Beamte: „Öffentlichem Dienst droht Personalnotstand“

Eine Finanzbeamtin steht vor vielen Akten zu Einkommensteuererklärungen im Finanzamt in Eberswalde (Brandenburg). (dpa-Zentralbild)
Zu wenig Beamte für zu viel Arbeit? (dpa-Zentralbild)

Screenshot (657)

Der Präsident des Bundesverwaltungsamtes, Verenkotte, befürchtet schon bald einen Personalnotstand im Öffentlichen Dienst in Deutschland.

Wegen zahlreicher Pensionierungen in der Generation der sogenannten Babyboomer sei vorhersehbar, dass die öffentliche Verwaltung schrumpfen werde, sagte Verenkotte den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Er sehe nicht, dass alle frei werdenden Stellen nachbesetzt würden. Vermutlich würden deshalb künftig bestimmte Dienstleistungen nicht mehr angeboten, andere hätten nicht mehr die gewohnte Qualität.

Der Vorsitzende des Beamtenbundes, Dauderstädt, beklagte, in der Steuerverwaltung sei der Personalstand schon jetzt bedenklich niedrig. Dem Staatshaushalt gingen jährlich mindestens 50 Milliarden Euro Einnahmen verloren, weil Steuerhinterziehung und Steuerflucht nicht effektiv geahndet werden könnten.

Quelle: Deutschlandfunk vom 19.04.2017

Dienstleistung

alles-auf-einen-klick.eu

Wir formulieren für Sie Briefe, Einsprüche, Widersprüche, Klagen nach Ihren Wünschen und stellen diese rechtsverbindlich zu.

Wir helfen Ihnen auch Bescheide von Gerichten und Behörden erfolgreich abzuwehren.

(Klick aufs Bild und es geht los)

Dieser Beitrag wurde unter Aktuell, Geschichte, Kultur, Nachrichten, Politik, Soziales, StaSeVe Aktuell, Völkerrecht, Wirtschaft, Wissenschaft abgelegt und mit , , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.
0 0 votes
Article Rating
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
3 Comments
Oldest
Newest Most Voted
Inline Feedbacks
View all comments
trackback

[…] Zum Artikel […]

Karlchen
6 Jahre zuvor

Wo es keinen Staat gibt, gibt es keine Urkunden. Und wenn es eine gibt, dann wurde diese nicht von einem Staat ausgestellt. Jeder Beamte benötigt eine Bestallungsurkunde. Aktuell werden die Beamten in ihre Dienststellung berufen. Das ist keine Bestallung! Die Verletzung des Zitiergebots bewirkt die Ungültigkeit von Gesetzen in der BRD (vgl. BVerfGE 5, 13 ). Gesetze, die zwingende Gültigkeitsvorschriften des Artikel 19 Abs. 1 GG nicht erfüllen, sind und bleiben in jeder Phase nichtig. Verwaltungsakte, die auf ungültigen Gesetzen beruhen, sind nichtig. Gerichtsentscheidungen, denen ungültige Gesetze zugrunde liegen, sind ebenfalls nichtig.

Nichtige Verwaltungsakte oder nichtige Gerichtsentscheidungen entfalten keine Bindewirkung gegenüber den Adressaten. Das heißt, man muss dort auch nicht widersprechen. Die Nichtigkeit beinhaltet auch, daß keine Fristen eingehalten werden müssen, da schließlich der Verwaltungsakt von Grund auf nichtig ist. Ebenso wird die Nichtigkeit festgestellt, wenn keine Unterschrift des Willensbekundenden vorhanden ist. Bei Gerichtsurteilen sind Richter Willensbekundender, in einer Behörde ist es der entsprechende Sachbearbeiter. Ohne Unterschrift ist also alles nichtig, da es nach § 125 BGB einen Formmangel darstellt. Dies ist im VVG § 34 und § 44 ausdrücklich so vermerkt.

Der obligatorische Satz „Maschinell erstellt, ohne Unterschrift gültig“ gilt lediglich, wenn das Dokument auf elektronischem Wege an den Empfänger versandt wird. Erhält er das Dokument auf dem Postweg, so wurde es nicht elektronisch versandt und somit ist das Dokument auf Grund der fehlenden Unterschrift sofort nichtig. Zusätzlich ist in keinem Gesetz, auf welche sich die BRD-Behörden in ihren Schreiben beziehen, ein Geltungsbereich zu finden:

Ist kein Geltungsbereich vermerkt, kann nicht deklariert werden, wo das Gesetz gültig ist. Somit ist das Gesetz nirgendwo gültig und kann nicht angewendet werden. (BVerfG 1 C 74/61 vom 28. 11. 1963) Des Weiteren fehlt in den BRD-Gesetzen teilweise oder vollständig ein Hinweis auf die Grundrechte, welche durch den Verwaltungsakt eingeschränkt werden. Diese Einschränkung der Grundrechte sind in Art. 19 Grundgesetz geregelt und müssen lt. Urteil des BVerfGE zwingend zitiert sein (siehe 55, 100 bzw. 1BvR 668/04). Alle Behörden haben sich an Urteile des BVerfG zu halten. Alle Verwaltungsakte werden in unserem Land und zwischenzeitlich auch in vielen anderen Ländern nach dem Vorbild der USA durch Vertragsrecht ausgeführt. Den Bürgern wird jedoch ein staatlich-hoheitlicher Verwaltungsakt vorgetäuscht, den es nicht gibt. Das ist als Täuschung im Rechtsverkehr strafbar. Die Bürger werden mit den Schreiben von BRD-Behörden über diesen Sachverhalt Vertragsrecht nicht in Kenntnis gesetzt. Ein Vertrag erlangt jedoch nur Rechtsgültigkeit, wenn Vertragsgeber und Vertragsnehmer zum bestehenden Sachverhalt ihre jeweilige Unterschrift geleistet haben und den Vertragsinhalt akzeptieren.

Ämter sind weisungsbefugte Entscheidungsträger, Rechtssubjekte mit Rechtsfähigkeit. Behörden sind Aufgabenstellen der öffentlichen Verwaltung, also Dienstleister ohne eigene Rechtsfähigkeit. Da alle Behörden unseres Landes Firmen sind, können sie gar keine Behörden sein. Oder in welchem Gesetz steht, daß eine Firma eine Behörde sein darf und damit hoheitliche Verwaltungsakte auslösen? Kann das ein Schuster oder Bäcker? Die Behörden sind nichts Besseres als Schuster und Bäcker! Das ist Amtsanmaßung! Die Amtsanmaßung und Täuschung im Rechtsverkehr hat in unserem Land gravierende Ausmaße angenommen. Dies stellt jedoch schwerste Verbrechen gegen die Grund- und Menschenrechte dar. Hinzu kommt, daß seit Wegfall der Staatshaftung diese in Privathaftung übergegangen sind (siehe Urteil BVerfGE 61,149 vom 19. 10. 1982).

https://www.facebook.com/groups/MeineRepublikDeutschland hat viel Raum für alle Meinungen, herzlich willkommen!

Ulrike
Ulrike
6 Jahre zuvor

Na dann sollten die lieben Beamten mal in die Hände spucken und nicht den ganzen Tag – wie ich auf einem Amt erlebt habe – mit der Kaffeekanne in der Gegend herumspazieren.

In der freien Wirtschaft würde man diesen Lahmärschen in die Hintern treten.
Von wegen während der Arbeitszeit zum Frisuer oder einkaufen gehen. Und Freitags ab 12.00 h keiner mehr anwesend. Die wären alle schon auf Hartz IV.
Soll keiner sagen die arbeiten sich zu Tode. Das einzige was die perfekt können ist die Bürger zu drangsalieren.