Skandal-Rede in Dresden – Ermittlungen gegen Höcke gestoppt

Björn Höcke | Bildquelle: dpa

Stand: 01.03.2017 16:34 Uhr

Das Holocaust-Mahnmal „ein Denkmal der Schande“, die Bewältigungspolitik „dämlich“ – mit seiner Rede löste Thüringens AfD-Chef Höcke im Januar einen Skandal aus. Zumindest juristische Folgen wird es für ihn wohl nicht geben.

Die Dresdner Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen Thüringens AfD-Chef Björn Höcke wegen dessen Äußerungen zum Berliner Holocaust-Mahnmal und zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit eingestellt. Seine umstrittene Rede in der Landeshauptstadt sei nicht volksverhetzend und verunglimpfe auch nicht das Andenken Verstorbener. Insgesamt lagen 91 Strafanzeigen gegen Höcke vor.

Auf einer Veranstaltung der AfD-Jugendorganisation Junge Alternative in Dresden hatte Höcke Mitte Januar offensichtlich unter Anspielung auf das Holocaust-Mahnmal in Berlin von einem „Denkmal der Schande“ gesprochen. Zudem sprach er von einer „dämlichen Bewältigungspolitik“ und forderte eine „erinnerungspolitische Wende um 180 Grad“. Damit löste er bundesweit Empörung aus.

„Von der Meinungsfreiheit gedeckt“

Die Staatsanwaltschaft argumentierte jetzt, das Grundrecht auf Meinungsfreiheit decke Höckes Äußerungen. Der „objektive Sinn“ seiner Rede sei „eine radikale Kritik“ an der Vergangenheitsbewältigung. Die sei keine Volksverhetzung. Weil sich die Rede auch nicht direkt an die NS-Opfer gerichtet habe, sei auch keine Strafbarkeit wegen Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener nachweisbar.

Wegen der Rede hatte der AfD-Bundesvorstand ein Parteiausschlussverfahren gegen Höcke beschlossen. Als treibende Kraft dahinter gilt AfD-Co-Chefin Frauke Petry. In dem Verfahren muss nun zunächst das Landesschiedsgericht der AfD Thüringen über den beantragten Parteiausschluss entscheiden.

Quelle: Tagesschau.de vom 01.03.2017

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Ulrike
Ulrike
7 Jahre zuvor

Höcke hat doch nur die Wahrheit gesagt, aber das wollen die blöden deutschen Schlafschafe nicht wahrhaben.

Petra macht in ihrer Machtgeilheit/Geldgeilheit diese Party selber kaputt. Die wird für Geld auch mit der CDU zusammengehen. Nur durch einen Posten in der Regierung bekäme sie endlich ein Riesengehalt was sie als Bankrotteurin nötig hat.

Birgit
Birgit
7 Jahre zuvor
Reply to  Ulrike

Genauso ist das ! Neue Besen kehren gut, aber nicht mehr lange.
Und Höcke sollte so weiter machen, egal was Petry dazu meint.

Karlchen Dettmer
7 Jahre zuvor

Fakten mit Rechtsgrundlagen:

Die Gesetze in der BRD und DDR sind aufgehoben! Der internationale Gerichtshof hat festgestellt (Az.: EGMR 75529/01 vom 08.06.2006), dass die BRD kein effektiver Rechtsstaat ist. Dafür sind die Besatzungsmächte zumindest mitverantwortlich. Um sich dieser Verantwortung für den Unrechtsstaat zu entziehen, wurde die Verwaltungsbefugnis der BRD mittels BMJBBG als gesetzliche Aufgabe der BRD entzogen. Damit hat man der gesamten BRD die Befugnis und den staatlichen Auftrag entzogen.

Die Geltungsbereiche wurden gestrichen. Ausgenommen ist das Kontrollratsgesetz Nr. 35. Es ist wahr, dass die entscheidenden BRD-Gesetze wie das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), die Strafprozessordnung (StPO) und Zivilprozessordnung (ZPO) keine Staatsgesetze sind, da sie über keinen Geltungsbereich verfügen!

Es ist eine Offenkundigkeit, dass Gerichte in Deutschland keine Staatsgerichte sind (GVG § 15) und über keinen Geltungsbereich verfügen. Es ist eine Offenkundigkeit, dass Richter in Deutschland keine gesetzlichen Richter sind: Sie sind Privatpersonen, die als Schiedsrichter bei Arbeitsstreitigkeiten und ausgewählten Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit eingesetzt werden können. Seit Streichung des Geltungsbereiches in den Gesetzen steht über denen: “Bundesrepublik Deutschland”.

Die Überschrift BRD über einem Gesetz begründet keinen gültigen Geltungsbereich im Gesetz. Bundesrecht ist Firmenrecht des Bundes, aber kein gültiges oder staatliches Recht. Der Geltungsbereich eines staatlichen Gesetzes muß im Gesetzestext als Artikel oder § aufgeführt sein. Grundgesetz Aufhebung im Jahr 2007 BGBl Teil I Nr. 59, S 2614. Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich der Justiz (BGBl. I 59 2007) Artikel 4 § 1 Aufhebung von Besatzungsrecht (1):

Die von Besatzungsbehörden erlassenen Rechtsvorschriften, insbesondere solche nach Artikel 1 Abs. 3 des Ersten Teils des Vertrags zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. März 1955 (BGBl. 1955 II S. 301, 405) werden aufgehoben, soweit sie nicht in Bundes- oder Landesrecht überführt worden sind und zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens Regelungsgebiete betrafen, die den Artikeln 73, 74 und 75 des Grundgesetzes zuzuordnen waren.

Von der Aufhebung ausgenommen ist das Kontrollratsgesetz Nr. 35 über Ausgleichs- und Schiedsverfahren in Arbeitsstreitigkeiten vom 20. August 1946 (Amtsblatt des Kontrollrats S. 174), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 9. Februar 1950 (Amtsblatt der Alliierten Hohen Kommission für Deutschland S. 103). Es wurden aufgehoben:

1. Das Erste Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 30. Mai 1956 (BGBl. I S. 437; BGBl. III 104-1),

2. das Zweite Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 30. Mai 1956 (BGBl. I S. 446; BGBl. III 104-2),

3. das Dritte Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 23. Juli 1958 (BGBl. I S. 540; BGBl. III 104-3) und

4. das Vierte Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 19. Dezember 1960 (BGBl. I S. 1015; BGBl.III 104-4).

Dieser Sachverhalt wird von manchen Experten, welche über die wahre Rechtslage durchaus informiert sind, verheimlicht und bei Nachfragen bestritten. Wer ist warum anderer Ansicht?

https://www.facebook.com/groups/MeineRepublikDeutschland hat viel Raum für alle Meinungen, herzlich willkommen!