Verbotene Neonazi-Organisation „Blood and Honour“ – Ehemaliger Deutschland-Chef offenbar V-Mann

Der ehemalige Deutschland-Chef der verbotenen Neonazi-Organisation „Blood and Honour“ ist offenbar V-Mann des Verfassungsschutzes gewesen. Das geht aus Recherchen der ARD-Politikmagazine Report Mainz, Report München und Fakt hervor.

Die Großaufnahme von Springerstiefeln.

„Blood and Honour“ wurde 2000 verboten

Danach hat das Landeskriminalamt Berlin den Ex-Chef von „Blood and Honour“ in den 1990er Jahren an den Verfassungsschutz vermittelt. Einen entsprechenden geheimen Vermerk des Landeskriminalamtes konnten die Journalisten einsehen. In der Neonazi-Szene sei der Mann verdächtigt worden, ein Spitzel zu sein, da bei einem Strafverfahren gegen ihn lediglich eine milde Geldstrafe verhängt wurde.

Das Bundesinnenministerium hatte die Organisation „Blood and Honour“ im Jahr 2000 verboten. Auch nach dem Verbot soll der V-Mann intensive Kontakte im Untergrund zum „Blood and Honour“-Netzwerk gehabt haben.

Unterstützer der NSU?

Die Organisation galt als eines der wichtigsten Unterstützernetzwerke des rechtsterroristischen NSU. So soll die Organisation dem NSU Wohnungen zur Verfügung gestellt haben. Einem ehemaligen Spitzenfunktionär wird vorgeworfen, mit der Beschaffung einer Waffe für den NSU beauftragt worden zu sein.

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Der Deutschland-Chef von Blood and Honour hat laut Sicherheitsbehörden die Strukturen in Deutschland wesentlich mit aufgebaut. Er zeichnete nach Behördenerkenntnissen mutmaßlich auch für die Blood-and-Honour-Publikationen verantwortlich. In einem Blood and Honour-Heft wurde auch der sogenannte führerlose Widerstand als Prinzip propagiert – so wie es später der NSU umsetzte.

„Das ist alles Quatsch“

Das Bundesamt für Verfassungsschutz teilt auf ARD-Anfrage lediglich mit, die Fragen „betreffen den operativen Kernbereich der VP-Führung. Daher können hierzu keine Auskünfte erteilt werden. Dies gilt sowohl für den Fall einer Zusammenarbeit des BfV mit der von Ihnen benannten Person als auch für den Fall einer nicht erfolgten Zusammenarbeit. Es
können aus dem genannten Grund keine Aussagen getroffen werden, die Rückschlüsse zulassen, ob es eine VP mit dem von Ihnen genannten Namen gegeben hat oder nicht.“

Der ehemalige Deutschland-Chef von Blood and Honour reagiert auf eine schriftliche Anfrage der Magazine nicht. In einem Telefonat sagte er lediglich, das sei „alles
Quatsch“.

Quelle: swr.de vom 16.05.2017

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Baufutzi
Baufutzi
6 Jahre zuvor

Natürlich lenkt die Firma „Verfassungsschutz“ sämtliche ,sogenannte RECHTE Vereinigungen/Band’s und die am lautesten in der 1. Reihe Parolen schreien, sind die echtesten Spitzel des BND.

Birgit
6 Jahre zuvor
Reply to  Baufutzi

In jeder Organisation gibt es Spitzel ! In JEDER !!!!
Die Motivation ist unterschiedlich. Meistens geht es um Geld, danach folgt das Ego. Diese Akteure sind innerlich leer, deshalb das Geplärre, „Herr Maasvoller, Frau Murksel, ich weiß was “ !

Da tauchen sogenannte rechte Typen auf, oft tätowiert mit Nazisymbolen und versuchen das Gegenüber im Gespräch auf den § 130 zu schieben. Diese Mistviecher sind oft psychologisch geschult und gerade deshalb leicht zu enttarnen. Füllt ihre Taschen mit Falschinfos, die brauchen das.

Immer nach dem Motto verfahren, ich kenne DICH nicht, DU bist mir nur bekannt.!!!

Karl fran Tyskland
6 Jahre zuvor
Reply to  Birgit

Warum schreiben nur Birgit und ich ihre Meinungen? Deutschland ist wegen fehlendem Staatsaufbau, fehlender deutscher Staatsregierung und fehlender deutscher Gerichtsbarkeit bis Mai 2017 kein Staat und somit als Staat handlungsunfähig.

Die Besatzungsmächte haben ihre damals eroberten Gebiete „Wirtschaftsgebiet“ genannt. Zur profitorientierten Bewirtschaftung haben sie nach amerikanischen Vorbild und gemäß Grundgesetz Artikel 133 den „Bund“ als Treuhandverwaltung (Trust) des „Vereinigten Wirtschaftsgebiets“ geschaffen. Das „Vereinigten Wirtschaftsgebiet“ haben sie in „Bundesländer“ genannte Verwaltungsdistrikte unterteilt. Der Bundespersonalausweis belegt: jeder Inhaber ist Personal des Bundes. Es gibt keine Staatsangehörigkeit der BRD. Deutsche sind, gemäß Personal-Ausweis, Personal des Bundes/BRD. Den Staat „Deutsch“, wie unter Staatsangehörigkeit in Personalausweisen angegeben, gibt es nicht. Eine Firma BRD/Bund kann seinem Personal keine Staatsangehörigkeit bescheinigen.

„Gerichte“ ohne Rechtsgrundlage
Die Firma Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Beurteilung (BverfGE v. 7.10.2003, 2004 I 124 – 1 BvR 10/99) die Zivilprozessordnung in der Fassung, die bis zum 31.12.2001 angeblich galt, mit dem Rechtsstaatsprinzip für unvereinbar erklärt. Daraufhin wurde die ZPO 2005 durch den sogenannten „Gesetzgeber“ vollständig neu gefasst und neu verkündet, nachdem sie bereits 1950 durch das Gesetz zur Wiederherstellung der Rechtseinheit vom 12. September 1950 (BGBl. I S. 455) scheinbar (aber nie wirklich) in den Herrschaftsbereich des sogenannten „Gesetzgebers“ gelangt war. Scheinbar (aber nie wirklich) deshalb, da hierzulande schon seit mindestens 60 Jahren kein inländischer Gesetzgeber am Werk ist, da das Wahlgesetz bereits seit dem Jahre 1956 ungültig ist (Beurteilung 03.07.2008, 2 BvC 1/07, 2 BvC 7/07, BVerfGE 121, 266).

Das führt, der Logik folgend, zur Ungültigkeit aller seit 1956 stattgefundenen sogenannten „Wahlen“, die nie wirklich Wahlen, sondern lediglich Scheinwahlen waren und bis heute nichts anderes sind. Die sogenannte „Bundesregierung“ sollte bis zum 30.06.2011 ein neues Wahlgesetz verabschieden. Nur unter dieser Prämisse dürfe die sogenannte „Regierung Merkel“ im sogenannten „Amt“ bleiben. Erst am 25.11.2011 änderte diese sogenannte „Regierung“ das Wahlgesetz, obwohl ab 01.07.2011, laut der Firma Bundesverfassungsgericht, offenkundig keine Legitimation mehr bestand.

Wie soll eine sogenannte „Regierung“ bis zum 30.06.2011 ein neues Wahlgesetz verabschieden können, wenn diese seit mindestens 1956 illegal am Werk ist und daher gar kein neues Wahlgesetz verabschieden darf? Auch die ZPO ist damit ein ungültiges Gesetz und entfaltet somit auch keine Gesetzes- und/oder Rechtskraft, da die ZPO im Jahre 2005 durch einen illegalen „Gesetzgeber“ und somit widerrechtlich neu gefasst und neu verkündet wurde. Macht aber fast gar nichts, da die ZPO, wie auch sehr viele andere Gesetze, mit den Bereinigungsgesetzen aus den Jahren 2006 und 2007 sowieso ihre Gültigkeit verloren haben, denn: Alle Gesetze, die keinen Geltungsbereich haben, kein Vorschaltgesetz haben oder gegen das Zitiergebot Artikel 19 Grundgesetz (GG) verstoßen, sind in die Zukunft von Haus aus nichtig, teilte das „Bundesverfassungsgericht“ im Jahre 1953 mit.

Was ist Nichtigkeit?
„Nichtigkeit bedeutet, dass ein Akt, der mit dem Anspruch auftritt, bzw. dessen subjektiver Sinn es ist, ein Rechts- und speziell ein Staatsakt zu sein, dies objektiv nicht ist, und zwar darum nicht, weil er rechtswidrig ist, das heißt, nicht den Bedingungen entspricht, die eine höhere Rechtsnorm ihm vorschreibt. Dem nichtigen Akt mangelt jeder Rechtscharakter von vornherein, so dass es keines anderen Rechtsaktes bedarf, ihm diese angemaßte Eigenschaft zu nehmen“, so der Rechtsprofessor und Rechtsphilosoph Hans Kelsen. Dem sei hinzu erwähnt, dass das Grundgesetz seit mehr als 25 Jahren übrigens ebenfalls ungültig ist, da es seit spätestens September 1990 in Artikel 23 keine Geltungsbereiche mehr nennt.
Ab dem 30. November 2007 hat das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), die Zivilprozessordnung (ZPO), die Finanzgerichtsordnung (FGO), das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), die Abgabenordnung 1977 (AO 1977) mangels Vorschaltgesetze keine Gültigkeit, was bedeutet, dass keines dieser Gesetze angewendet werden darf. Bis auf das Schiedsgericht in der Arbeitsgerichtsbarkeit (AHK-Befehl NR. 35) sind somit völkerrechtlich seit dem 30. November 2007 alle Gerichte in der sogenannten „Bundesrepublik Deutschland“ (Treuhandverwaltung der Alliierten) aufgehoben. Dies bedeutet nunmehr, wie es der Rechtsprofessor und Rechtsphilosoph Hans Kelsen zur Nichtigkeit auf den Punkt gebracht hat: Es gibt faktisch keine Gerichte mehr. Aber die sind ja noch vorhanden:

Klar sind die vorhanden, denn sonst könnte man die Bevölkerung des hiesigen Landes ja nicht ausplündern und selbiger ihrer Freiheit berauben, wofür es eben Justizkriminelle, Scheingerichte und „Polizisten“ braucht. Am 24. September 2017 findet übrigens wieder eine sogenannte „Bundestagswahl“, ohne jede Rechtsgrundlage und somit ohne jede Gültigkeit statt. Der 24. September 2017 dürfte daher ein optimaler Tag für eine Bevölkerungsrevolution sein.
Ich rufe die Bevölkerung dieses Landes zu Zusammenhalt auf, die sogenannte Obrigkeit aus dem Verkehr zu ziehen, um endlich Recht und Freiheit zu erlangen.

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