hallo Richterschaft,

am 6.12.2016 schrieb ich Ihnen per Telefax folgende Nachricht und bin bis heute ohne Antwort geblieben: „schon am 29.11.2016 haben wir uns bei Ihnen unterhalten in obiger Angelegenheit und Sie kündigten binnen einer Woche Ihr Urteil an, welches ich aber bis heute nicht in gesetzeskonformer Form erhalten habe, nur eine beglaubigte Ausfertigung ohne jede Unterschrift. Wann lassen Sie es mir rechtskonform zukommen? Die rechtlich zwingenden Grundlagen für die eigenhändige Unterschrift finden sich in den §§ 126 BGB, 315 ZPO, 275 StPO, 12 RPflG, 117 VwGO und 37 VwVfG. Hierbei ist zu beachten, dass es der ZPO, StPO, VwGO, dem VwVfG u.v.a.m. der Angabe des räumlichen Geltungsbereiches fehlt.

Gemäß der “Rechtsprechung” des BVerfG und des BVerwG sind solche Gesetze daher nicht anwendbar und nichtig. Zu erwähnen ist, dass BVerfG und BVerwG selber nichtig sind, da es sich nicht etwa um staatliche Einrichtungen, sondern um eingetragene Firmen handelt. Mangels Angabe des räumlichen Geltungsbereiches sind viele Gesetze überdies auch wegen Verstoßes gegen das sich aus Art. 80 GG ergebende Bestimmtheitsgebot null und nichtig.

Es darf also aus grundgesetzlichen Gründen nicht danach verfahren werden. Blöderweise ist auch das Grundgesetz (GG) seit spätestens dem 29.09.1990 mangels Nennung eines Geltungsbereiches ungültig. Zur Schriftform gehört grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift: Der Satz „Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig“ ist eine dreiste und infame Lüge, denn NICHTS ist ohne Unterschrift nach BGB gültig, absolut gar nichts gültig!“

In der mir zugestellten Ausfertigung des Urteils fehlt jegliche Unterschrift und es wurde ein Rechtsbehelf genannt, aber ist der gültig ohne Unterschrift? Berufung kann ich nur gegen eine rechtsmittelfähiges Urteil einlegen. Das ist hier augenscheinlich nicht der Fall. Sollte ich Beschwerde bei der Alliierten Kommandantur in Berlin-Dahlem einlegen oder erhalte ich doch noch von Ihnen eine Antwort? Ich meine, der § 126 BGB ist ebenso verständlich wie 839 und die Artikel 101, 20 Abs.2 und 159 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Sollten weitere Vorträge notwendig oder zweckdienlich erscheinen, bitte ich um richterlichen Hinweis, weil ich juristisch nicht bewandert oder gebildet bin.

In https://www.facebook.com/groups/MeineRepublikDeutschland sollten wir uns zensurfrei austauschen: Die tatsächlich Verantwortlichen wie “Richter” und “Staatsanwälte” der BRD leisten auf Haftbefehlen, Urteilen, Beschlüssen usw. keine Unterschrift. Diese Damen und Herren werden in Druckschrift mit Familiennamen genannt und Justizangestellte benutzt, um “Beglaubigungen” vorzunehmen. Das ist rechtswidrig. Alle derartigen Urteile bitte jetzt an Sicherheit@Genial.ms schicken!