Britisches Unterhaus lehnt Änderungen des Oberhauses zu Brexit-Gesetzentwurf ab

Brexit

© AFP 2017/ Odd Andersen

Das House of Commons (britisches Unterhaus) hat am Montag die vom House of Lords (Oberhaus) eingebrachten Änderungen zum Brexit-Gesetzentwurf abgelehnt und das Dokument zu einer erneuten Prüfung zurückgegeben.

Mit 335 zu 287 Stimmen votierten die Abgeordneten des Unterhauses Medienberichten zufolge gegen einen Zusatz des Oberhauses zum Brexit-Gesetzentwurf.Indem das House of Commons die Änderungen ablehnte, erfüllte es die Bitte der Regierung des Landes, das Dokument unverändert zu lassen, da jegliche Änderungen den künftigen Verhandlungen schaden könnten.

Nun gibt es für das Oberhaus zwei Möglichkeiten: entweder das Dokument erneut von einem House an das andere zu übergeben, oder nachzugeben und den Gesetzentwurf in seiner Urform zu billigen. Laut dpa wird erwartet, dass sich die Lords für letztere Variante entscheiden werden.

Zuvor hatten Quellen des TV-Senders Sky News mitgeteilt, dass das House of Lords bis zum 13. März den verbesserten Gesetzentwurf über den Austritt Großbritanniens aus der EU akzeptieren könne. Davor berichtete „The Daily Telegraph“, dass die britische Premierministerin Theresa May bereits einen Tag danach, am 14. März, den Brexit in den Gang setzen könne.Das britische Oberhaus hatte den Entwurf des Brexit-Gesetzes der britischen Regierung abgeändert. 358 Lords hatten im House of Lords für einen Änderungsantrag gestimmt, der die Regierung verpflichtet, die Rechte der EU-Bürger in Großbritannien trotz Brexit zu garantieren.

Quelle: Sputnik vom 13.03.2017

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