Holocaust geleugnet: Haftstrafe für „Honigmann“

Posted on März 5, 2017 von indexexpurgatorius

Während die Staatsanwaltschaft bei Parolen wie „Juden ins Gas“, “Tod, Tod, Israel”, “Sieg Heil” und “Israel, Israel feiges Schwein, komm heraus und kämpf allein!” keine Volksverhetzung sieht, sondern dies nur Beleidigungen seien wurde der Honigmann zu acht Monaten ohne Bewährung verknackt, nur weil er angeblich den Holocaust verleugnet.

Ernst K., der „Herr der Bienchen“, wurde der Volksverhetzung für schuldig befunden, Gericht urteilt auf acht Monate Haft ohne Bewährung.

Weil er in einem Blogeintrag den vom Nazi-Regime durchgeführten Massenmord an Juden geleugnet hat, wurde ein bekannter deutscher Verschwörungsblogger nun wegen Volksverhetzung verurteilt. Wie „NWZ Online“ berichtet, hat das Landgericht Oldenburg eine Haftstrafe für Ernst K., auch bekannt als „Honigmann„, erlassen.

Damit wurde in zweiter Instanz das Urteil des Amtsgerichts Varel bestätigt, bereits dort war eine Haftstrafe von acht Monaten gegen den 70-Jährigen ausgesprochen worden. Im fraglichen Text auf seiner Website „Der Honigmann sagt“ soll der Holocaust zwar nicht direkt in Abrede gestellt , sein Stattfinden aber insgesamt in Zweifel gezogen worden sein.

K. hatte sich von diesem Beitrag auch nicht distanziert. Bestätigt wurde auch der Schuldspruch für die Verwendung „hakenkreuzähnlicher“ Symbole als Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.

Eine Bewährungsstrafe, wie von der Verteidigung beantragt, wurde mangels günstiger Prognose nicht ausgesprochen. K. wurde bereits 2013 vom gleichen Gericht rechtskräftig wegen Volksverhetzung zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Auch dabei ging es um Texte, die den Holocaust in Zweifel zogen. Damals hatten sowohl K.s Verteidiger als auch die Staatsanwaltschaft auf eine Berufung verzichtet.

Für den aktuellen, am 28. Februar erlassenen Richterspruch läuft die Rechtsmittelfrist noch bis inklusive 7. März. Laut Auskunft des Landgerichts Oldenburg gibt es von beiden Seiten bisher weder einen Rechtsmittelverzicht noch einen Einspruch. Im Fall einer Berufung würde das Oberlandesgericht Oldenburg als letzte Instanz eine Kontrolle des Urteils vornehmen.

Der „Honigmann“-Blog, der mittlerweile von mehreren Autoren befüllt wird, verbreitet unter anderem antisemitische Inhalte, rechte Esoterik, rassentheoretische Texte und verschiedene Verschwörungstheorien – vom „satanischen Vatikan“ bis hin zu 9/11-Truthertheorien und der „Neuen Weltordnung“. K. bestreitet zudem den Klimawandel und pflegt ein kreationistisches Weltbild.

Quelle: indexexpurgatorius.wordpress.com vom 05.03.2017

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Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
7 Jahre zuvor

Du kannst nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt!
Der 130er wird auch noch in zwanzig Jahren angewendet werden….dann trifft es die….

Ulrike
Ulrike
7 Jahre zuvor

Haben die nichts anderes zu tun? Es wäre viel wichtiger das ganze Gesindel wieder aus dem Land zu jagen das sich hier eingenistet hat und von den dummen Deutschen verköstigt wird.

Karlchen Dettmer
7 Jahre zuvor
Reply to  Ulrike

Eine Delegation der Arbeitsgemeinschaft staatlicher Selbstverwaltungen (StaSeVe) hat den internationalen Strafgerichtshof in Den Haag besucht. Neben den Klagen, die dort gegen illegale Handlungen von „Beamten“ und Angestellten der Bundesrepublik Deutschland eingereicht wurden, hat man den Dialog über die bisherigen Aktenzeichen gesucht und den Sachstand abgefragt. Beim Internationalen Strafgerichtshof wird eine Abteilung für die Klagen und Strafanzeigen der Arbeitsgemeinschaft staatlicher Selbstverwaltungen eingerichtet. Dies kündigte der internatonale Strafgerichtshof an. Staatliche Selbstverwaltungen stehen exterritorial zur Bundesrepublik in Deutschland nach UN-Resolution 56/83 Artikel 9 dem Volk zur Verfügung!

Es wurden Ermittlungen wegen Verstosses gegen das Vökerrecht und die Menschenrechte seitens des Strafgerichtshofes aufgenommen. Auch ein Gerichtsvollzieher in Ansbach ist dort bereits strafrechtlich bekannt. Es ist auch Aktenkundig in Den Haag, dass die Zollverwaltung Düsseldorf und Betriebskrankenkasse Frankfurt gegen deutsches Staatsrecht und Völkerrecht verstossen haben. Diesbezüglich wurden strafrechtliche Ermittlungen mit Az. OTP-CR-249/11 aufgenommen.

Sollte es bei den Ermittlungen zu strafrechtlichen Verurteilungen kommen, haften die sogenannten Beamten der Bundesrepublik nach § 829 BGB und die Angestellten der Bundesrepublik in Deutschland nach § 823 BGB staatlichen deutschen Rechtes mit ihrem Privatvermögen, da eine Staatshaftung seit 1982 nicht mehr existiert. Da die Bundesrepublik nicht Deutschland, sondern eine Treuhandverwaltung der Alliierten, also ein nichtregistrierter Wirtschaftsverein nach § 54 BGB ist, ist eine Staatshaftung absolut ausgeschlossen. Sachlich ist es traurig, dass die Mitarbeiter dieser NGO Bundesrepublik als Mitarbeiter ungeschult ins finanzielle Verderben geschickt werden. – Ende eigener Bericht.

https://www.facebook.com/groups/WaffenrechtDeutschland ist offen für alle Meinungen, herzlich willkommen!

Baufutzi
Baufutzi
7 Jahre zuvor

Der Honigmannblog ist sehr sachlich und ein alternatives Nachrichtenportal. Also diese Zionistenbande hier, muß das Höschen langsam schon sehr voll haben, wenn so ein älterer Herr geschasst wird.