Bedford-Strohm: EKD-Chef gegen Forschungen nach Unsterblichkeit

EKD-Ratsvorsitzender Bedford-Strohm spricht während der 12. Synode der Evangelischen Kirche in Bremen (dpa / picture alliance / Markus Hibbeler)
Der EKD-Ratsvorsitzende Heinrich Bedford-Strohm (dpa / picture alliance / Markus Hibbeler)

Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Bedford-Strohm, kritisiert Vorstellungen von Wissenschaftlern, den Tod irgendwann abschaffen zu können.

Versuche, sich selbst der Grundlagen des Lebens zu bemächtigen, gehörten in die Schranken gewiesen, sagte Bedford-Strohm dem Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“. Das Leben werde den Menschen geschenkt, man habe darüber keine Kontrolle, betonte er. Man dürfe nicht Gott spielen. Ideen von Wissenschaftlern, den eigenen Leichnam einfrieren zu lassen, in der Hoffnung auf ein neues Leben in der Zukunft, seien nur Symptome für den verzweifelten Versuch, vor der Endlichkeit davonzurennen.

Quelle: Deutschlandfunk vom 15.04.2017

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Karlchen
7 Jahre zuvor

In der Gruppe https://www.facebook.com/groups/GerichteBRD/ ist jede Meinung willkommen, denn dort bin ich der Administrator. Sage und schreibe 5.000.000.000.000 € Schulden hatte bisher meine besetzte Heimat und nun will Herr Schäble den Flüchtlingen 4.000.000.000.000 € schenken. Wovon? Scheinverfahren mit Scheinurteilen und Scheinbeschlüssen können ggf. einen Foltersachverhalt gemäß Artikel 1 der UN-Antifolterkonvention und einen Verstoß gegen § 6 (1) Ziffer 2 des Völkerstrafgesetzbuches begründen. Deshalb ist es notwendig, Ihr “Urteil” einmal etwas näher unter die Lupe zu nehmen. Bitte beantworten Sie folgende Fragen:

Hatten Sie einen Gerichtsprozess?
Haben Sie den Prozess verloren?
Hat Ihnen der Prozess gesundheitlich zugesetzt?
Sind Sie durch den Prozess krank geworden?
Hat Ihnen der Prozess finanziell zugesetzt?
Hat der Prozess Sie finanziell ruiniert?

Dann sollten Sie feststellen, ob Sie ein Urteil oder ein Scheinurteil oder nur eine Ausfertigung erhalten haben und nachfolgende Fragen beantworten:

§ Wurde Ihnen als Prozesspartei das Urteil zugestellt?
§ Sind Sie da ganz sicher?

Dann suchen Sie bitte erst einmal nach den Unterschriften der Richter im Urteil selbst. Keine Unterschriften gefunden? Dann halten Sie kein Urteil in den Händen, sondern ein Scheinurteil!

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