Die Unionsfraktion weist den Bundesrats-Vorstoß für eine Aufnahme des Schutzkriteriums „sexuellen Identität“ ins Grundgesetz zurück. Die vorgeschlagene Grundgesetzänderung sei „nicht zustimmungsfähig“, sagte Unions-Fraktionsvize Günter Krings (CDU) der „Welt“.
Ungleichbehandlungen wegen der sexuellen Orientierung seien heute schon „effektiv untersagt“. Zur Begründung verweist er auf Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz sowie die EU-Grundrechtecharta.
„In der Praxis besteht damit richtigerweise ein hohes, belastbares Schutzniveau für diesen Personenkreis.“ Krings kritisiert zudem den Begriff „sexuelle Identität“. „Dieser Terminus ist rechtstechnisch unbestimmt und semantisch auch weiter als die in anderen Staaten genutzte Kategorie der `sexuellen Orientierung`.“
Der Begriff lade zu „Auslegungsstreitigkeiten ein, die niemand will, und führt zu Schwierigkeiten, wenn wir sicherstellen wollen, dass sich nicht etwa auch Pädophile auf diese Bestimmung berufen, denn für diesen Personenkreis wollen wir ja alle gerade keinen Diskriminierungsschutz.“
Der Schutz vor Diskriminierung wegen der „sexuellen Identität“ wurde bislang in die Verfassungen der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Saarland und Sachsen-Anhalt aufgenommen. In Thüringen gibt es einen Schutz wegen „sexueller Orientierung“.
Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinen Urteilen zur Gleichstellung von Homosexuellen ab 2002 mit Artikel 3 des Grundgesetztes argumentiert. 1957 hielt es eine Ungleichbehandlung von Homosexuellen allerdings für den „Schutz der Volksgesundheit“ und der „Sittlichkeit“ für gerechtfertigt.
Foto: Community Dyke* March (Archiv), über dts Nachrichtenagentur
Quelle: MMNews vom 26.09.2025
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Früher hat man von so einer Kacke nichts gehört. Jetzt wirds immer schlimmer wem alles in den Hintern gekrochen wird.
Die Russen sagen dazu: Partisan! Nu!!! Weiß man nicht, kommt Er von hinten oder von vorn!
###„In der Praxis besteht damit richtigerweise ein hohes, belastbares Schutzniveau für diesen Personenkreis.“###
Das ist eine zutreffende Einschätzung! Der Personenkreis hat es öffentlich auf dem Bürgersteig, mitten auf der Straße, an Busbahnhöfen, oder Bahnhöfen, öffentlich, unter Schutz der Wortmarke, oder Ihresgleichen zu zeigen! Wer nur so tut bekommt den E-Schocker, bis Er es tut!
Toll – so viele „Verfassungen“ ..; da könnte man glatt die eigene vergessen. Mittlerweile kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, im Wunderland Art 133 GG residieren gefühlt 95% genetische Edelprodukte. Der Rest – von traditionell für alles offenen Vielseitigen oft abfällig als Heten benannt – ist langweilischer Ausschuß. Das Sacrum ROManum Imperium Deitscher Nation war/ist ja nicht für Zimperlichkeiten berühmt. Da wurde unter anderem schon damals querbeet gefickt, was die Schwarte hergab.
https://de.wiktionary.org/wiki/Hete
Geisteskrank, mehr kann man dazu nicht sagen.