Weder entzückt noch enttäuscht – Kreml zu Trump-Administration

Moskauer Kreml © Sputnik/ Alexei Druzhinin/Anton Denisov/Pressedienst des Präsidenten von Russland

Laut Kremlsprecher Dmitri Peskow ist es noch zu früh, irgendwelche Schlussfolgerungen über die Arbeit der neuen US-Administration zu ziehen, denn es ist nur ein Monat seit ihrem Antritt vergangen.

„Was Entzückung oder Enttäuschung angeht, möchte ich daran erinnern, dass wir im Laufe der letzten mehreren Monate sagen, dass wir nie eine rosarote Brille getragen und uns überflüssigen Illusionen hingegeben haben“, so Peskow.

Gerade deswegen gebe es keinen Grund, enttäuscht zu sein, erklärte der Pressesprecher.

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Laut Peskow ist es noch zu früh, irgendwelche Schlussfolgerungen und Einschätzungen zu geben, weil seit dem Arbeitsbeginn der neuen US-Administration erst ein Monat vergangen ist. Es sei noch nicht genau bekannt, wann das erste persönliche Treffen zwischen Putin und Trump stattfinden werde. Erst nach einem detaillierten Gespräch könne wohl klar werden, wo erhebliche Unterschiede in den Positionen erhalten bleiben und wo Bereiche für die Zusammenarbeit zu finden sind, sagte Peskow.

Quelle: Sputnik vom 17.02.2017

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Karlchen Dettmer
7 Jahre zuvor

Da es hier keinen Staat gibt, gibt es auch keine Urkunde. Und wenn es eine gibt, dann wurde diese nicht von einem Staat ausgestellt, was Amtsmißbrauch des Ausstellers wäre. Noch ein Fakt: Jeder Beamte benötigt eine Bestallungsurkunde. Aktuell werden die sogenannten Beamten in ihre Dienststellung berufen. Das ist keine Bestallung! Somit begeht jeder Amtsanmaßung! Die Verletzung des Zitiergebots bewirkt die Ungültigkeit des Gesetzes (vgl. BVerfGE 5, 13 ).

Gesetze, die zwingende Gültigkeitsvorschriften des Artikel 19 Abs. 1 GG nicht erfüllen, sind und bleiben in jeder Phase nichtig. Verwaltungsakte, die auf ungültigen Gesetzen beruhen, sind ebenfalls nichtig. Gerichtsentscheidungen, denen ungültige Gesetze zugrunde liegen, sind ebenfalls nichtig. Nichtige Verwaltungsakte oder nichtige Gerichtsentscheidungen entfalten keine Bindewirkung gegenüber den Adressaten.

Das heißt, man muss dort auch nicht widersprechen. Die Nichtigkeit beinhaltet auch, daß keine Fristen eingehalten werden müssen, da schließlich der Verwaltungsakt von Grund auf nichtig ist. Ebenso wird die Nichtigkeit festgestellt, wenn keine rechtskräftige Unterschrift des Willensbekundenden vorhanden ist. Bei einem Gerichtsurteil ist der Richter der Willensbekundende, in einer Behörde ist es der entsprechende Sachbearbeiter.

Ohne Unterschrift ist also alles nichtig, da es nach § 125 BGB einen Formmangel darstellt. Was aber tun gegen das Unrecht im besetzten Deutschland? Dies ist auch im VVG § 34 und § 44 ausdrücklich so vermerkt.

Der obligatorische Satz „Maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig“ gilt lediglich, wenn das Dokument auf elektronischem Wege an den Empfänger versandt wird. Erhält er das Dokument auf dem Postweg, so wurde es nicht elektronisch versandt und somit ist das Dokument auf Grund der fehlenden Unterschrift sofort nichtig.

Zusätzlich ist in keinem Gesetz, auf welche sich die BRD-Behörden in ihren Schreiben beziehen, ein Geltungsbereich zu finden. Ist kein Geltungsbereich vermerkt, kann nicht deklariert werden, wo das Gesetz gültig ist. Somit ist das Gesetz nirgendwo gültig und kann nicht angewendet werden. (BVerfG 1 C 74/61 vom 28. 11. 1963)

Des Weiteren fehlt in den BRD-Gesetzen teilweise oder vollständig ein Hinweis auf die Grundrechte, welche durch den Verwaltungsakt eingeschränkt werden. Diese Einschränkung der Grundrechte sind in Art. 19 Grundgesetz geregelt und müssen lt. Urteil des BVerfGE zwingend zitiert sein (siehe 55, 100 bzw. 1BvR 668/04).

Alle Behörden haben sich an die Urteile des BVerfG zu halten. Somit sind ALLE Verwaltungsakte, die seit 8. Mai 1945 ausgelöst wurden, rechtswidrig. Eine Verjährung besteht nicht. Alle Verwaltungsakte werden in unserem Land und zwischenzeitlich auch in vielen anderen Ländern nach dem Vorbild der USA durch Vertragsrecht ausgeführt. Den Bürgern wird jedoch ein staatlich-hoheitlicher Verwaltungsakt vorgetäuscht, den es nicht gibt. Das ist als Täuschung im Rechtsverkehr strafbar.

Die Bürger werden mit den Schreiben von BRD-Behörden über diesen Sachverhalt Vertragsrecht nicht in Kenntnis gesetzt. Ein Vertrag erlangt jedoch nur Rechtsgültigkeit, wenn Vertragsgeber und Vertragsnehmer zum bestehenden Sachverhalt ihre jeweilige Unterschrift geleistet haben und den Vertragsinhalt akzeptieren.

Ämter sind weisungsbefugte Entscheidungsträger, Rechtssubjekte mit Rechtsfähigkeit. Behörden sind Aufgabenstellen der öffentlichen Verwaltung, also Dienstleister ohne eigene Rechtsfähigkeit.

Da alle Behörden unseres Landes Firmen sind – ausgewiesen durch die Umsatzsteuer-Identifizierungsnummer, welche Firmen nur auf eigenen Antrag erhalten – können sie gar keine Behörden sein. Oder in welchem Gesetz steht, daß eine Firma eine Behörde sein darf und damit hoheitliche Verwaltungsakte auslösen darf? Kann das Ihr Schuster oder Bäcker? Die Behörden sind nichts Besseres als Schuster und Bäcker! Das ist Amtsanmaßung!

Die Amtsanmaßung und Täuschung im Rechtsverkehr hat in unserem Land gravierende Ausmaße angenommen. Dies stellt jedoch schwerste Verbrechen gegen die Grund- und Menschenrechte dar. Erschwerend kommt hinzu, daß seit Wegfall der Staatshaftung diese Verbrechen in Privathaftung übergegangen sind (siehe Urteil BVerfGE 61,149 vom 19. 10. 1982).

Die Vorgesetzten entziehen sich dieser Privathaftung, indem sie die Verwaltungsakte nicht selbst unterzeichnen, sondern von Angestellten unterzeichnen lassen. Jeder Sachbearbeiter beglaubigt mit seiner Unterschrift die nichtigen Verwaltungsakte und tritt somit bei nachfolgenden Klagen in die Privathaftung ein, erklärt sich mit der Unterschrift damit einverstanden.

Dieser Sachverhalt wird von den Vorgesetzten, welche über die wahre Rechtslage durchaus informiert sind, verheimlicht und bei Nachfragen bestritten. Wer ist warum anderer Ansicht?

https://www.facebook.com/groups/MeineRepublikDeutschland hat viel Raum für alle Meinungen, herzlich willkommen!