Deutschland – Der „Negerball“: Saufen für Afrika auf bayerischer Faschingsparty

 

Der „Negerball“: Saufen für Afrika auf bayerischer Faschingsparty

Tief im Bayerischen Wald liegt das Örtchen Raindorf im Landkreis Regen. Dort ist die Welt noch in Ordnung. Eine Mordsgaudi verspricht auch wieder der alljährliche „Negerball“ zu werden. Rassismus? Kann nicht sein, schließlich wird ja bei jeder Menge Weißbier und Weißwurst nebenbei auch Geld für die armen „Neger“ gesammelt.

Die Dritte-Welt-Runde KiRiKi, setzt sich aus Gläubigen der drei Pfarreien Kirchberg, Rinchnach und Kirchdorf zusammen. Daher die Abkürzung KiRiKi. Für ihr Wirken im Rahmen der „Entwicklungszusammenarbeit“ wie es auf der entsprechenden Webseite heißt, sammeln die Mitglieder aus den drei Pfarreien Spenden oder organisieren Veranstaltungen. In drei Jahrzehnten kamen so 250.000 Euro an Projekt-Geldern zusammen. Zu den organisierten Veranstaltungen zählte bislang auch der „Negerball“ als alljährliche Faschingsparty. Wer dies für einen verfrühten und schlechten Aprilscherz hält, liegt gänzlich falsch.


Die entsprechende Veranstaltung verweist zwischenzeitlich gar auf eine jahrzehntelange Tradition. Zunächst taufte sich der Faschingsball „Jugend tanzt für Afrika“. Doch dies klang wohl irgendwann nicht mehr knackig genug, schließlich geht es um Spaß und Geld für den guten Zweck. Daher ließ man sich wohl in Weißbierlaune den Namen „Negerball“ einfallen. In Bayern stellt dieser Faschingsparty-Name der speziellen Art wohl gelungenes Elends-Marketing mit dem nötigen Schuss Lokalkolorit dar.

Man kann sich bildlich vorstellen, wie sich die Dorfjugend feixend dabei amüsiert, auf der entsprechenden Party die Sau raus zu lassen. Saufen für Afrika. Ist doch genial! Schließlich fließt der gesamte Erlös der Bar in die Entwicklungshilfe für Kenia, wie die entsprechende Facebook-Seite Interessierte informiert.


Zum ersten Mal warben die Veranstalter für den Ball nun auch auf Facebook. Dort stieß der ominöse Veranstaltungsname einer jungen Frau offensichtlich bitter auf, worauf eine Diskussion auf den Seiten des sozialen Netzwerks darüber entbrannte, ob der Veranstaltungsname rassistisch sei oder nicht. Schließlich löschte Facebook den Eintrag wegen des Verdachts des Rassismus. Wie so oft kamen bei der gesamten Debatte diejenigen die von Rassismus gegenüber Afrikanern betroffen sind gar nicht erst zu Wort.

Wofür auch mit den Menschen reden, die wohl am ehesten beurteilen können was rassistisch ist oder nicht? Nein, die sind viel zu empfindlich und wittern überall Rassismus wo es gar keinen gibt. Sie sind also nicht neutral und objektiv genug. Nur wer reinen germanischen, oder eben bayerischen Blutes ist, besitzt den kühlen Sachverstand und dadurch die Deutungshoheit darüber wann und wo die Grenze zwischen Spaß und Rassismus überschritten wird.

Was ließen sich die gewieften Initiatoren also als Gegenmaßnahme gegen die Facebook-Sperrung einfallen? Sie änderten den Begriff leicht ab, so dass er nun „Negaball“ heißt. Ein störrisches und subtiles Aufbäumen gegen die vermeintlich überbordende politische Korrektheit und außerdem: Ein bisschen Spaß muss sein! Wer sich da beim schunkeln nicht einhaken mag, ist eben eine Spaßbremse und ein dröger Weltverbesserer.

Die Symbiose aus Rassismus und „Hilfe“ lässt tief hinter die Fassade des zugrundeliegenden paternalistischen Systems und Denkens blicken. Dort „der weiße Mann“ der selbstlos Brunnen und Schulen finanziert, dort der hilfsbedürftige und infantile „schwarze Mann“, der in seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit verharrt. Da darf es, nein muss es quasi der „Negerball“ sein und nur so ist es zu erklären, dass sich die Dorf-Party ganz unverblümt Benefizveranstaltung schimpft. Wenn wir schon helfen, dann dürfen wir doch wenigstens selbstdefinierten Spaß dabei haben, ohne dass uns schon wieder irgendwelche Gutmenschen reinquatschen?

Das differenzierte Denken endet nun mal nicht selten dort, wo es an die eigene Haut geht. Selbstverständlich meinen es wohl die meisten Menschen gut, wenn sie sich für die Armen dieser Welt einsetzen, spenden oder ihre Freizeit opfern. Sich jedoch mit den tieferen wirtschaftlichen Strukturen der produzierten Armut und dem daraus resultierenden Sinn und Unsinn von „Entwicklungshilfe“ befassen? Viel zu gefährlich, dass eigene Weltbild und Selbstverständnis könnte ins Wanken geraten und mit ihm das erhabene Gefühl überlegen zu sein. Es wäre nicht mehr möglich sich über die Würde genau der Menschen hinwegzusetzen denen man doch helfen will.

Unter dem Deckmantel der hippen politischen Unkorrektheit lässt es sich bayerisch gemütlich einrichten. Aus der Reihe tanzen, wo es nicht angebracht ist und ansonsten ohne Rückgrat in Reih und Glied stehen, das ist die Freiheit die man sich nicht nehmen lassen will.

Einer der zahlreichen Kommentare ähnlichen Inhalts auf der Facebook-Veranstaltungsseite bringt die ganze Groteske um den Titel der Veranstaltung und die Problematik hinter der oftmals gutgemeinten Hilfe des Einzelnen auf den folgenden Punkt:

„Liebe Negerfreunde lasst Euch nicht von ein paar Möchtegern-Weltverbesserern Euer Fest vermiesen […] Drum lasst Euch kräftig feiern damit die kleinen Negerlein viel von Eurer Sause haben“.

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Karlchen Dettmer
7 Jahre zuvor

Staatsangehörigkeit Deutschland:

Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Juli 1973 mit dem Az: 2 BvF 1/73 der BRD ist das Deutsche Reich nicht untergegangen. Es ist rechtsfähig, aber auf Grund der Fremdverwaltung durch die Bundesrepublik Deutschland (Besatzungszonen der 3 Westmächte), Polen und Russland handlungsunfähig gestellt. Seit des Waffenstillstandes im Jahr 1918 und dem Putsch wurde die Handlungsfähigkeit nicht wieder hergestellt, sondern durch ein Grundgesetz zur Aufrechterhaltung der Ordnung gemäß der Haager-Land-Kriegs-Ordnung (HLKO) Artikel 43 unter Täuschung, die Weimarer Republik wäre Rechtsnachfolger des Reiches, ersetzt.

Dieses Weimarer Grundgesetz wurde nicht von den deutschen Völkern ratifiziert und hat somit nicht den Status einer Verfassung erhalten. Von 1939 bis 1945 wurden die kriegerischen Handlungen wieder aufgenommen. Nach dem 2. Waffenstillstand wurde den Deutschen das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland gemäß der Haager-Land-Kriegs-Ordnung (HLKO) Artikel 43 durch die alliierten Siegermächte auferlegt. Dieses Grundgesetz wurde ebenfalls nicht von den Völkern ratifiziert. Darum heißt es auch 2017 noch Grundgesetz und nicht, wie immer gesagt wird, Verfassung von Deutschland.

Im Juli/September 1990 ist der Geltungsbereich (Artikel 23) des Grundgesetzes weggefallen. Dadurch ist die Bundesrepublik Deutschland juristisch genauso erloschen wie die DDR im Jahr 1990. Die Sowjetische Besatzung ist weggefallen! Faktisch weiß jeder, die Verwaltung der drei Westmächte (Bundesrepublik Deutschland) verwaltet uns noch immer, allerdings nicht mehr unter „staatlicher“ Gesinnung, sondern nach Handelsrecht nach dem Ökonomischen-Maximal-Prinzip!

Der Staatsangehörigkeitsvermerk DEUTSCH in einem Personalausweis / Reisepass der BRD (EU) ist kein wirklicher Nachweis dafür, daß man Deutsche(r) ist, sondern legt lediglich die Vermutung nahe, dass der Ausweisinhaber Deutsche(r) sein könnte. Solche Ausweispapiere können daher lediglich nur zur widerlegbaren Glaubhaftmachung dienen, daß Jemand Deutsche(r) ist. Unter Glaubhaftmachung versteht man ein herabgesetztes Beweismaß, für das die Darlegung einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit ausreicht, ohne dass ein formaler Beweis erbracht werden muss.

Der Personalausweis ist ein ausgegebener Identitätsnachweis als Personaldokument in Form eines Lichtbildausweises. Personalausweise werden gemäß Art. 27 des Übereinkommens über die Rechtsstellung der Staatenlosen von den Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen an Staatenlose ausgestellt, die keinen gültigen Reiseausweis besitzen. Deutscher durch Abstammung ist man, wenn man nachweislich Vorfahren bis vor den 01.01.1914 in einem Staat des Bundes des Deutschen Reiches hatte.

Die BRD unterscheidet juristisch die Rechtskreise, in welchen man sich ggf. befindet. Für Deutsche mit einer Ableitung der Staatsangehörigkeit gemäß RuStAG 1913 bedeutet dies Artikel 5 Absatz 1 des Einführunggesetzes zum bürgerlichen Gesetzbuch (EG-BGB) – Für alle anderen gilt Artikel 5 Absatz 2 des EG-BGB.

Dem Kaiserreich gehören 25 Bundesstaaten (Bundesglieder) – darunter drei republikanisch verfasste Hansestädte Hamburg, Bremen und Lübeck sowie das Reichsland Elsaß-Lothringen an. §1 RuStAG 1913: Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 33 bis 35) besitzt.

Somit sind alle Verfassungen nach 1918 völkerrechtlich in Frage zu stellen, da diese und alle anderen Gesetze nebst Verordnungen mangels eines legitimen Gesetzgebers fehlen. Verfassungen, die nach 1918 gemacht wurden, führen in die Staatenlosigkeit. Darum sollte jeder Deutsche seine Abstammung bis vor 1914 nachweisen, um seine Rechte als Deutscher, bezogen auf die Gesetzgebung bis 1914 und die jeweiligen Verfassungen vor 1918, nutzen zu können.

Diese Nachweise erhält man über die jeweiligen Standesämter, wo die Vorfahren geboren wurden. Falls man mal nicht weiterkommt und ggf. keine Geburtsdaten eines Vorfahren hat, helfen ggf. auch Heirats- oder Sterbeurkunden. Die Staatsangehörigkeit durch Abstammung kann nur nachgewiesen werden, wenn man seine Vorfahren bis vor den 01.01.1914 im Deutschen Reich nachweisen kann. Dazu ist es erforderlich, sich die Geburtsregisterauszüge aus dem Geburtenbuch (und ggf. Heiratsurkunden) von dem jeweiligen Standesamt seiner Vorfahren, wo derjenige geboren wurde bzw. wo geheiratet wurde, zusenden zu lassen. Diese Registerauszüge enthalten ggf. weiterführende Informationen zu den Erzeugern des vorherigen Vorfahren. Es gilt, die Abstammung bei ehelichen Geburten jeweils durch den väterlichen Familienangehörigen nachzuweisen. Bei unehelichen Geburten wird über den mütterlichen Familienangehörigen die Abstammung nachgewiesen.

Für Menschen, die nicht innerhalb der BRD/DDR geboren wurden bzw. deren Familienangehörige: Auslandsstandesamt 1 in Berlin.

In https://www.facebook.com/groups/MeineRepublikDeutschland sollten wir uns zensurfrei austauschen: Verantwortliche wie Richter oder Staatsanwälte leisten auf Haftbefehlen, Urteilen usw. keine Unterschrift. Diese Damen und Herren werden in Druckschrift mit Familiennamen genannt und Justizangestellte beglaubigen das. Derartige Urteile oder Briefe an Sicherheit@Genial.ms schicken!

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[…] Aber lesen Sie alle Details die wir wegen der Zensurkräfte in den sozialen Netzwerken nicht bringen… […]