Rechtsextremismus – Internationales Auschwitz-Komitee verlangt Debatte über Bundeswehr

Schatten von Soldaten des Jägerbataillons 292 sind beim Rückkehrappell in der Fürstenberg-Kaserne in Donaueschingen auf dem Boden zu sehen. (dpa / Patrick Seeger )
Das Archivbild zeigt einen Rückkehrappel von Soldaten des Jägerbataillons 292 in der Fürstenberg-Kaserne in Donaueschingen. (dpa / Patrick Seeger )

Das Internationale Auschwitz-Komitee fordert eine Debatte über die Leitkultur der Bundeswehr.

Der Vizepräsident der Organisation von Opfern des Nationalsozialismus, Heubner, sagte in Berlin, für Überlebende des Holocaust sei allein schon der Gedanke unerträglich, dass in einer deutschen Armee Nazisymbole verherrlicht werden könnten. Heubner empfahl, die historische und politische Bildung von Soldaten zu verbessern.

Zuvor hatte das Verteidigungsministerium einen Medienbericht bestätigt, wonach in einer Bundeswehr-Kaserne in Donaueschingen Wehrmachtsdevotionalien ausgestellt und als Dekoration verwendet wurden. Das Ministerium erklärte, es handle sich um Funde ähnlich wie in der Kaserne Illkirch, in der der terrorverdächtige Oberleutnant Franco A. stationiert war. Wie heute bekannt wurde, gab es dort 2012 schon einmal einen Vorfall, als Soldaten ein Hakenkreuz auf dem Boden ausstreuten.

Quelle: Deutschlandfunk vom 06.05.2017

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Karlchen
6 Jahre zuvor

Menschenrechte Resolution 217 Artikel 2: Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.

Desweiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebiets, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.

Artikel 3:
Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.

Artikel 5:
Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.

Artikel 7:
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz.

Artikel 12:
Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und Rufes ausgesetzt werden.

Artikel 20:
Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.

Artikel 22:
Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit.

Artikel 25:
Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen.

Artikel 28:
Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.

Aus Artikel 2 geht hervor, dass Jeder diese Rechte besitzt. Aus keinem einzigen dieser Artikel geht hervor, dass man in der „Bundesrepublik Deutschland“ wohnen muss, um diese Rechte in Anspruch nehmen zu können.

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